Unter dem Deckmantel „Umwelt- und Lärmschutz“ will die niederländische Regierung die Kapazität des größten Airports des Landes reduzieren. Dagegen laufen nicht nur Fluggesellschaften, sondern auch der Weltluftfahrtverband IATA Sturm. Auch letzter will juristisch gegen die Beschlüsse vorgehen. Bereits zuvor wurde bekannt, dass insgesamt fünf Airlines, darunter auch KLM, den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Beschluss der niederländischen Regierung beantragt haben. Die IATA ist der Ansicht, dass die Niederlande mit der Entscheidung gegen EU-Recht verstoßen würden und daher will man ebenfalls ein Rechtsmittel ergreifen. Es kommt nicht sonderlich oft vor, dass der Branchenverband im Namen seiner Mitglieder gegen Staaten vor Gericht zieht. Im konkreten Fall vertritt die IATA die Ansicht, dass nicht nur die EU-Verordnung 598/2014, sondern auch das Chicagoer Abkommen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation gebrochen werde. Letzteres wäre ein verbindlicher Vertrag, den die Niederlande unterzeichnet haben. Weiters beruft man sich auf Anhang 16 des Abkommens, der Bestimmungen für den ausgewogenen Ansatz zum Fluglärmmanagement enthält. Die EU-Verordnung in Verbindung mit Anhang 16 schreibt vor, dass vor Entscheidungen zur Lärmreduzierung an einem Flughafen die betroffenen Parteien konsultiert werden müssen, dass die Bedürfnisse und Bedenken der Anwohner, der Umwelt und der lokalen Wirtschaft gegen den wirtschaftlichen und sozialen Nutzen des Luftverkehrs abgewogen werden müssen und dass schließlich Flugreduzierungen nur als letztes Mittel durchgesetzt werden sollten. Man wirft der niederländischen Regierung vor, dass diese die Konsultation der Nutzer des Airports verabsäumt habe. Die Flugbeschränkungen ordne man an ohne sich zuvor mit dem möglichen wirtschaftlichen Schaden, den die Branche durch die Corona-Pandemie erlitten habe, zu