Im Vereinigten Königreich hat sich die Wizz Air Group aufgrund außergewöhnlich vieler Kundenbeschwerden erheblichen Ärger mit der Zivilluftfahrtbehörde eingehandelt. Hintergrund ist, dass Ausgleichs- sowie Betreuungsleistungen, die Passagieren bei Streichungen und/oder Verspätungen zustehen, verschleppt werden sollen beziehungweise oftmals gar nicht erbracht werden. Die CAA teilte öffentlich mit, dass man bereits seit einiger Zeit mit besonders vielen Beschwerden über Wizz Air befasst ist. Man stehe mit dem Carrier, der AOCs im Vereinigten Königreich, Ungarn, Malta und in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterhält, in Kontakt. Man habe die Firmengruppe eindringlich darauf hingewiesen, dass diese sich an geltendes Recht halten solle. Bei Missachtung werde man Zwangsmaßnahmen setzen. Der Billigflieger ist dafür bekannt, dass man Ansprüche von Passagieren besonders kreativ auslegt, um möglichst keien Kosten zu haben. So lehnt man so ziemlich jeden Antrag zunächst ab oder schreibt einfach als so genannte Wizz Credits gut und macht dann die Auszahlung besonders kompliziert. Auch das Recht auf Ersatzbeförderung versucht Wizz Air durch eine Klausel in den Beförderungsbedingungen einzuschränken. Der Kundenservice pocht stets auf diese und verweigert die Umbuchung auf andere Fluggesellschaften strikt. Lediglich auf andere Wizz-Air-Flüge wäre vereinbart worden. Dies widerspricht innerhalb der EU nicht nur der Fluggastrechteverordnung, sondern auch höchstrichterlichen Urteilen. Betroffenen Passagieren bleibt nichts anderes als erst mal in Vorlage zu gehen und dann das Unternehmen zu verklagen. Kurioserweise zahlt das Unternehmen zumeist, wenn es die Klageschrift zugestellt bekommt. Im Vereinigten Königreich scheint man es in Sachen kundenfeindlichem Verhalten auf die Spitze getrieben zu haben, denn der amtierende CAA-Chef erklärte unter anderem: „Die Fluggesellschaften