August 2, 2023

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August 2, 2023

Zürich: Waldbesitzer blockiert geplante Spotter-Aussichtsplattform

Einem Waldbesitzer passt es so ganz und gar nicht in den Kram, dass die Flughafen Zürich AG im Rahmen des Bauprojekts „Zone West“ den Spotterplatz „Heligrill“ durch eine Aussichtsplattform, die sich weiter nördlich befinden soll, ersetzen will. Er erhob ein Rechtsmittel gegen das Vorhaben. Der Rekurs des Waldbesitzers hat zur Folge, dass die Flughafen Zürich AG den ursprünglich angekündigten Zeitplan nicht einhalten kann. In der Zone West am Flughafen Zürich entstehen aktuell neue Flugzeugstandplätze. Aus diesem Grund muss der im Jahr 2017 provisorisch erstellte Spotterplatz „Heligrill“ verlegt werden. Geplant ist, etwas weiter nördlich – näher am Pistenkreuz – eine neue Aussichtsplattform als Aussichtspunkt für Spotter zu errichten. Der angestammte Heli-Imbissstand soll ebenfalls an den gleichen Ort verschoben werden. „Aufgrund eines aktuell beim Baurekursgericht hängigen Rekurses eines angrenzenden Waldeigentümers verzögert sich das Vorhaben nun jedoch. Der bestehende Spotterhügel wird im Zuge des Bauprojekts Zone West wie geplant im September zurückgebaut, der Imbissstand Heligrill Ende Oktober geschlossen. Wann und ob die neue Spotterplattform gebaut und der Imbisstand am neuen Ort wieder geöffnet werden kann, ist aufgrund des hängigen Rekurses derzeit noch nicht absehbar.“, teilt die Flughafen Zürich AG mit. Allerdings: Spotter können jenen Platz, an dem die Aussichtsplattform gebaut werden soll, dennoch nutzen. Der Ort ist laut Flughafen Zürich AG frei zugänglich und befestigt. Lediglich auf die geplante Plattform muss auf unbestimmte Zeit verzichtet werden. Dazu der Airport: „Die Flughafen Zürich AG bedauert, den Spottern nicht wie geplant einen nahtlosen Übergang vom Spotterhügel zur Plattform gewähren zu können“.

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Winter 2023/24: Luxair nimmt La Palma auf

Im Winterflugplan 2023/24 wird Luxair einmal wöchentlich Kurs auf La Palma nehmen. Es handelt sich um einen Zwischenstopp, der auf einer bestehenden Fuerteventura-Route eingelegt wird.  Mit Maschinen des Typs Boeing 737-Max-8 will der Carrier ab 9. November 2023 einmal pro Woche von Luxemburg nach La Palma fliegen. Die Maschine fliegt anschließend weiter nach Fuerteventura und dann wieder zurück zum Ausgangspunkt. 

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Flug nicht angetreten: So bekommt man die Steuern und Gebühren zurück

In den letzten Jahren hat sich der Flugverkehr stark verändert, und Flugreisen wurden aufgrund von Unsicherheiten und Beschränkungen häufiger abgesagt. Passagiere, die ein nichtstornierbares Flugticket besitzen, stehen oft vor der Frage, ob und wie sie ihre Steuern und Gebühren zurückerhalten können, wenn sie den Flug nicht antreten können.  Den reinen Flugpreis gibt es bei den meisten Tickets, es sei denn es handelt sich um spezielle flexible Tarife, nur dann zurück, wenn die Airline selbst den Flug storniert. Wenn man aber selbst storniert beziehungsweise die Buchung einfach nicht in Anspruch nimmt, gibt es vom Netto-Air-Fare besonders in günstigen Tarifklassen nichts zurück. Ganz anders steht es um die Steuern und Gebühren, die bei vielen Airlines einen erheblichen Teil des bezahlten Geldes ausmachen. Diese muss die Fluggesellschaft nämlich nur dann abführen, wenn der Passagier tatsächlich geflogen ist. Es gibt sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass man die „Taxen“ zurückbekommen kann. Viele Fluggäste wissen das aber nicht, so dass „No Shows“ ein nicht unerhebliches „Körberlgeld“ ausmachen können.  Die Steuern und Gebühren müssen übrigens nicht sofort zurückgefordert werden, sondern dafür hat man stolze drei Jahre Zeit. Danach gilt der Anspruch als verjährt und die Airline kann völlig legal unter dem Hinweis auf die Verjährung die Erstattung verweigern. Vorsicht: In manchen EU-Staaten gelten kürzere Verjährungsfristen. Es macht daher Sinn, dass man die Taxen bei Storno und/oder so rasch wie möglich zurückfordert.  Die in diesem Artikel genannten Tipps stellen keine Rechtsberatung, die nach österreichischem Recht Notaren und Rechtsanwälten vorbehalten ist, dar. Für eine ausführliche Beratung sollten sich

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Lufthansa mit kleinen Catering-Anpassungen

Ab Mitte August 2023 können Business-Class-Passagiere auf der Lufthansa-Langstrecke bereits ab einem Monat vor dem Abflug ihre Wunschmahlzeiten vorbestellen. Der Carrier verspricht, dass es eine größere Auswahl geben soll. Die Order muss aber bis spätestens 24 Stunden vor dem planmäßigen Abflug getätigt werden.   Eine weitere Neuerung betrifft das Buy-On-Board-Catering in der Economy-Class auf Europa-Flügen. Der Carrier bietet seit 1. August 2023 ein erweitertes Sortiment im Bereich von Heißgetränken an. Auch will man künftig aus Mehrwegbecher aus Kunststoff setzen.   Neu an Bord auf Lufthansa Langstreckenflügen ist darüber hinaus ein vergrößertes Entertainment-Angebot für Kinder und Jugendliche. Die e-Journals-Mediathek der Fluggesellschaft bietet jungen Passagieren künftig ein erweitertes kindgerechtes Leseangebot in der Kinder Media Box. Sie umfasst vielfältige Zeitschriften und Magazine in verschiedenen Sprachen zum kostenfreien Download. Für die Jüngsten werden außerdem Malvorlagen angeboten, damit die Wartezeit am Gate und der Aufenthalt an Bord wie im Flug vergehen. Dazu tragen auch die neuen Kinderpodcasts bei, die ab sofort im FlyNet Portal auf Kurz- und Mittelstreckenflügen kostenfrei zur Verfügung stehen. Außerdem wurde für die Sommermonate das Angebot für Kinder im Inflight Entertainment-Programm erweitert. Mehr als 50 Filme und TV-Programme sowie viele Audioprogramme stehen für die jungen Gäste auf Langstreckenflügen zur Verfügung. Speziell in der Ferienzeit können an den Lufthansa Gates und Spielplätzen in Terminal 2 in München und Terminal 1 in Frankfurt über QR-Codes kostenfrei Kinder-TV-Programme und Hörbücher aufgerufen werden. 

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