Flug nicht angetreten: So bekommt man die Steuern und Gebühren zurück

Geld zurück (Foto: Roman Synkevych/Unsplash).
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Flug nicht angetreten: So bekommt man die Steuern und Gebühren zurück

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In den letzten Jahren hat sich der Flugverkehr stark verändert, und Flugreisen wurden aufgrund von Unsicherheiten und Beschränkungen häufiger abgesagt. Passagiere, die ein nichtstornierbares Flugticket besitzen, stehen oft vor der Frage, ob und wie sie ihre Steuern und Gebühren zurückerhalten können, wenn sie den Flug nicht antreten können. 

Den reinen Flugpreis gibt es bei den meisten Tickets, es sei denn es handelt sich um spezielle flexible Tarife, nur dann zurück, wenn die Airline selbst den Flug storniert. Wenn man aber selbst storniert beziehungsweise die Buchung einfach nicht in Anspruch nimmt, gibt es vom Netto-Air-Fare besonders in günstigen Tarifklassen nichts zurück. Ganz anders steht es um die Steuern und Gebühren, die bei vielen Airlines einen erheblichen Teil des bezahlten Geldes ausmachen. Diese muss die Fluggesellschaft nämlich nur dann abführen, wenn der Passagier tatsächlich geflogen ist. Es gibt sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass man die “Taxen” zurückbekommen kann. Viele Fluggäste wissen das aber nicht, so dass “No Shows” ein nicht unerhebliches “Körberlgeld” ausmachen können. 

Die Steuern und Gebühren müssen übrigens nicht sofort zurückgefordert werden, sondern dafür hat man stolze drei Jahre Zeit. Danach gilt der Anspruch als verjährt und die Airline kann völlig legal unter dem Hinweis auf die Verjährung die Erstattung verweigern. Vorsicht: In manchen EU-Staaten gelten kürzere Verjährungsfristen. Es macht daher Sinn, dass man die Taxen bei Storno und/oder so rasch wie möglich zurückfordert. 

Die in diesem Artikel genannten Tipps stellen keine Rechtsberatung, die nach österreichischem Recht Notaren und Rechtsanwälten vorbehalten ist, dar. Für eine ausführliche Beratung sollten sich Reisende beispielsweise an einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens oder an eine Rechtsberatungsstelle einer Konsumentenschutzorganisation wenden. Kostenfreie erste Rechtsauskünfte kann man in Österreich nach Terminvereinbarung auch an den Amtstagen der Bezirksgerichte durch Richter erhalten. 

Erstattung von Steuern und Gebühren – Welche Preisbestandteile sind erstattungsfähig? 

Bei nicht angetretenen Flügen haben Passagiere grundsätzlich das Recht, die Steuern und Gebühren, die auf dem Ticket erhoben wurden, zurückzufordern. Dabei handelt es sich um verschiedene Preisbestandteile, darunter: 

  • Luftverkehrssteuer (oder vergleichbar): Diese Steuer wird beispielsweise von der deutschen Bundesregierung erhoben und variiert je nach Flugstrecke und Klasse. Andere Regierungen erheben unter anderen Bezeichnungen vergleichbare Abgaben. Auch diese sind erstattbar. 
  • Flughafen- und Sicherheitsgebühren: Diese Gebühren werden von den Flughäfen für die Nutzung ihrer Infrastruktur und Dienstleistungen erhoben. 
  • Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer kann bei einigen Flügen ebenfalls erstattungsfähig sein. Diese Steuer fällt in der Regel nur bei Inlandsflügen an, da aufgrund internationaler Abkommen internationale Flugtickets nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. 
  • Bestimmte Zuschläge: Oftmals erheben Fluggesellschaften weitere Gebühren und Zuschläge. Zu diesen kann beispielsweise auch der so genannte Kerosinzuschlag zählen. Diese sind unter Umständen ebenfalls erstattbar. Vorsicht: Manche Carrier sind kreativ und haben ihren Gebühren und Zuschlägen andere Bezeichnungen verpasst, um diese möglichst nicht zurückbezahlen zu müssen. Hier sollte man besonders hartnäckig bleiben. 

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Erstattungen unabhängig von den Stornierungsbedingungen des Flugtickets sind. Auch wenn das Ticket als “nicht erstattungsfähig” deklariert wurde, haben Passagiere weiterhin das Recht, die oben genannten Preisbestandteile zurückzufordern. 

Durchsetzung der Ansprüche und mögliche Schwierigkeiten 

Passagiere, die ihre Steuern und Gebühren zurückfordern möchten, sollten zuerst direkt mit der Fluggesellschaft in Kontakt treten und um eine Erstattung bitten. Leider können sich Fluggesellschaften manchmal weigern oder ein Bearbeitungsentgelt erheben, um die Erstattung zu erschweren. In einem solchen Fall sollten Passagiere ihre Ansprüche energisch durchsetzen. Hier sind einige Möglichkeiten, wie sie vorgehen können: 

  • Beschwerde bei der Fluggesellschaft: Zunächst sollten Passagiere eine schriftliche Beschwerde an die Fluggesellschaft senden und auf ihr Recht auf Erstattung der Steuern und Gebühren hinweisen. 
  • Kontakt mit Aufsichtsbehörden: Wenn die Fluggesellschaft weiterhin die Erstattung verweigert, können Passagiere sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden, wie das Luftfahrt-Bundesamt in Deutschland, wenden und ihre Beschwerde einreichen. 
  • Konsumentenschutzeinrichtungen: Kostenlose Konsumentenschutzeinrichtungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bieten Beratung und Hilfe für Passagiere an. Sie können dabei unterstützen, die Ansprüche durchzusetzen und die Fluggesellschaft zur Erstattung zu bewegen. 
  • Klage vor Gericht: In manchen Fällen kann es unausweichlich sein, dass die Airline auf Rückzahlung der Steuern und Gebühren verklagt werden muss. Besonders Billigflieger, die diesen Preisbestandteil auf den Rechnungen einfach nicht ausweisen und behaupten, dass man ja gar keine Taxen bezahlt hätten, lassen es häufig auf gerichtliches Vorgehen ankommen. Rechtsschutzversicherungen mit allgemeinem Vertragsrechtsschutz decken im Regelfall derartige Klagen. Personen, die sich aufgrund ihrer Vermögensverhältnisse Rechtsanwalt und/oder Gerichtsgebühren nicht leisten können, haben die Möglichkeit beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Verfahrenshilfe es unausweichlich sein, dass die Airline auf Rückzahlung der Steuern und Gebühren verklagt werden muss. Besonders Billigflieger, die diesen Preisbestandteil auf den Rechnungen einfach nicht ausweisen und behaupten, dass man ja gar keine Taxen bezahlt hätten, lassen es häufig auf gerichtliches Vorgehen ankommen. Rechtsschutzversicherungen mit allgemeinem Vertragsrechtsschutz decken im Regelfall derartige Klagen. Personen, die sich aufgrund ihrer Vermögensverhältnisse Rechtsanwalt und/oder Gerichtsgebühren nicht leisten können, haben die Möglichkeit beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Verfahrenshilfe zu stellen. 

Höchstrichterliche Gerichtsurteile und Recht auf Erstattung 

Mehrere höchstrichterliche Gerichtsurteile haben das Recht der Passagiere auf Erstattung der Steuern und Gebühren untermauert. Beispielsweise entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache “Sturgeon v. Condor Flugdienst GmbH” im Jahr 2009, dass Passagiere auch bei nicht angetretenen Flügen Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren haben. 

Auch haben einige Airlines bereits juristische Niederlagen erlitten, weil diese exorbitant hohe Bearbeitungsgebühren verlangt haben oder aber die Beantragung der Erstattung absurd kompliziert gemacht haben. Als Beispiel hierfür wäre Germanwings zu nennen, denn das Unternehmen verlangte in der Vergangenheit, dass ein mehrseitiges Formular in Farbe ausgedruckt und ausgefüllt werden muss und anschließend per Einschreiben an eine Adresse in Dortmund geschickt werden muss. Weiters durften die Seiten nicht geknickt werden, da andernfalls die Bearbeitung verweigert wurde. Auf dem Vordruck wurden zum Teil äußerst kuriose Fragen gestellt wie beispielsweise welchen Sitznachbarn man hatte. Gerade bei Flügen, die man nicht angetreten hat, wohl komplett absurd. Die deutsche Justiz hat dem einen Riegel vorgeschoben und das einstige Vorgehen gerichtlich untersagt. Der Nachfolger Eurowings weist bereits während der Buchung darauf hin welche Gelder bei Storno oder Nichtantritt erstattbar sind und welche nicht. 

Erstattung bei Billigfliegern ohne ausgewiesene Steuern und Gebühren 

Ein besonderer Umstand ergibt sich bei Billigfliegern wie Ryanair und Wizzair, die oft keine detaillierte Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren auf den Flugtickets anzeigen. In solchen Fällen können Passagiere dennoch eine Erstattung der Steuern und Gebühren erhalten. Momentan schreibt Ryanair im Zuge des Buchungsvorgangs sogar “Sie bezahlen keine Regierungssteuern”. Das ist natürlich völlig absurd, denn die Steuern und Gebühren fallen dennoch an und sind im Endpreis einkalkuliert. Sie werden lediglich nicht explizit ausgewiesen, um bei einem Erstattungswunsch sagen zu können, dass man ja gar nichts in diese Richtung bezahlt habe. 

Ähnlich gehen auch der Konkurrent Wizz Air und andere Billigfluggesellschaften vor. Die kundenfeindlichen Vorgehensweisen ändern aber nichts daran, dass man ein Recht auf die Erstattung von Steuern und Gebühren hat. Recht haben und Recht bekommen sind besonders bei Lowcostern zwei Paar Schuhe. In vielen Fällen kommt man mit dem Kundenservice nicht voran, denn die Agents sind zumeist darauf geschult abzulehnen und zu argumentieren, dass gar keine Taxen bezahlt worden wären. Manchmal klappt es mit Hartnäckigkeit auf eigene Faust zum Geld zu kommen, aber der Gang zum Rechtsanwalt oder zu einem spezialisierten Dienstleister, der auf Provisionsbasis arbeitet, bleibt leider nur selten erspart. 

Da sich besonders jene Carrier, die die entrichteten Steuern und Gebühren auf ihren Rechnungen nicht aufschlüsseln, häufig strikt weigern diese zu beauskunften, bleibt oft nur der Weg selbst oder über einen Dienstleister auf Auskunft zu klagen. Gibt das zuständige Gericht dem Antrag statt, so wird die betroffene Airline dazu verdonnert die Steuern und Gebühren exakt aufzuschlüsseln. Auch bestehen bei weiterer Verweigerung im Rahmen der Exekution Durchsetzungsmöglichkeiten. 

Hat man nun den genauen Geldwert ermittelt, so muss die Fluggesellschaft zur Rückzahlung aufgefordert werden. Es ist damit zu rechnen, dass neuerlich Widerstand geleistet wird und eine zweite Klage, diesmal eine Klage auf Rückzahlung (Mahnklage) eingebracht werden muss. Gerade Billigflieger bezahlen häufig, wenn diese zugestellt wird. Manchmal erhebt man Einspruch und lässt es auf eine mündliche Verhandlung ankommen, die übrigens nicht selten “geschwänzt” wird, so dass Säumnisurteile zu Gunsten der Passagiere ergehen. Extrem selten kommt es vor, dass Carrier den vollen Instanzenzug ausschöpfen, wobei mit wenigen Ausnahmen am Ende so gut wie immer die Fluggäste gewonnen haben. Die zahlungsunwilligen Airlines verursachen so zwar eine Lawine an Anwalts- und Gerichtskosten, die sie selbst zu tragen haben, aber man gewinnt Zeit und spekuliert darauf, dass viele Reisende nicht bereit sind den ganzen Stress auf sich zu nehmen oder aber keine Rechtsschutzversicherung mit allgemeinem Vertragsrechtsschutz haben. Nochmals sei erwähnt, dass Menschen, die sich Anwalts- und/oder Gerichtskosten aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, die Möglichkeit haben beim zuständigen Gericht Verfahrenshilfe zu beantragen. 

Vorgehensweise kurz zusammengefasst:  

  • Auskunft über die Höhe der Steuern und Gebühren: Zuerst sollten Passagiere eine Auskunft von der Fluggesellschaft über die Höhe der Steuern und Gebühren verlangen. Gegebenenfalls muss dies gar gerichtlich eingeklagt werden. 
  • Klage auf Erstattung: Weigert sich die Fluggesellschaft dann trotz Vorliegens der Informationen über die Höhe der Steuern und Gebühren zu erstatten, muss auf Rückzahlung geklagt werden. Bei Rechtskraft kann dann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. 

Es ist ratsam, rechtlichen Beistand oder Unterstützung von Konsumentenschutzeinrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den Prozess effizient zu gestalten. Auch Rechtsanwälte und spezialisierte Legaltechs können hilfreich sein. Besonders Personen, die über eine Rechtsschutzversicherung mit allgemeinem Vertragsrechtsschutz verfügen, sollten nicht davor zurückschrecken ihr Recht gegebenenfalls einzuklagen. Die Möglichkeit der Verfahrenshilfe besteht, wenn man sich Anwalts- und Gerichtskosten nicht leisten kann. 

Kostenlose Konsumentenschutzeinrichtungen 

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es mehrere kostenlose Konsumentenschutzeinrichtungen, die Passagiere beraten und unterstützen können. Einige relevante Anlaufstellen sind: 

  • Deutschland: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) 
  • Österreich: Verein für Konsumenteninformation (VKI) 
  • Schweiz: Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) 

Diese Organisationen stehen Passagieren mit Rat und Tat zur Seite, um ihre Rechte durchzusetzen und eine gerechte Erstattung der Steuern und Gebühren zu erhalten. Auch Schlichtungsstellen wie die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (Österreich) oder die SÖP in Deutschland können hilfreich sein, denn auch diese sind für betroffene Reisende kostenlos. 

Insgesamt haben Passagiere auch bei nichtstornierbaren Tickets das Recht auf Erstattung der Steuern und Gebühren. Es ist wichtig, dass sie sich über ihre Rechte informieren und diese aktiv einfordern, gegebenenfalls mit Unterstützung von Verbraucherorganisationen und Aufsichtsbehörden, um eine faire Behandlung durch die Fluggesellschaften sicherzustellen.

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