
Bundesarbeitsgericht befasste sich mit Kopftüchern bei Flughafenpersonal
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat mit einem richtungsweisenden Urteil die Rechte gläubiger muslimischer Frauen im Arbeitsmarkt gestärkt und die Anforderungen an die religiöse Neutralität in sicherheitsrelevanten Bereichen präzisiert. Der Achte Senat entschied unter dem Aktenzeichen 8 AZR 49/25, dass eine Bewerberin für die Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin nicht allein aufgrund ihres




