
EU-Einigung über neue Handgepäck-Regelung im Luftverkehr erzielt
Im Rahmen einer umfassenden Reform der europäischen Fluggastrechte haben sich die Verhandlungspartner der Europäischen Union nach monatelangen Debatten auf einen Kompromiss bezüglich der Handgepäck-Regelungen verständigt. Wie das Nachrichtenportal Politico unter Berufung auf EU-Kreise berichtet, sieht die Neuregelung vor, dass Fluggesellschaften ihre Ticketpreise künftig grundsätzlich inklusive eines regulären Handgepäckstücks ausweisen müssen. Damit soll eine transparente Preisgestaltung im Internet sichergestellt und das unerwartete Aufschlagen von Zusatzgebühren beim Buchungsvorgang unterbunden werden. Verbraucher erhalten jedoch die Option, das Handgepäck aktiv abzuwählen, wodurch sich der Flugpreis um einen definierten Nachlass verringert. Die geplante Reform zielt primär auf das Geschäftsmodell von Billigfluggesellschaften wie Ryanair, Easyjet oder Wizz Air ab. Diese Fluggesellschaften haben in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass die Mitnahme von größeren Handgepäckstücken im Standardtarif kostenpflichtig wurde und oft nur noch eine kleine Tasche unter dem Vordersitz im Basispreis enthalten war. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits in früheren Grundsatzurteilen festgestellt, dass angemessenes Handgepäck ein unverzichtbarer Bestandteil der Passagierbeförderung ist und keine zusätzlichen Kosten verursachen darf, sofern es vernünftigen Anforderungen an Gewicht und Abmessungen entspricht. Mit dem aktuellen Entwurf versucht die EU-Kommission nun, einheitliche Standards für alle Marktteilnehmer festzulegen. Neben der Preistransparenz soll die Neuregelung auch die Harmonisierung der Gepäckmaße innerhalb des europäischen Luftraums vorantreiben. Bisher nutzen die Fluggesellschaften stark voneinander abweichende Maximalmaße und Gewichtsgrenzen, was an den Flughäfen regelmäßig zu logistischen Problemen und Nachzahlungen beim Boarding führt. Der aktuelle Kompromiss verlangt von den Fluglinien klarere Strukturen, lässt ihnen jedoch bei der genauen Preisgestaltung des Nachlasses einen gewissen unternehmerischen Spielraum. Verbraucherschützer begrüßen die Transparenzinitiative, während








