Die Billigfluggesellschaft Ryanair hat in Spanien im Nachgang eines Streiks, der sich im Jahr 2018 ereignet hat, eine saftige Geldstrafe kassiert. Hintergrund ist, dass man sich zunächst geweigert hat die betroffenen Passagiere der beiden Streiktage vom Juli 2018 zu entschädigen. An den beiden Tagen musste Ryanair aufgrund eines Arbeitskampfs des Kabinenpersonals, zu dem Gewerkschaften aufgerufen haben, insgesamt 320 Flüge von/nach und innerhalb von Spanien streichen. Der Carrier weigerte sich aber Ausgleichsleistungen gemäß Fluggastrechteverordnung an die betroffenen Passagiere zu leisten und vertrat die Ansicht, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegen würde. Unter anderem der Europäische Gerichthof hat in vergleichbaren Fällen festgestellt, dass angekündigte Streiks eben keine höhere Gewalt, sondern normales unternehmerisches Risiko sind, zumal es genügend Möglichkeiten gibt diese bereits im Vorfeld abzuwenden. Mit anderen Worten: Wenn Unternehmer es bis zu Streiks eskalieren lassen, müssen diese auch damit leben, dass die betroffenen Fluggäste entschädigt werden müssen. Da sich Ryanair weigerte, verhängte die spanische Zivilluftfahrtbehörde ein Bußgeld in der Höhe von 5,6 Millionen Euro. Dagegen zog der irische Billigflieger vor Gericht. Formell handelt es sich um zwei Verfahren. Jenes, das vom Nationalen Gericht Spaniens entschieden wurde, kann der Billigflieger noch mittels Berufung anfechten. Ganz anders sieht es aber beim anderen Teil des Bußgeldes aus, denn hier hat der Oberste Gerichtshof Spaniens bereits die Berufung von Ryanair abgewiesen und die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Dieses Urteil kann nicht mehr angefochten werden. Vor dem Nationalen Gericht wurde – noch nicht rechtskräftig – entschieden, dass Ryanair 3,04 Millionen Euro an Bußgeld zu entrichten hat. Rechnerisch