Viele Passagiere kennen diese Situation: Auf der Anzeigetafel wird eine Verspätung bekanntgegeben. Nun gut, 20 Minuten ist ja nicht viel, aber bleibt es dabei auch? Oder klingelt die Kasse, weil es sich bei der Ankunft auf mehr als drei Stunden zusammensummiert. Und was zählt eigentlich als Ankunft? Ist das die Landung oder jener Moment, in dem man aussteigen kann? Ein Kommentar. Manche Fluggesellschaften versuchen sich durch inflationäre Betonung, dass man ein Premium-Carrier wäre, von der Lowcost-Konkurrenz abzuheben. Dass sich auf der Kurz- und Mittelstrecke nur noch sehr wenig von Ryanair, Easyjet und Co unterscheidet, ist mittlerweile vielen Menschen bekannt. Hat man im Falle von Verspätungen oder gar Ausfällen wirklich einen Vorteil, wenn man bei Austrian Airlines, British Airways und Co gebucht hat? Die simple Antwort: Ja und Nein. Es kommt stark darauf an welchem Airport die Unregelmäßigkeit auftritt, wer für das Ground Handling zuständig ist und wer gerade für genau diesen Flug zuständig ist. Nicht selten schieben sich Bodendienstleister und Airline gegenseitig die Schuld in die Schuhe, wenn die Umsetzung der Fluggastrechte laut EU-Verordnung nur mangelhaft oder in Extremfällen sogar gar nicht erfolgt. Wenn alles schiefgeht und sich niemand zuständig fühlt, ist es so ziemlich egal wo man gebucht hat. Es gibt leider auch Flugreisen, bei denen ist „von Anfang an der Wurm drin“. Zum Beispiel waren kürzlich Freunde von mir mit British Airways von Wien nach London-Heathrow unterwegs. Der Ärger fängt schon beim Online-Check-in an, denn dieser wollte schlichtweg nicht. Bei zahlreichen Versuchen wurde stets eine Fehlermeldung ausgespuckt, die