In einem jüngst ergangenen Urteil hat das Gericht der Europäischen Union eine Klage der türkischen Fluggesellschaft Southwind Airlines abgewiesen, die gegen ein Flugverbot im EU-Luftraum geklagt hatte. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Fluggesellschaft, die seit ihrer Gründung im Jahr 2022 in den Fokus der europäischen Luftfahrtbehörden geraten ist. Das Urteil beleuchtet nicht nur die Komplexität der europäischen Luftverkehrsregulierung, sondern wirft auch Fragen nach der geopolitischen Dimension der Luftfahrtindustrie auf, insbesondere im Kontext der Sanktionen gegen Russland. Southwind Airlines, ein Ferienflieger mit Sitz in Antalya, Türkei, hatte versucht, eine einstweilige Verfügung gegen ein Flugverbot zu erwirken, das angeblich von der Europäischen Kommission verhängt wurde. Das Verbot, das am 29. März 2024 in Kraft trat, wurde von der Fluggesellschaft als ungerechtfertigt und schädlich für ihr Geschäft angesehen. Die EU-weite Sperrung ihrer Verkehrsrechte basiert auf der Annahme, dass Southwind Airlines eine Tarnorganisation sei, die geschaffen wurde, um Sanktionen gegen russische Fluggesellschaften zu umgehen. Die rechtlichen Argumente Die zentrale Frage in diesem Rechtsstreit war, ob das Verbot tatsächlich von der Europäischen Kommission ausgesprochen wurde oder ob es sich um eine Entscheidung auf nationaler Ebene handelte, die nicht direkt vor dem EU-Gericht angefochten werden kann. Das Gericht entschied, dass die Europäische Kommission keine eigenständige Entscheidung getroffen hatte, sondern lediglich Informationen über das Verbot weitergeleitet hatte, das von der finnischen Regulierungsbehörde für Verkehr und Kommunikation (Traficom) am 25. März 2024 verhängt worden war. Die finnische Behörde verweigerte der türkischen Fluggesellschaft die notwendigen Verkehrsrechte, weil sie der Meinung war, dass Southwind Airlines nicht wirklich von