April 2, 2025

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April 2, 2025

Februar 2025: Deutsche Flughäfen im Zeichen moderater Erholung und Herausforderungen

Der Luftverkehr in Deutschland hat im Februar 2025 ein gemischtes Bild abgegeben. Zwar wurde ein leichter Anstieg der Passagierzahlen verzeichnet, doch die Erholung zum Vorkrisenniveau von 2019 bleibt eine Herausforderung. Laut aktuellen Zahlen nutzten im vergangenen Monat insgesamt 12,44 Millionen Passagiere die deutschen Flughäfen, was einem Anstieg von 1,8 Prozent im Vergleich zum Februar 2024 entspricht. Dennoch bleibt die Recovery-Rate bei nur 79,2 Prozent im Vergleich zu 2019, was Deutschland im europäischen Kontext weiterhin in eine hintere Position bringt. Auch die Frachtzahlen haben einen Rückgang erlebt, was insbesondere durch das chinesische Neujahrsfest und seine Auswirkungen auf die globalen Logistikketten erklärbar ist. Entwicklung der Passagierzahlen: Schwache Nachfrage im Februar Der Februar 2025 brachte keine durchschlagende Steigerung im Passagieraufkommen, was vor allem an der schwachen Nachfrage und dem Mangel an attraktiven Flugangeboten lag. Trotz des Wachstums von 1,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verfehlte der Luftverkehr die erhoffte dynamische Erholung. Im innerdeutschen Verkehr stieg die Zahl der Passagiere im Februar im Vergleich zum Januar 2025 um etwa 55.000 auf insgesamt 1,56 Millionen. Dennoch fiel dieses Segment im Vorjahresvergleich um 1,2 Prozent und lag 55,1 Prozent unter den Zahlen von 2019. Die Corona-Pandemie und ihre langanhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen sind weiterhin zu spüren, auch wenn das Angebot an Flügen mittlerweile wieder etwas angestiegen ist. Im europäischen Verkehr hingegen war eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Insgesamt 8,03 Millionen Passagiere flogen im Februar auf europäischen Strecken, was einem Anstieg von 1,8 Prozent im Vergleich zum Januar und 1,6 Prozent im Vergleich zum Februar 2024 entspricht. Im

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Elektrische Bodenstromversorgung am Flughafen Erfurt-Weimar eingeführt

Der Flughafen Erfurt-Weimar hat neue batteriebetriebene Bodenstromversorgungseinheiten (eGPU) in Betrieb genommen, um die Effizienz bei der Flugzeugabfertigung zu steigern. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu optimieren und die Arbeitsbedingungen für das Vorfeldpersonal zu verbessern. Das Projekt zur Beschaffung der elektrischen Ground Power Units wurde mit insgesamt 200.000 Euro durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Die Koordination erfolgte durch die NOW GmbH, während die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen die Anträge bewilligte. René Schumann, Verantwortlicher für das Safety Office am Flughafen, betonte die Vorteile der neuen eGPUs: geringere Energie- und Instandhaltungskosten sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf dem Vorfeld. Zusätzlich zu den eGPUs wurden ein Elektrofahrzeug als Follow-Me und ein Gepäckband mit Elektroantrieb eingeführt, um die Effizienz des Flughafenbetriebs weiter zu erhöhen.

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Änderungen der EU-Fluggastrechteverordnung: Ein Schritt zurück für Reisende?

Seit mehr als 20 Jahren schützt die EU-Fluggastrechteverordnung (EU-VO 261/2004) Passagiere vor den Unannehmlichkeiten, die durch verspätete oder annullierte Flüge entstehen. Doch nun stehen Änderungen der Verordnung zur Diskussion, die laut Experten weitreichende Folgen für die Rechte der Verbraucher haben könnten. Insbesondere eine geplante Anpassung der Entschädigungsregelungen für Flugverspätungen sorgt für Kontroversen. Die EU-Fluggastrechteverordnung gewährte bislang finanzielle Ausgleichszahlungen für Passagiere, die von einer Verspätung von mehr als drei Stunden betroffen waren. Je nach Länge der Flugstrecke konnten Reisende Entschädigungen in Höhe von 250, 400 oder 600 Euro erwarten. Doch in den Reformvorschlägen, die von der Europäischen Kommission und der polnischen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegt wurden, zeichnen sich gravierende Änderungen ab. So könnte eine Verspätung erst ab fünf, neun oder sogar zwölf Stunden eine Entschädigung auslösen, je nach Flugdistanz und Zielort. Diese Anpassungen könnten für viele Passagiere das Aus für ihre Ansprüche bedeuten, da viele Verspätungen künftig nicht mehr unter die bisherigen Entschädigungsregelungen fallen würden. Die vorgeschlagenen Änderungen im Detail Die derzeitige Regelung der EU-Fluggastrechte sieht Entschädigungszahlungen vor, wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Je nach Entfernung des Flugs variiert die Höhe der Entschädigung. Für Flüge mit einer Strecke von bis zu 1.500 Kilometern stehen Passagieren 250 Euro zu, bei einer Flugstrecke von bis zu 3.500 Kilometern sind es 400 Euro und für Flüge über 3.500 Kilometern 600 Euro. Diese Entschädigungen gelten sowohl für Flüge innerhalb der EU als auch für internationale Flüge, solange die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt. Die Reformvorschläge beinhalten jedoch eine drastische Verschiebung der Entschädigungsgrenzen. So

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Swiss führt Crew-Schuh mit ausfahrbaren Rollen ein

Die Schweizer Fluggesellschaft Swiss wird ab dem 1. Juli 2025 einen neuartigen Schuh für ihre Mitarbeiter einführen, der mit ausfahrbaren Rollen ausgestattet ist. Dieses innovative Schuhwerk soll die Mobilität des Personals am Boden erhöhen und die Effizienz innerhalb des Flughafens steigern. Der sogenannte „Swiss Crew Shoe“ kann sowohl als herkömmlicher Schuh genutzt als auch bei Bedarf per Knopfdruck auf Rollfunktion umgestellt werden. Dies ermöglicht es dem fliegenden Personal, sich schneller zwischen den Flugzeugen zu bewegen, und dem Bodenpersonal, Wege innerhalb des Flughafens zügiger zurückzulegen. Laut Unternehmensangaben können Mitarbeiter dadurch täglich bis zu 60 Minuten an Wegzeit einsparen. Vor der Einführung wurden umfangreiche Tests durchgeführt, um die Sicherheit und Praxistauglichkeit des Schuhs zu gewährleisten. Dabei wurden realitätsnahe Szenarien am Flughafen simuliert, einschließlich Slalom-Parcours und Bremstests, die der Schuh erfolgreich bestand. Das Design des Schuhs zeichnet sich durch ein schlichtes, zeitloses Weiß mit dezenter Swiss-Prägung aus. Integrierte LED-Lichter erleichtern es den Passagieren, die Besatzungsmitglieder am Flughafen sofort zu erkennen. Mit dieser Maßnahme unterstreicht Swiss ihren Anspruch, kontinuierlich innovative Lösungen für einen reibungslosen und effizienten Flugbetrieb zu entwickeln.

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