Februar 17, 2026

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Februar 17, 2026

Aena-Gruppe verzeichnet moderates Passagierwachstum und Rekordergebnisse im Frachtverkehr

Die Flughafengruppe Aena hat das Jahr 2026 mit einem Zuwachs bei den Passagierzahlen sowie einem neuen Höchstwert im Frachtbereich begonnen. Im Januar wurden konzernweit insgesamt 25,83 Millionen Reisende registriert, was einer Steigerung von 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht. Während das Passagieraufkommen zunahm, sank die Zahl der Flugbewegungen im selben Zeitraum leicht um 0,7 Prozent auf insgesamt 221.194 Starts und Landungen. Besonders dynamisch entwickelte sich das Frachtgeschäft: Mit einem Anstieg von 7,1 Prozent auf 115.876 Tonnen erzielte das Netzwerk den erfolgreichsten Januar seiner Unternehmensgeschichte im Bereich der Luftfracht. Auf dem spanischen Kernmarkt, der 46 Flughäfen und zwei Hubschrauberlandeplätze umfasst, fiel das Wachstum mit 2,6 Prozent auf 20,3 Millionen Passagiere etwas schwächer aus als im Konzerndurchschnitt. Marktbeobachter wiesen darauf hin, dass sich die Dynamik in Spanien im Vergleich zum Januar 2025, als noch ein Plus von 6,1 Prozent erzielt wurde, spürbar abgekühlt hat. Der Flughafen Madrid-Barajas behauptete seine Spitzenposition mit 5,38 Millionen Passagieren, gefolgt von Barcelona-El Prat mit 3,81 Millionen. Während Standorte wie Málaga und Alicante deutliche Zuwächse verbuchten, mussten die Urlaubsflughäfen Teneriffa Süd und Palma de Mallorca leichte Rückgänge bei den Fluggastzahlen hinnehmen. Die internationalen Beteiligungen der Aena-Gruppe zeigten im Januar eine robuste Performance. In Brasilien, wo der Konzern 17 Flughäfen betreibt, stieg die Zahl der Passagiere um 6,7 Prozent auf 4,34 Millionen. Besonders der Flughafen Recife und der innerstädtische Flughafen Congonhas in São Paulo trugen zu diesem Ergebnis bei. Das Frachtvolumen in Brasilien kletterte sogar um 13,9 Prozent nach oben. Am britischen Standort London-Luton konnte ein Passagierplus von 4

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Atlanta: Mobilitätseingeschränkte Passagierin verklagt Southwest Airlines

Ein gravierender Vorfall am Hartsfield-Jackson Atlanta International Airport hat zu einer Klage gegen die US-amerikanische Fluggesellschaft Southwest Airlines geführt, die die Debatte über die Qualität und Verlässlichkeit von Assistenzdiensten für Menschen mit Behinderungen neu entfacht. Die 64-jährige Mary Lynn Ellison, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung auf einen Rollstuhl angewiesen ist und zudem unter einer schweren Panikstörung leidet, wirft der Fluggesellschaft vor, sie in einer Flughafentoilette schutzlos zurückgelassen zu haben. Der Vorfall, der sich bereits im Februar 2024 ereignete und nun in einer offiziellen Klageschrift mündete, beschreibt eine Kette von Versäumnissen, die dazu führten, dass die Passagierin über einen längeren Zeitraum ohne Hilfe gestrandet war. Während die Klägerin auf schwere emotionale Belastungen und Fahrlässigkeit pocht, wirft der Fall ein Schlaglicht auf die komplexen Verantwortlichkeiten an einem der betriebsamsten Luftfahrt-Drehkreuze der Welt. Die juristische Auseinandersetzung könnte weitreichende Konsequenzen für die Überwachung von Bodendienstleistern und die Umsetzung gesetzlicher Barrierefreiheitsregeln im US-Luftverkehr haben. Versagen der Assistenzkette am Drehkreuz Atlanta Der detaillierte Hergang des Vorfalls, wie er in den Gerichtsakten dargelegt wird, zeichnet das Bild eines systemischen Versagens innerhalb des Betreuungsmanagements. Mary Lynn Ellison befand sich auf einer Reise mit einer Zwischenlandung in Atlanta, als sie um Unterstützung bat, um eine Toilette aufzusuchen. Ein Mitarbeiter eines Begleitdienstes brachte sie mit einem Elektrowagen zu den sanitären Anlagen, kehrte jedoch entgegen der Absprache nicht zurück, um sie wieder abzuholen und rechtzeitig zu ihrem Abfluggate zu bringen. In der Folge fand sich die auf Mobilitätshilfe angewiesene Frau allein und ohne die Möglichkeit, sich im weitläufigen Terminal selbstständig zu

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AirAsia X etabliert Bahrain als strategisches Drehkreuz für Flüge nach London

Die malaysische Langstrecken-Billigfluggesellschaft AirAsia X (AAX) hat eine weitreichende Expansion ihres Streckennetzes nach Europa angekündigt. Ab dem 26. Juni 2026 wird die Fluggesellschaft eine neue Verbindung von Kuala Lumpur über Bahrain zum Flughafen London-Gatwick aufnehmen. Das Königreich Bahrain übernimmt dabei eine zentrale Rolle als erster operativer Hub der Fluggesellschaft außerhalb Asiens. Diese strategische Entscheidung ermöglicht es dem Unternehmen, durch sogenannte „Fifth Freedom Rights“ Passagiere auch direkt auf dem Teilstück zwischen Bahrain und London zu befördern, ohne dass die Reise in Malaysia beginnen oder enden muss. Für den Betrieb dieser neuen Route setzt AirAsia X Flugzeuge vom Typ Airbus A330 ein. Durch die Zwischenlandung in Manama fungiert Bahrain künftig als Brücke zwischen Südostasien, dem Nahen Osten und Europa. Die Expansion wird durch das Logistikunternehmen Teleport unterstützt, das zum Mutterkonzern Capital A gehört und nach einer erfolgreichen Kapitalerhöhung von 50 Millionen US-Dollar nun ebenfalls seine Aktivitäten in Bahrain startet. Neben dem Passagiertransport zielt die Strategie darauf ab, Synergien im Frachtgeschäft und bei Wartungsdienstleistungen innerhalb des Capital-A-Ecosystems zu nutzen. Die Regierung Bahrains sieht in der Ansiedlung des malaysischen Billigfliegers einen bedeutenden Impuls für den lokalen Luftverkehrsstandort. Von der verstärkten Konnektivität werden positive Effekte auf den Arbeitsmarkt und den Logistiksektor erwartet. Für Reisende aus Australien, Japan, Vietnam und Sri Lanka verkürzen sich durch die neuen Anschlussmöglichkeiten über das Drehkreuz Kuala Lumpur die Reisezeiten nach Europa. Gleichzeitig erhöht der Markteintritt den Wettbewerbsdruck im Segment der Langstrecken-Billigflüge zwischen dem asiatischen Raum und dem Vereinigten Königreich. Zum Start der Verbindung hat die Fluggesellschaft ein Kontingent an Einführungspreisen

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Urheberrechtsstreit um Flugzeuglackierung: Künstler verklagt AirAsia

Der in Malaysia ansässige litauische Künstler Ernest Zacharevic hat eine Klage gegen die Billigfluggesellschaft AirAsia und deren Mutterkonzern Capital A Berhad eingereicht. Gegenstand des Rechtsstreits ist die unerlaubte Verwendung seines weltberühmten Wandbildes „Kids on Bicycle“ als Teil einer Flugzeuglackierung. Zacharevic wirft dem Unternehmen vor, das Motiv Ende 2024 großflächig auf dem Rumpf einer Maschine aufgebracht zu haben, ohne zuvor eine Genehmigung oder Lizenzvereinbarung eingeholt zu haben. Der Künstler entdeckte die Bemalung zufällig selbst an einem Flughafen und machte den Fall öffentlich, woraufhin die Fluggesellschaft die Lackierung entfernen ließ. Das betroffene Kunstwerk wurde im Jahr 2012 während des „George Town Festival“ in der Stadt Penang geschaffen und gilt heute als eines der bekanntesten Street-Art-Wahrzeichen Südostasiens. Es zeigt zwei Kinder auf einem physisch an der Wand befestigten Fahrrad und lockt jährlich tausende Touristen an. Laut den beim Obersten Gerichtshof eingereichten Unterlagen sieht Zacharevic in der kommerziellen Nutzung durch AirAsia eine vorsätzliche Verletzung seiner Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Besonders schwer wiegt für die Klägerseite der Umstand, dass bereits im Jahr 2017 konkrete Gespräche zwischen dem Künstler und der Airline über potenzielle Kooperationen stattgefunden hatten, in deren Rahmen AirAsia detailliert über Honorarsätze und rechtliche Bedingungen informiert worden war. Branchenberichte verdeutlichen, dass dieser Fall weitreichende Konsequenzen für das Marketing von Fluggesellschaften haben könnte, die regelmäßig auf lokale Symbole und Kunstwerke für Sonderlackierungen zurückgreifen. AirAsia hat das Motiv zwar nach den ersten Anschuldigungen überstrichen, eine außergerichtliche Einigung über Entschädigungszahlungen kam jedoch bislang nicht zustande. Der Künstler fordert nun neben einer offiziellen Anerkennung der Urheberrechtsverletzung eine finanzielle Kompensation

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Hygienekrise an Bord: Qantas lenkt nach Erstattungsstreit über biologische Verunreinigung ein

Ein schwerwiegender Vorfall an Bord eines Fluges der australischen Fluggesellschaft Qantas hat eine intensive Debatte über die Verantwortung von Fluggesellschaften bei medizinischen Notfällen und sanitären Krisen ausgelöst. Ein Passagier, der auf einer Verbindung zwischen Australien und Neuseeland massiv durch Körperflüssigkeiten eines anderen Reisenden verunreinigt wurde, erhielt erst nach erheblichem öffentlichem Druck eine vollständige Entschädigung. Zuvor hatte die Fluggesellschaft die Forderungen des Betroffenen unter Verweis auf mangelnde Zuständigkeit abgelehnt. Der Fall, der durch soziale Medien weltweit Aufmerksamkeit erlangte, wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen des Hygienemanagements in engen Flugzeugkabinen und die oft bürokratischen Hürden bei Entschädigungsprozessen. Während Qantas den Vorfall mittlerweile als internen Bearbeitungsfehler deklariert hat, fordern Experten und Reisende eine klarere Definition der Sorgfaltspflicht von Airlines bei biologischen Gefahrenlagen an Bord. Der Vorfall auf dem Rollfeld von Melbourne Die Ereignisse spielten sich am 28. Januar 2026 an Bord einer Qantas-Maschine ab, die vom Flughafen Melbourne zum Flughafen Auckland aufbrechen sollte. Während sich das Flugzeug noch in der Rollphase befand, kam es bei einem Passagier zu einem plötzlichen und heftigen medizinischen Notfall. Laut Berichten der betroffenen Mitreisenden erbrach sich die Person mit einer solchen Intensität, dass Körperflüssigkeiten über mehrere Sitzreihen hinweg versprüht wurden. Ein benachbarter Fluggast beschrieb die Situation als traumatisch, da seine Kleidung, persönliche Gegenstände und der Sitzplatz massiv verunreinigt wurden. Die unmittelbare Reaktion der Kabinenbesatzung wurde vom Betroffenen als unzureichend empfunden. Das Personal habe lediglich begrenztes Reinigungsmaterial zur Verfügung gestellt, sodass der Passagier gezwungen war, die Verunreinigungen weitgehend selbst zu bewältigen, während das Flugzeug zum Gate zurückkehrte. Nach dem

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Fahrwerksschaden an Boeing 737 der SunExpress am Flughafen Antalya

Am Flughafen Antalya kam es am Freitag, dem 13. Februar 2026, zu einem folgenschweren Zwischenfall während der Startvorbereitungen eines Linienfluges der SunExpress. Eine Boeing 737-800 mit der Registrierung TC-SOB, die für den Flug XQ7646 in Richtung Gaziantep vorgesehen war, erlitt beim Rollen zur Startbahn einen technischen Defekt am Fahrwerk. Berichten zufolge verlor die Maschine an Stabilität, woraufhin das linke Hauptfahrwerk einknickte. Das Flugzeug kam in einer Schräglage auf der Rollfläche zum Stillstand, was den Einsatz von Rettungskräften und Technik-Teams unmittelbar erforderlich machte. Zusätzliche Recherchen in türkischen Luftfahrtportalen bestätigen, dass sich zum Zeitpunkt des Vorfalls zahlreiche Passagiere an Bord befanden. Die Evakuierung wurde unter Aufsicht der Flughafenfeuerwehr durchgeführt und verlief ohne Personenschäden. Die Boeing 737-800, ein bewährtes Arbeitspferd der SunExpress-Flotte, wurde für eine umfassende Untersuchung und Reparatur aus dem Betrieb genommen. Experten der türkischen Zivilluftfahrtbehörde SHGM haben die Ermittlungen aufgenommen, um zu klären, ob es sich um Materialermüdung, einen Wartungsfehler oder eine außergewöhnliche mechanische Belastung während des Rollvorgangs handelte. Der Vorfall führte zu zeitweisen Verzögerungen im Abfertigungsbetrieb auf dem Vorfeld des Flughafens Antalya, da das beschädigte Flugzeug die Rollwege blockierte. Spezielle Hebevorrichtungen mussten angefordert werden, um die Maschine sicher zu bergen und in einen Hangar zu schleppen. SunExpress setzte für die betroffenen Passagiere ein Ersatzflugzeug ein, um den Transport nach Gaziantep mit einer mehrstündigen Verspätung durchzuführen. Solche Zwischenfälle am Boden gelten in der Luftfahrt als selten, ziehen jedoch aufgrund der potenziellen strukturellen Schäden am Flugzeugrumpf langwierige Sicherheitsprüfungen nach sich. Die Boeing 737-800 gehört zur sogenannten „Next Generation“-Serie des US-Herstellers und wird

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Schadensersatzforderungen nach Weinflecken in der ersten Klasse: Rechtsstreit um Luxusgüter bei American Airlines

Ein Zwischenfall auf einem Inlandsflug der US-Fluggesellschaft American Airlines sorgt derzeit für eine intensive Debatte über die Haftung von Fluggesellschaften bei Schäden an persönlichem Eigentum in der Passagierkabine. Eine Passagierin der ersten Klasse, identifiziert als Tara Kranzel, fordert von der Fluggesellschaft Schadensersatz in Höhe von über 7.000 US-Dollar sowie eine vollständige Rückerstattung ihres Flugpreises. Auslöser für den Konflikt war ein verschüttetes Glas Rotwein während eines Fluges von Tampa, Florida, zum Dallas/Fort Worth International Airport. Nach Angaben der Betroffenen sickerte die Flüssigkeit, die von einem Flugbegleiter beim Bedienen eines anderen Fluggastes verschüttet worden war, zwischen die Sitze und beschädigte dabei zahlreiche Luxusartikel und elektronische Geräte der Passagierin. Der Fall, der durch soziale Medien weltweit Aufmerksamkeit erlangte, wirft komplexe Fragen hinsichtlich der Sorgfaltspflicht des Personals und der vertraglichen Haftungsausschlüsse für wertvolle Gegenstände im Handgepäck auf. Während die Passagierin auf eine vollständige Entschädigung beharrt, verweist die Fluggesellschaft auf ihre bestehenden Beförderungsbedingungen, die eine Haftung für nicht aufgegebene Gepäckstücke weitgehend ausschließen. Hergang des Vorfalls in der Kabine Der Vorfall ereignete sich in der ersten Klasse einer Boeing 737-8 MAX, einem Flugzeugtyp, der regelmäßig auf der stark frequentierten Strecke zwischen Florida und Texas eingesetzt wird. Während des Servicevorgangs entglitt einem Flugbegleiter ein Glas Rotwein, als dieser den Passagier in der Reihe vor Kranzel bediente. Die Flüssigkeit lief laut Schilderungen der Betroffenen unbemerkt durch die Ritzen der Sitzkonstruktion in den Bereich, in dem Kranzel ihre persönlichen Gegenstände verstaut hatte. Es dauerte mehrere Minuten, bis die Passagierin bemerkte, dass der Wein bereits ihre Habseligkeiten durchtränkt hatte. Zu

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Transavia lanciert Dating-Format auf Basis eines Marketing-Experiments

Die niederländische Fluggesellschaft Transavia hat zum Valentinstag 2026 den Start eines neuen Unterhaltungsformats unter dem Titel „Dating Chairs“ bekannt gegeben. Das Projekt zielt darauf ab, Singles in einer flughafenspezifischen Umgebung zusammenzuführen. In einer Serie von Online-Episoden werden die Teilnehmer in nachempfundenen Situationen des Reisealltags, wie etwa der Gepäckaufgabe oder der Passkontrolle, miteinander konfrontiert. Das Ziel des Experiments ist es, Paare zu finden, die im Anschluss an das Kennenlernen eine gemeinsame Flugreise antreten. Die Produktion knüpft an eine virale Marketingaktion des Vorjahres an, die ursprünglich als Aprilscherz konzipiert war, jedoch aufgrund der hohen öffentlichen Resonanz nun in ein reales Format überführt wurde. Zusätzliche Recherchen im Bereich des Luftfahrt-Marketings zeigen, dass Transavia mit dieser Strategie verstärkt auf die Bindung einer jüngeren, digital affinen Zielgruppe setzt. Die Episoden werden primär über soziale Netzwerke wie TikTok und Instagram verbreitet, um die Markenpräsenz abseits klassischer Buchungsportale zu stärken. Bewerber aus den Niederlanden konnten sich über eine dedizierte Online-Plattform registrieren, wobei die Auswahl der Protagonisten nach Kriterien erfolgte, die eine hohe Interaktionsrate in den sozialen Medien versprechen. Die Airline nutzt hierbei das bekannte psychologische Phänomen der Reisevorfreude, um ihre Dienstleistungen in einen emotionalen Kontext zu rücken. Experten der Tourismusbranche beobachten seit geraumer Zeit, dass Low-Cost-Carrier zunehmend auf sogenanntes „Content-Marketing“ setzen, um sich in einem preisaggressiven Markt zu differenzieren. Während Mitbewerber wie Ryanair oft auf provokante Kommunikation setzen, wählt die KLM-Tochter Transavia mit den „Dating Chairs“ einen Weg der spielerischen Kundeninteraktion. Die Veröffentlichung der Folgen ist für das Frühjahr 2026 geplant, pünktlich zur Buchungsphase für die Sommersaison.

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