
Land Oberösterreich will Flughafen Linz komplett übernehmen und später privatisieren
Die Stadt Linz beabsichtigt, ihren 50-Prozent-Anteil am Flughafen Linz an das Land Oberösterreich zu übertragen. Durch diesen Schritt würde das Land Oberösterreich vorübergehend zum Alleineigentümer der Infrastruktureinrichtung werden, bevor in einem nachgelagerten Schritt private Investoren eingebunden werden sollen. Diese geplante Eigentümerübernahme trifft im oberösterreichischen Landtag auf politische Diskussionen. Die Landtagsfraktion der Grünen fordert vor dem Abschluss rechtlich bindender Verträge die vollständige Offenlegung aller finanziellen Kennzahlen, Gutachten und Haftungsrisiken sowie die Festlegung eines langfristigen Betriebskonzepts. Hintergrund der Debatte sind prognostizierte operative Verluste, anstehende Sanierungsmaßnahmen an der Bahninfrastruktur und die kritische Bewertung des Unternehmenswerts durch den Landesrechnungshof sowie externe Sachverständige. Finanzielle Rahmenbedingungen und Prognosen des Landesrechnungshofes Die wirtschaftliche Situation des Flughafens Linz ist seit längerer Zeit Gegenstand finanzieller Überprüfungen. Der Landesrechnungshof Oberösterreich hat in einem Bericht Ende 2025 die Erstellung und Vorlage einer langfristigen Ausrichtung für das Unternehmen an den Landtag angemahnt. Nach den Berechnungen der Prüfinstanz ergibt sich für den Flughafen bis zum Jahr 2035 ein zusätzlicher öffentlicher Finanzbedarf, der je nach Szenario zwischen 27,6 Millionen Euro und 45 Millionen Euro liegt. Für das laufende Geschäftsjahr 2026 wird mit einem operativen Defizit von rund neun Millionen Euro gerechnet. Neben dem laufenden Betriebsergebnis belasten künftige Investitionen und rechtliche Risiken die Bilanz. Medienberichten zufolge weist ein im Auftrag der Stadt Linz erstelltes Gutachten einen negativen Unternehmenswert aus, während der theoretische Liquidationswert im Falle einer Schließung lediglich auf zwei bis vier Millionen Euro beziffert wird. In diesen Berechnungen sind anstehende Sanierungsarbeiten an der Start- und Landebahn sowie potenzielle Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit Verunreinigungen von

