Oktober 12, 2026

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Oktober 12, 2026

Delta Air Lines korrigiert Gewinnprognose trotz hoher Umsätze nach unten

Die US-amerikanische Fluggesellschaft Delta Air Lines hat ihre Gewinnprognose für das Gesamtjahr 2026 spürbar gesenkt. Wie das Unternehmen mit Sitz in Atlanta am 9. Oktober 2026 im Rahmen der Vorlage seiner Finanzergebnisse für das dritte Quartal mitteilte, machen die stark gestiegenen Kerosinpreise die Zugewinne aus höheren Ticketpreisen und einer anhaltend hohen Passagiernachfrage weitgehend zunichte. Das Management rechnet nun mit einem bereinigten Gewinn pro Aktie zwischen 5,10 und 5,60 US-Dollar. Bei der vorherigen Prognose im Juli 2025 war das Unternehmen noch von Werten zwischen 6,50 und 7,50 US-Dollar ausgegangen. Der Konzern erwartet für das laufende Geschäftsjahr einen Anstieg seiner Treibstoffrechnung um rund sechs Milliarden US-Dollar im Vergleich zum Vorjahr. Trotz der erheblichen Kostenbelastung prognostiziert die Unternehmensführung für das Gesamtjahr 2026 ein bereinigtes Ergebnis vor Steuern in Höhe von etwa 4,5 Milliarden US-Dollar. Verstärkter Druck durch Kerosinpreise auf die operativen Margen Finanzvorstand Erik Snell erläuterte bei der Veröffentlichung der Quartalszahlen, dass die Aufwendungen für Treibstoff allein im dritten Quartal 2026 um mehr als 500 Millionen US-Dollar höher ausfielen als in den Annahmen von Juli 2026 kalkuliert. Die bereinigte Treibstoffrechnung stieg im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 62 Prozent auf 4,1 Milliarden US-Dollar. Dieser Anstieg wirkte sich direkt auf die Marge aus. Die bereinigte operative Marge des Konzerns ging im dritten Quartal von 11,1 Prozent im Vorjahr auf 9,4 Prozent zurück. Für das vierte Quartal 2026 rechnet Delta Air Lines mit einem bereinigten Kerosinpreis von rund 4,25 US-Dollar pro Gallone. Im dritten Quartal lag der Durchschnittspreis noch bei 3,61 US-Dollar. In diesem prognostizierten

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Lufthansa-Gruppe verlängert Flugstopp nach Riad wegen Sicherheitslage

Die Fluggesellschaften der Lufthansa-Gruppe haben die zeitweise Aussetzung ihrer Flugverbindungen in die saudi-arabische Hauptstadt Riad bis mindestens einschließlich 16. Oktober verlängert. Die operative Entscheidung betrifft unter anderem die Kernmarke Lufthansa mit Flügen ab Frankfurt sowie die italienische Konzerntochter ITA Airways mit Verbindungen ab Rom. Die Aussetzungen laufen bereits seit Ende September, nachdem sich die Sicherheitslage auf der Arabischen Halbinsel verschärft hatte. Auslöser der aktuellen Verlängerung sind wiederholte militärische Angriffe der jemenitischen Huthi-Miliz auf die zivile Luftfahrtinfrastruktur Saudi-Arabiens. Am Donnerstag beanspruchte die Gruppierung erneut einen Raketenangriff auf den King Khalid International Airport in Riad für sich. Nach offiziellen Angaben aus Saudi-Arabien konnten die Geschosse durch Abfangsysteme zerstört werden, jedoch stürzten Trümmerteile auf das Gelände des Flughafens. Vor Ort wurden Beschädigungen an Gebäudestrukturen verzeichnet, zudem geriet ein am Boden stehendes Passagierflugzeug in Brand. Die Eskalation führt zu deutlichen Beeinträchtigungen des internationalen Luftverkehrs in der Region. Neben der Lufthansa-Gruppe sagen auch weitere internationale Fluggesellschaften, darunter Air India, ihre Linienverbindungen in die saudi-arabische Hauptstadt bis auf Weiteres ab. Die Vorfälle verdeutlichen das anhaltende Betriebsrisiko für die Zivilluftfahrt im Nahen Osten, wo flächendeckende Konflikte immer wieder zu temporären Sperrungen des Luftraums und zur Anpassung globaler Flugrouten führen. Sicherheitsanalysten betonen, dass der Schutz von Passagieren und Fluggerät im zivilen Luftverkehr oberste Priorität behält. Die kontinuierliche Risikoanalyse der Airlines führt bei unmittelbaren Bedrohungen von Infrastrukturen zügig zu Flugstreichungen, um Mensch und Flotte vor Folgeschäden militärischer Auseinandersetzungen zu bewahren.

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Ausschreibung von 22 Regionalflughäfen in Griechenland: Fraport prüft Angebot

Der griechische Staatsfonds Hellenic Growth Fund (HGF) hat die Vergabe einer auf 40 Jahre angelegten Betreiberkonzession für ein weiteres Paket von 22 staatlichen Regionalflughäfen im Land eingeleitet. Zu den potenziellen Interessenten gehört nach Unternehmens- und Medienangaben die Frankfurter Flughafenbetreiberin Fraport AG, die über ihr Konsortium Fraport Greece bereits 14 griechische Regionalflughäfen bewirtschaftet. Die aktuelle Ausschreibung sieht die Vergabe des gesamten Portfolios als ein unteilbares Bündel vor. Dieses Gesamtpaket verknüpft stark frequentierte, touristisch attraktive Standorte auf den griechischen Inseln mit defizitären Kleinstflughäfen auf dem Festland und abgelegenen Inseln. Eine verbindliche Vergabeentscheidung der griechischen Behörden wird für das Jahr 2027 erwartet. Wachstumstreiber Griechenland im Geschäftsportfolio der Fraport AG Die Fraport AG verfügt seit 2017 über fundierte Markterfahrung im griechischen Luftverkehrssektor. Damals übernahm das Konsortium Fraport Greece im Rahmen eines 40-jährigen Konzessionsvertrags den Betrieb von 14 Drehkreuzen, darunter die Flughäfen auf Ferieninseln wie Korfu, Kreta (Chania), Rhodos, Samos, Santorin und Kos sowie am Festlandstandort Thessaloniki. Das Auslandsengagement hat sich für das Frankfurter Verkehrsunternehmen zu einer verlässlichen Stütze im Konzernergebnis entwickelt. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichneten die 14 von Fraport betriebenen Standorte ein Passagieraufkommen von insgesamt 13,7 Millionen Fluggästen, was einem Zuwachs von 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) der Tochtergesellschaft stieg in diesem Zeitraum von 45,5 Millionen Euro auf 52,8 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund dieser Kennzahlen bewertet das Management die Erweiterung des Engagements grundsätzlich als Option, um die eigene Marktposition im südosteuropäischen Raum zu verfestigen. Struktur des Konzessionspakets und Quersubventionierung Das vom Staatsfonds

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Air Arabia ergänzt Streckennetz nach Jordanien um zweiten Zielflughafen in Amman

Die Billigfluggesellschaft Air Arabia baut ihr Flugangebot nach Jordanien aus und bedient ab dem 15. November 2026 erstmals den Amman City Airport (Marka International Airport, ADJ). Die Verbindung wird viermal wöchentlich nonstop von der Hauptbasis am Flughafen Schardscha in den Vereinigten Arabischen Emiraten durchgeführt. Zum Einsatz kommen Maschinen der Airbus-A320-Familie. Bislang steuerte die Fluggesellschaft in der jordanischen Hauptstadt ausschließlich den größeren internationalen Flughafen Queen Alia (AMM) an. Mit dem zusätzlichen Kurs bedient der emiratische Anbieter künftig beide Verkehrsflughäfen der jordanischen Metropole parallel. Der nah am Stadtzentrum gelegene Amman City Airport dient vorrangig dem regionalen Flugverkehr, privaten Charterflügen sowie militärischen Zwecken, wird durch die neue Linienverbindung jedoch stärker in das Streckennetz aus den Arabischen Golfstaaten eingebunden. Die Flugzeiten sind auf den Verkehr zu Wochenbeginn sowie an Wochenenden ausgerichtet, um sowohl Geschäfts- als auch VFR-Reisende (Visiting Friends and Relatives) anzusprechen. Der Schritt unterstreicht das Vorgehen europäischer und nahöstlicher Low-Cost-Carrier, sekundäre oder stadtnahe Flughäfen zur Vermeidung von Kapazitätsengpässen an Hauptdrehkreuzen zu nutzen. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die Abwicklung von Flügen über den Marka Airport zwar kürzere Wege in die Innenstadt bietet, die dortige Infrastruktur im Vergleich zum stark ausgebauten Hauptflughafen Queen Alia jedoch engere Grenzen bei Passagierabfertigung und Slot-Kapazitäten setzt.

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Iran zieht 41 Passagierflugzeuge wegen Triebwerksmängeln aus dem Verkehr

Die zivile Luftfahrtbehörde der Islamischen Republik Iran hat auf Empfehlung nationaler Sicherheitsorgane 41 Passagierflugzeuge mit sofortiger Wirkung vom Flugdienst freigestellt. Grund für die Stilllegung sind akute Bedenken hinsichtlich der Betriebssicherheit und vermutete Mängel an den Triebwerken. Von der Maßnahme betroffen sind vorrangig Verkehrsflugzeuge des US-amerikanischen Herstellers McDonnell Douglas, die seit mehreren Jahrzehnten von verschiedenen iranischen Fluggesellschaften im Inlands- und Regionalverkehr betrieben werden. Die Flotten der staatlichen Fluggesellschaft Iran Air vom Typ Airbus und ATR bleiben von der Stilllegungsanordnung nach behördlichen Angaben ausgenommen. Der Schritt wirft ein Schlaglicht auf die kritische Lage des iranischen Luftfahrtsektors, der unter den jahrzehntelangen internationalen Wirtschaftssanktionen und dem verweigerten Zugang zu Original-Ersatzteilen leidet. Sicherheitswarnung der Behörden und Kritik an Fluggesellschaften Die parlamentarische Kommission für nationale Sicherheit und Außenpolitik im iranischen Parlament bestätigte die Freistellung der Maschinen nach einer Beratung mit Vertretern der Zivilluftfahrtbehörde. Die Abgeordnete Sara Fallah erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Khaneh Mellat, dass die Sicherheitsbehörden das Verkehrsministerium und die Zivilluftfahrtbehörde ausdrücklich vor den Risiken beim Weiterbetrieb der betroffenen McDonnell-Douglas-Muster gewarnt hätten. Fallah übte zugleich deutliche Kritik am Verhalten mehrerer privater und staatsnaher Fluggesellschaften im Land. Sie warf den Führungsetagen vor, ökonomische Interessen über die Passagiersicherheit zu stellen. Es sei unvertretbar, die gestiegenen Beschaffungskosten für Komponenten auf dem Schwarzmarkt oder über Drittstaaten als Vorwand zu nutzen, um abgenutztes Fluggerät im Passagierdienst zu halten. Das Leben der Fluggäste müsse unter allen Umständen Vorrang vor betriebswirtschaftlichen Erwägungen haben. Auswirkungen der internationalen Sanktionen auf die Flugzeugwartung Der technische Zustand der iranischen Zivilluftfahrtflotte gilt seit Jahren als prekär. Ursache ist

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Freisprüche im Insolvenzverfahren um die frühere italienische Fluggesellschaft Alitalia

Das italienische Gericht in Civitavecchia hat im Strafprozess um die Insolvenz der ehemaligen Nationalairline Alitalia sämtliche 14 Angeklagten freigesprochen. Unter den Freigesprochenen befinden sich die früheren Vorstands- und Verwaltungsratsvorsitzenden Silvano Cassano, Luca Cordero di Montezemolo und Mark Cramer Ball sowie der ehemalige Leiter der Partnergesellschaft Etihad Airways, James Hogan. Das Richterkollegium begründete die Entscheidungen im Wesentlichen damit, dass die angelasteten Straftatbestände nicht begangen wurden oder die rechtlichen Verjährungsfristen abgelaufen waren. Die Anklagebehörde hatte den früheren Führungskräften vorgeworfen, in den Jahren 2014 bis Anfang 2017 bilanzielle Bilanzverschleierung und betrügerischen Konkurs begangen zu haben. Im Zentrum der Ermittlungen standen mutmaßlich überhöhte oder fingierte Buchgewinne aus Vermögenswerten, mit denen die tatsächliche Finanzlage des Unternehmens kaschiert und die Fortführung des Flugbetriebs künstlich verlängert worden sein soll. Die Vorwürfe bestätigten sich nach der Beweisaufnahme vor Gericht nicht. Die juristische Aufarbeitung der Alitalia-Insolvenz verdeutlicht die Komplexität der grenzüberschreitenden Sanierungsversuche im europäischen Luftfahrtsektor. Etihad hatte im Jahr 2014 einen Anteil von 49 Prozent an der hochverschuldeten Fluggesellschaft übernommen, vermochte jedoch trotz umfangreicher Kapitalspritzen und Restrukturierungsprogramme den finanziellen Niedergang nicht aufzuhalten. Die Insolvenz im Mai 2017 führte nach jahrelanger staatlicher Übergangsverwaltung schließlich zur Einstellung des Flugbetriebs und zur Gründung der Nachfolgegesellschaft ITA Airways. Das Urteil schließt ein wesentliches strafrechtliches Kapitel der italienischen Luftfahrtgeschichte ab, auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung erst innerhalb der gesetzlichen Frist von 90 Tagen vorgelegt werden muss. Beobachter verweisen darauf, dass trotz der strafrechtlichen Entlastung des damaligen Managements der wirtschaftliche Kollaps der Traditionsmarke immense Kosten für die öffentlichen Haushalte Italiens nach sich zog.

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EuGH ordnet Neubeurteilung von Flugverboten für ehemals russische Flugzeuge an

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 8. Oktober 2026 die Abweisung einer Nichtigkeitsklage der kirgisischen Fluggesellschaft Global 8 Airlines durch die Europäische Vorinstanz aufgehoben. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) muss sich nun inhaltlich mit der Frage befassen, ob ein bestehendes EU-Flugverbot automatisch auf Verkehrsflugzeuge angewendet werden darf, wenn diese von einer russischen Eigentümergesellschaft an ein Unternehmen in einem Drittstaat veräußert wurden. Der EuGH stellte klar, dass pauschale Übernahmen von Luftfahrzeugen in Verbotslisten ohne eine eigenständige rechtliche und sachliche Prüfung der neuen Eigentümerverhältnisse unzulässig sind. Damit stärkt die höchste richterliche Instanz der Europäischen Union den Rechtsschutz von Luftfahrtunternehmen aus Drittstaaten gegenüber exekutiven Sanktionsentscheidungen. Hintergrund des Rechtsstreits und Erwerb der betroffenen Verkehrsflugzeuge Die Klägerin, die in Kirgisistan ansässige Fluggesellschaft Global 8 Airlines, hatte zwei Passagiermaschinen von einem russischen Luftfahrtunternehmen erworben. Erst nach der Eigentumsübertragung und dem Vollzug des Kaufvertrags stellte die Erwerberin fest, dass die beiden Luftfahrzeuge mit Flugverboten für den Luftraum der Europäischen Union belegt waren. Die Restriktionen verweigern den Maschinen Starts, Landungen sowie Überflüge auf dem Territorium der EU-Mitgliedsstaaten. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen der EU-Sanktionspakete verhängt, die als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erlassen wurden. Das Regelwerk zielt darauf ab, den operativen Betrieb russischer Luftfahrtunternehmen einzuschränken und den Zugang zu europäischer Luftfahrtinfrastruktur sowie Ersatzteilen zu unterbinden. Global 8 Airlines argumentiert hingegen, dass mit dem Eigentumsübergang auf ein kirgisisches Unternehmen die rechtliche Grundlage für die Weiterführung der sanktionsbedingten Nutzungsverbote entfallen sei. Nachdem die europäische Flugsicherungsorganisation Eurocontrol die Genehmigung eines Flugplans für eines der Flugzeuge

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Alltours veröffentlicht weitere Jahreskataloge für das Reisejahr 2026/2027

Der Reiseveranstalter Alltours hat sein Katalogangebot für die Saison 2026/2027 um sechs weitere Titel erweitert. Die neuen Ausgaben umfassen insgesamt mehr als 1.600 Seiten und decken regionale Schwerpunkte wie Mallorca, das östliche Mittelmeer, Griechenland, Zypern sowie Eigenanreisezielen und die konzerneigenen Allsun-Hotels ab. Während die digitalen Versionen ab sofort auf den Online-Plattformen des Unternehmens zur Verfügung stehen, ist der Versand der gedruckten Exemplare an die Partnerreisebüros für den 21. Oktober 2026 terminiert. Die vorgezogene Bereitstellung der Digitalmedien soll den stationären Reisevertrieb bei der frühzeitigen Kundenberatung unterstützen. Die Online-Kataloge enthalten integrierte Werkzeuge wie den direkten PDF- und Link-Versand einzelner Hotelseiten sowie eine Freitext- und Attributsuche nach Ausstattungsmerkmalen. Ergänzt werden die Neuerscheinungen durch die bereits im Juni veröffentlichten Kataloge für die Kanarischen Inseln, Nordafrika und Fernreiseziele. Die Veröffentlichung erfolgt in einer Phase, in der Reiseveranstalter vermehrt auf eine Verknüpfung von gedruckten Katalogen und digitalen Beratungsmedien setzen. Trotz des Ausbaus digitaler Such- und Filterfunktionen bleibt der physische Katalog ein wichtiger Bestandteil der Markenpräsenz am Verkaufsort. Branchenbeobachter verweisen darauf, dass die gestaffelte Freigabe von Katalogprogrammen die Früheinbuchungsphase stärken und die Auslastung der Kapazitäten im Sommerhalbjahr frühzeitig sichern soll.

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Dokumentationsreihe gewährt Einblicke in den Betriebsalltag der Fluggesellschaft Eurowings

Der Privatsender Vox strahlt im November 2026 die zweiteilige Reportagereihe „Ready for Take-Off – Hinter den Kulissen von Eurowings“ aus. Die beiden Episoden werden am 4. und 11. November jeweils zur Hauptsendezeit um 20:15 Uhr gezeigt. Vorab sind die Ausgaben ab dem 28. Oktober auf dem platzeigenen Streamingportal RTL+ aufrufbar. Für die Produktion begleiteten Kamerateams das Personal des zur Lufthansa-Gruppe gehörenden Ferienfliegers über mehrere Wochen hinweg während des Sommerflugbetriebs. Die Dreharbeiten wurden nach Angaben des Luftfahrtunternehmens im laufenden Betrieb und ohne festes Drehbuch durchgeführt. Das Themenspektrum reicht von der Arbeit des Kabinen- und Cockpitpersonals auf Passagierflügen bis hin zu technischen Wartungseinsätzen in den Hangars sowie Abstimmungsprozessen im zentralen Leitstand. In dieser operativen Steuerungskennziffer werden täglich hunderte Flüge der Fluggesellschaft koordiniert und bei unvorhergesehenen Unregelmäßigkeiten im Streckennetz nachgesteuert. Medienbeobachter werten die Zulassung von Dreharbeiten auf dem Betriebsgelände und an Bord als Instrument der Markenkommunikation und der Personalrekrutierung. In einem von Fachkräftemangel geprägten Umfeld der Luftfahrtbranche nutzen Fluggesellschaften die Plattform reichweitenstarker Fernsehformate, um Berufsbilder im Flug- und Bodenbetrieb darzustellen und Transparenz hinsichtlich betrieblicher Abläufe bei Verzögerungen zu schaffen.

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Verdacht auf Treibstoffleck im Triebwerk: Boeing 737 der American Airlines kehrte nach Boston zurück

Ein Passagierflug der US-amerikanischen Fluggesellschaft American Airlines von Boston nach Chicago musste am 5. Oktober 2026 unplanmäßig abgebrochen werden. Die Besatzung einer Boeing 737-800 meldete während des Steigflugs auf eine Reiseflughöhe von 30.000 Fuß (rund 9.140 Meter) Unregelmäßigkeiten an den Systemen und stellte bei der Überprüfung den Verdacht auf ein Treibstoffleck am rechten Triebwerk fest. Die Piloten erklärten daraufhin eine Luftnotlage und forderten bei der Flugsicherung die unverzügliche Rückkehr zum Ausgangsflughafen Boston Logan International an. Die Maschine landete rund 45 Minuten nach dem Start sicher auf der Landebahn 22L. Die 160 Personen an Bord blieben unverletzt, mussten jedoch erhebliche Verzögerungen im Reiseablauf hinnehmen. Untersuchung im Flug und Sicherheitslandung in Boston Flug AA1239 war am 5. Oktober 2026 pünktlich in Boston gestartet. Nach Erreichen der vorläufigen Reiseflughöhe bat die Cockpitbesatzung die Luftverkehrssteuerung darum, die Position und Höhe halten zu dürfen, um technische Fehlermeldungen in den Bordsystemen abzuarbeiten. Nach Durchführung der entsprechenden Checklisten meldeten die Piloten den Verdacht auf einen Treibstoffaustritt am rechten Triebwerk vom Typ CFM International CFM56-7B. Die Besatzung bat um eine prioritäre Landung sowie die Bereitstellung von Einsatzkräften der Flughafenfeuerwehr an der Landebahn. Nach der sicheren Touchdown-Phase auf der Piste 22L rollte das Flugzeug aus eigener Kraft zu einer Parkposition am Terminal. In einer offiziellen Stellungnahme bestätigte American Airlines den Vorfall und verwies auf ein technisches Problem. Das Unternehmen betonte, dass die Sicherheit von Passagieren und Besatzung oberste Priorität habe, und entschuldigte sich bei den betroffenen Fluggästen für die Unannehmlichkeiten. Langwierige Verzögerung für Passagiere und Flottenkontext Für die 160

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