Airbus A320 in Catania (Foto: Robert Spohr).
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Freisprüche im Insolvenzverfahren um die frühere italienische Fluggesellschaft Alitalia

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Das italienische Gericht in Civitavecchia hat im Strafprozess um die Insolvenz der ehemaligen Nationalairline Alitalia sämtliche 14 Angeklagten freigesprochen.

Unter den Freigesprochenen befinden sich die früheren Vorstands- und Verwaltungsratsvorsitzenden Silvano Cassano, Luca Cordero di Montezemolo und Mark Cramer Ball sowie der ehemalige Leiter der Partnergesellschaft Etihad Airways, James Hogan. Das Richterkollegium begründete die Entscheidungen im Wesentlichen damit, dass die angelasteten Straftatbestände nicht begangen wurden oder die rechtlichen Verjährungsfristen abgelaufen waren.

Die Anklagebehörde hatte den früheren Führungskräften vorgeworfen, in den Jahren 2014 bis Anfang 2017 bilanzielle Bilanzverschleierung und betrügerischen Konkurs begangen zu haben. Im Zentrum der Ermittlungen standen mutmaßlich überhöhte oder fingierte Buchgewinne aus Vermögenswerten, mit denen die tatsächliche Finanzlage des Unternehmens kaschiert und die Fortführung des Flugbetriebs künstlich verlängert worden sein soll. Die Vorwürfe bestätigten sich nach der Beweisaufnahme vor Gericht nicht.

Die juristische Aufarbeitung der Alitalia-Insolvenz verdeutlicht die Komplexität der grenzüberschreitenden Sanierungsversuche im europäischen Luftfahrtsektor. Etihad hatte im Jahr 2014 einen Anteil von 49 Prozent an der hochverschuldeten Fluggesellschaft übernommen, vermochte jedoch trotz umfangreicher Kapitalspritzen und Restrukturierungsprogramme den finanziellen Niedergang nicht aufzuhalten. Die Insolvenz im Mai 2017 führte nach jahrelanger staatlicher Übergangsverwaltung schließlich zur Einstellung des Flugbetriebs und zur Gründung der Nachfolgegesellschaft ITA Airways.

Das Urteil schließt ein wesentliches strafrechtliches Kapitel der italienischen Luftfahrtgeschichte ab, auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung erst innerhalb der gesetzlichen Frist von 90 Tagen vorgelegt werden muss. Beobachter verweisen darauf, dass trotz der strafrechtlichen Entlastung des damaligen Managements der wirtschaftliche Kollaps der Traditionsmarke immense Kosten für die öffentlichen Haushalte Italiens nach sich zog.

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