Das Europäische Parlament hat eine umfassende Novellierung der europäischen Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261 verabschiedet. Mit einer deutlichen Mehrheit von 646 Ja-Stimmen bei 12 Gegenstimmen votierten die Abgeordneten für das neue Regelwerk, das nach mehr als zehnjährigen Verhandlungen abgeschlossen wurde.
Während die Kernstruktur der Verordnung bezüglich der Entschädigungshöhen von 250 bis 600 Euro sowie die geltende Drei-Stunden-Schwelle bei Verspätungen unangetastet bleiben, enthält der Beschluss eine tiefgreifende Änderung für die rechtliche Durchsetzung: Die Frist für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wird EU-weit auf einheitlich neun Monate verkürzt.
Bislang galten in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten stark variierende nationale Verjährungsfristen, die in Ländern wie Deutschland oder Österreich eine rückwirkende Einklagung über drei Jahre, in anderen Staaten sogar bis zu fünf Jahre ermöglichten. Branchenvertreter und Fluggastrechteportale wie AirHelp prognostizieren durch die Neuregelung erhebliche Einbußen für die Verbraucher. Da viele Passagiere Ersatzansprüche oft erst Monate oder Jahre nach einer Flugstörung einreichen, könnten nach vorläufigen Schätzungen europaweit bis zu 18 Millionen ältere, noch nicht geltend gemachte Ansprüche verfallen, sobald die Verordnung voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2027 in Kraft tritt.
Juristische Fachleute und Verbraucherschützer kritisieren zudem erhebliche Lücken bei den Übergangsregelungen der verabschiedeten Reform. Der finale Gesetzestext lässt bislang offen, ob und in welcher Form die verkürzte Neun-Monats-Frist auch auf Flüge angewendet wird, die vor dem offiziellen Inkrafttreten der Novelle durchgeführt wurden. Diese gesetzliche Unklarheit birgt erhebliches Streitpotenzial zwischen Luftfahrtunternehmen und Passagieren, da Fluggesellschaften versuchen könnten, Altfälle unter Berufung auf die neue Verordnung abzuweisen. Experten erwarten daher eine Welle von Musterverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung des Vertrauensschutzes für Verbraucher.
Die Luftfahrtindustrie bewertet die Vereinheitlichung der Fristen wiederum als notwendigen Schritt zur Erhöhung der Planungssicherheit. Die Verbände der Fluggesellschaften hatten in den Verhandlungen ursprünglich noch weitergehende Aufweichungen gefordert, darunter eine Anhebung der Verspätungsschwellen auf fünf Stunden sowie eine Deckelung der maximalen Ausgleichszahlungen. Die nun beschlossene Fristenverkürzung entlastet die Bilanzen der Airlines spürbar von langfristigen Rückstellungen für potenzielle Entschädigungsfälle, verlagert das Risiko und den Handlungsdruck jedoch vollständig auf den Endverbraucher.