Boeing 737-800 (Foto: Jan Gruber).
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Sunweb vereinbart Partnerschaft mit Ryanair und Air Baltic

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Der niederländische Reiseveranstalter Sunweb Group kooperiert künftig mit der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair sowie der lettischen Fluglinie Air Baltic, um sein Angebot an Pauschalreisen auszubauen.

Durch die Vereinbarung können Kunden von Sunweb Reisen mit Abflügen von den belgischen Flughäfen Brüssel-Charleroi und Lüttich buchen. Während die Flüge ab Charleroi von Ryanair durchgeführt werden, erfolgt die Bedienung ab Lüttich in Zusammenarbeit mit Air Baltic. Diese neuen Partnerschaften ergänzen das bestehende Angebot des Reiseveranstalters, der bereits mit Fluggesellschaften wie Brussels Airlines und Transavia zusammenarbeitet.

Das Geschäftsmodell von Sunweb basiert auf dem Verzicht auf eine eigene Flugzeugflotte. Stattdessen setzt das Unternehmen auf Kapazitäten von Drittanbietern, was nach der Darstellung des Managements zu einer höheren betrieblichen Flexibilität und niedrigeren Fixkosten beitragen soll. Auf diese Weise könne der Reiseveranstalter schneller auf Schwankungen der Nachfrage im Markt reagieren. Die Kooperation mit Ryanair wurde bereits in das Buchungsportfolio für Sommer- und Winterreisen integriert. Laut Unternehmensangaben übertreffen die ersten Buchungszahlen die internen Erwartungen, konkrete finanzielle Details oder Buchungsvolumina wurden jedoch nicht veröffentlicht.

Branchenanalysten betrachten die Allianz mit Ryanair jedoch mit einer gewissen Skepsis. Die irische Fluggesellschaft war in der Vergangenheit wiederholt gerichtlich gegen Online-Reisebüros und Reiseveranstalter vorgegangen, um den Drittvertrieb ihrer Tickets zu unterbinden, bevor sie kürzlich zu offiziellen Kooperationen überging. Für den Reiseveranstalter birgt die Abhängigkeit von externen Billigfliegern erhebliche Risiken. Im Falle von Streiks, kurzfristigen Flugstreichungen oder Änderungen der strengen Handgepäckbestimmungen durch Ryanair trägt der Veranstalter gemäß den europäischen Pauschalreiserichtlinien die volle Haftung und die Pflicht zur Entschädigung oder Umbuchung der Urlauber.

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