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Kabinettsbeschluss zum Bürokratieabbau: Flughafenverband fordert weitergehende Entlastungen

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Das Bundeskabinett hat ein Gesetzes- und Verordnungspaket zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich beschlossen, das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vorgelegt wurde.

Die Regierungsinitiative zielt darauf ab, Verwaltungsverfahren im Transportsektor zu vereinfachen, bestehende Berichtspflichten abzubauen, nationale Sonderregelungen im Vergleich zu europäischen Vorgaben zurückzufahren sowie digitale Prozesse in der Verwaltung zu stärken. Damit soll eine spürbare Entlastung für Wirtschaftsunternehmen und Verwaltungsbehörden erreicht werden.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung als einen Schritt in die richtige Richtung, sieht jedoch erheblichen weiteren Handlungsbedarf. Insbesondere der Fokus auf den Abbau nationaler Übererfüllungen europäischer Richtlinien, das sogenannte Gold-Plating, wird von den Flughafenbetreibern positiv bewertet. Dennoch reichen die beschlossenen Maßnahmen nach Ansicht des Verbandes nicht aus, um die deutsche Luftfahrtindustrie im internationalen Vergleich nachhaltig von administrativen Lasten zu befreien.

ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel fordert daher eine systematische und ressortübergreifende Ausweitung des Bürokratieabbaus. Ein zentraler Kritikpunkt der Flughafenbetreiber betrifft die zunehmend komplexen Regelungsvorgaben der Europäische Agentur für Flugsicherheit. Um der Flut an europäischen Vorschriften wirksam zu begegnen, verlangt die Luftfahrtbranche von der Bundesregierung ein engagierteres Auftreten auf EU-Ebene sowie eine stärkere nationale Koordinierung bei der Auslegung des EU-Rechts. Nur so könnten bundesweit einheitliche Standards garantiert und bestehende Spielräume konsequent genutzt werden.

Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die Umsetzung der Entlastungsverfahren in der Praxis oft an langwierigen Abstimmungsprozessen zwischen Bund und Ländern scheitert. Während das Bundesverkehrsministerium administrative Erleichterungen anstrebt, verbleibt der konkrete Vollzug der Sicherheits- und Luftverkehrsvorschriften weitgehend bei den Landesbehörden. Ohne eine grundlegende Harmonisierung der föderalen Kontrollpraxis und eine spürbare Beschleunigung digitaler Schnittstellen drohen die beschlossenen Entlastungen im Verwaltungsalltag der Flughäfen wirkungslos zu bleiben.

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