Die Fluggesellschaft Eurowings hat zum Beginn der Hauptreisesaison neue Angebote für Familien und Kinder an Bord ihrer Maschinen vorgestellt. Zu den Neuerungen gehören unter anderem altersgerechte Beschäftigungsmaterialien wie ein in Kooperation mit dem Tessloff-Verlag gestaltetes Sachheft der Reihe „Was ist was“ sowie Malbücher des Europa-Parks.
Zudem wird ein Plüschflugzeug im Design der Tourismusregion Salzburger Land an junge Fluggäste verteilt. Für die Verpflegung an Bord kündigte das Luftfahrtunternehmen einen Rabatt von zehn Prozent auf Speisen und Getränke im bordeigenen Bistro an, sofern ein Mindestbestellwert von 20 Euro erreicht wird. Bei Buchungen über ein kostenfreies Kundenkonto wird zudem ein Nachlass auf den Ticketpreis für Kinder gewährt.
Aus verbraucherschutzrechtlicher Perspektive und mit Blick auf das Marketing weisen Branchenbeobachter darauf hin, dass es sich bei den Verteilaktionen an Bord um gezielte Markenplatzierungen von Kooperationspartnern handelt. Sowohl die Freizeitparks als auch die Tourismusverbände nutzen die Präsenz im Flugzeug als Werbefläche. Zudem schränkt die Fluggesellschaft selbst ein, dass der Erhalt der Spielsachen und Hefte nur gewährleistet ist, solange der Vorrat der jeweiligen Kabinenbesatzung reicht. Auch der angepriesene Bistro-Vorteil ist zeitlich auf die Monate August bis Oktober befristet und durch die Mindestbestellgrenze reglementiert, was den tatsächlichen Spareffekt für Familien relativiert.
Hintergrund dieser Serviceoffensive ist der anhaltende Wettbewerb unter den europäischen Ferienfliegern um die Zielgruppe der Familien. Zwar erlaubt Eurowings neuerdings neben Kinderwagen und Autositzen auch die kostenfreie Aufgabe von faltbaren Bollerwagen als zusätzliches Reisegepäck, doch steht die Preispolitik von Billigfliegern und Ferien-Airlines generell in der Kritik von Verbraucherschützern. So hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Unterlassungsklage gegen Eurowings wegen der Gebührenstruktur im günstigsten Tarif eingereicht. Kritisiert wird dabei, dass die Mitnahme von regulärem Handgepäck, das über eine kleine Tasche hinausgeht, aufpreispflichtig ist. Da Familien selten ohne größeres Handgepäck reisen können, relativieren sich Rabatte auf den reinen Ticketpreis durch solche Zusatzgebühren im Alltag oft rasch.
Experten raten Reisenden daher, vor der Buchung eine Gesamtkostenrechnung aufzustellen, die optionale Kosten für Gepäckstücke und zusammenhängende Sitzplatzreservierungen einschließt. Die kostenfreie Mitnahme von sperrigen Gegenständen wie Bollerwagen stellt zwar eine praktische Erleichterung für den Transport vor Ort dar, der finanzielle Nutzen der Rabattaktionen an Bord bleibt jedoch überschaubar. Die Einführung von Beschäftigungsangeboten für Kinder dient letztlich auch dem Komfort der gesamten Kabine, um die Lärmbelastung auf längeren Flügen zu reduzieren, während die Airline gleichzeitig ihre Vertriebskanäle über Kundenkonten stärkt.