Flughafen Palma de Mallorca (Foto: Robert Spohr).
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Bodenpersonal kündigt Arbeitsniederlegungen am Flughafen Palma de Mallorca an

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Mitten in der Hauptreisezeit drohen am Flughafen Palma de Mallorca spürbare Verzögerungen für Sommerurlauber. Die spanische Gewerkschaft CCOO hat die Beschäftigten des Bodendienstleisters Swissport zu gezielten Arbeitsniederlegungen an vier Tagen Ende Juli und Anfang August aufgerufen.

Bestreikt werden sollen die Zeitfenster von 7 bis 12 Uhr sowie von 19 bis 22 Uhr am 28. Juli sowie am 1., 4. und 8. August. Swissport zeichnet am Standort Mallorca für zentral organisierte Abläufe wie den Check-in, die Gepäckverladung sowie die Passagierbetreuung verantwortlich. Betroffen sind Flüge mehrerer namhafter Fluggesellschaften, darunter Tui, Condor, TAP Air Portugal, Air Canada und Etihad Airways.

Hinter dem Ausstand stehen anhaltende Auseinandersetzungen über die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen. Die Gewerkschaft CCOO fordert neben Gehaltsanpassungen und einer Aufstockung des Personals auch Verbesserungen bei den Arbeitsabläufen sowie konkrete Maßnahmen zum Hitzeschutz für die im Freien tätigen Arbeitskräfte auf dem Vorfeld. Der starke Anstieg des Flugaufkommens während der Sommermonate führt regelmäßig zu einer hohen Arbeitsbelastung des Abfertigungspersonals, weshalb die Arbeitnehmervertretung auf die Durchsetzung verbindlicher Standards drängt. Bisherige Gespräche zwischen der Unternehmensführung und den Gewerkschaftsvertretern erbrachten keine Einigung, wenngleich Verhandlungsbereitschaft signalisiert wird.

Obwohl der Flughafenbetreiber derzeit nicht von großflächigen Flugstreichungen ausgeht, ist mit erheblichen Wartezeiten bei der Gepäckaufgabe, an den Kontrollstellen und bei der Flugzeugabfertigung zu rechnen. In Spanien greifen bei Streiks im Verkehrssektor in der Regel behördlich festgelegte Mindestdienstleistungen, die einen Rumpfbetrieb sichern sollen. Dennoch lassen sich Rückstaus in den Terminals sowie Verzögerungen im gesamten Flugplan nicht ausschließen. Da der Streik von den Angestellten eines externen Abfertigungsunternehmens durchgeführt wird, greift die Ausgleichszahlung der Europäischen Fluggastrechteverordnung nach Einschätzung von Verbraucherschutzexperten nicht. Dennoch bleiben die ausführenden Fluggesellschaften verpflichtet, Ersatzbeförderungen anzubieten oder Ticketkosten bei Stornierungen zu erstatten.

Der geplante Arbeitskampf macht die strukturelle Anfälligkeit der Abfertigungskette an hoch frequentierten Drehkreuzen im Mittelmeerraum deutlich. Der intensive Wettbewerb unter den Bodenabfertigern setzt Dienstleister unter hohen Kostendruck, was sich in engen Personalkapazitäten niederschlägt. Um Verspätungen abzufedern, empfehlen Experten den Reisenden die Nutzung von Online-Check-in-Diensten sowie das frühzeitige Erscheinen am Terminal. Die kommenden Tage bis zum ersten Streiktermin werden zeigen, ob eine tarifliche Einigung in letzter Minute erreicht werden kann.

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