Blick auf die Donau in Wien (Foto: Unsplash/Arno Senoner).
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Entscheidung des Welterbekomitees: Historisches Zentrum von Wien nicht mehr auf der Roten Liste der UNESCO

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Das Historische Zentrum der Stadt Wien ist von der Liste des gefährdeten Welterbes gestrichen worden. Diese Entscheidung traf das Welterbekomitee der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) nach eingehender Beratung auf seiner 48. Tagung im südkoreanischen Busan.

Die österreichische Bundeshauptstadt war im Jahr 2017 auf die sogenannte Rote Liste gesetzt worden, nachdem Pläne für ein städtebauliches Projekt am Wiener Heumarkt erhebliche Bedenken hinsichtlich des Schutzes des historischen Stadtbildes und der Sichtachsen hervorgerufen hatten.

Auslöser der jahrelangen Auseinandersetzungen zwischen der Stadt Wien, dem Welterbekomitee und Denkmalschützern war das Bauvorhaben des Investors Michael Tojner und dessen Immobiliengruppe Wertinvest. Das ursprüngliche Konzept sah unter anderem einen Hochhausturm mit einer Höhe von 73 Metern im unmittelbaren Umfeld des Stadtparks vor. Nach anhaltender Kritik und mehrfachen Umplanungen wurde die maximale Bauhöhe schrittweise reduziert. Das im Jahr 2023 vorgelegte und nun maßgebliche Projekt sieht eine Gebäudehöhe von 49,95 Metern vor, was den Ausschlag für die Neubewertung durch die UNESCO gab.

Trotz der Streichung von der Roten Liste ist das Bauprojekt rechtlich und administrativ noch nicht abschließend gewandelt. Das Vorhaben muss weiterhin ein förmliches Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchlaufen, bevor mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden kann. Erst vor wenigen Tagen wies der Verwaltungsgerichtshof eine außerordentliche Revision im Zusammenhang mit den behördlichen Grundlagen des Projekts ab, wodurch ein wesentlicher juristischer Streitpunkt geklärt werden konnte. Die Wiener Stadtverwaltung sieht in dem Beschluss der UNESCO eine Bestätigung für ihren Kurs bei der Anpassung städtebaulicher Entwicklungen an den Denkmalschutz.

Kritische Stimmen aus Denkmalschutzorganisationen und Bürgerinitiativen mahnen jedoch zur Vorsicht. Sie verweisen darauf, dass auch die verringerte Bauhöhe von knapp 50 Metern einen massiven Eingriff in das Gefüge der Wiener Innenstadt darstellt und eine Präzedenzwirkung für künftige Bauvorhaben im Schutzraum des Welterbes entfalten könnte. Zudem verpflichten die Vorgaben der UNESCO die Stadtverwaltung dazu, die bauliche Entwicklung im Umfeld der Kernzone weiterhin streng zu überwachen und regelmäßige Berichte an das Komitee zu übermitteln.

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