Winglets B737-Max-200 und B737-800 (Foto: Jan Gruber).
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Rechtliche Auseinandersetzung in Italien: Wettbewerbsbehörde muss Millionenstrafe an Ryanair zurückzahlen

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Der irische Low-Cost-Anbieter Ryanair hat im Streit mit der italienischen Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato einen juristischen Erfolg erzielt. Nach einem Urteil des italienischen Staatsrats musste die Regulierungsbehörde ein im Jahr 2021 verhängtes Bußgeld in Höhe von 4,2 Millionen Euro an die Fluggesellschaft erstatten.

Das höchste Verwaltungsgericht des Landes stellte fest, dass die Wettbewerbsbehörde bei der Verhängung der Strafe im Zusammenhang mit Flugstornierungen während der Pandemie unzulässig diskriminierend gehandelt hatte. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die behördliche Praxis im europäischen Luftfahrtsektor und führt zu Nachforderungen seitens der Fluggesellschaft. Neben dem bereits überwiesenen Hauptbetrag verlangt Ryanair die Auszahlung aufgelaufener Zinsen und fordert grundlegende Reformen im italienischen Regulierungssystem.

Hintergründe der ursprünglichen Sanktionen aus dem Jahr 2021

Der Ursprung des Konflikts reicht in das Frühjahr 2021 zurück, als die italienische Kartellbehörde AGCM Bußgelder gegen mehrere in Italien aktive Fluggesellschaften festsetzte. Anlass waren Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Abwicklung stornierter Flüge nach dem 3. Juni 2020. Zu diesem Zeitpunkt waren die primären strikten Bewegungseinschränkungen im Rahmen des damaligen Lockdowns in Italien aufgehoben worden. Die Aufsichtsbehörde warf den Fluggesellschaften vor, Kunden nach Flugstreichungen nicht ausreichend über Erstattungsoptionen aufgeklärt oder Gutscheine anstelle von Barauszahlungen bevorzugt zu haben.

In diesem Verfahren verhängte die AGCM nicht nur gegen Ryanair eine Strafe von 4,2 Millionen Euro, sondern sanktionierte auch andere Marktteilnehmer. Der britische Konkurrent EasyJet wurde mit einem Bußgeld in Höhe von 2,8 Millionen Euro belegt, während der spanische Anbieter Volotea eine Zahlungsaufforderung über 1,4 Millionen Euro erhielt. Auch andere Fluggesellschaften wie Alitalia, Vueling und Blue Panorama standen im Fokus der Ermittlungen der italienischen Aufsicht.

Der Befund des Staatsrats: Ungleichbehandlung im Verwaltungsverfahren

Gegen den Bußgeldbescheid legte Ryanair Rechtsmittel ein. Das Verwaltungsgericht bestätigte in seiner Entscheidung das Vorliegen einer Ungleichbehandlung durch die Aufsichtsbehörde. Der Staatsrat befand, dass die Wettbewerbsbehörde Verpflichtungszusagen seitens Ryanair ohne substanziellen Dialog abgelehnt hatte, während sie vergleichbare Vorschläge anderer Fluggesellschaften akzeptiert hatte.

Die Richter bewerteten das Vorgehen der Kartellbehörde als Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des Verwaltungs- und Wettbewerbsrechts. Das Handeln der AGCM sei in diesem spezifischen Fall nicht vereinbar mit den Prinzipien der Kohärenz, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung gewesen. Aufgrund dieses Verfahrensfehlers wurde die Strafzahlung gerichtlich aufgehoben, was die behördliche Rückzahlung des Bußgeldes in Höhe von 4,2 Millionen Euro nach sich zog.

Offene Zinsforderungen und politische Appelle

Mit der Erstattung der Basissumme ist der Fall aus Sicht der Fluggesellschaft jedoch noch nicht abgeschlossen. Ryanair fordert von der italienischen Wettbewerbsbehörde zusätzlich die Überweisung von aufgelaufenen Zinsen in Höhe von rund 440.000 Euro. Die Unternehmensführung verlangt von der AGCM eine unverzügliche Auszahlung dieser ausstehenden Beträge.

Darüber hinaus nimmt die Fluggesellschaft das Gerichtsurteil zum Anlass für grundlegende Kritik an der italienischen Regulierungspraxis. Das Management wandte sich öffentlich an die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und forderte eine umfassende Reform der Wettbewerbsbehörde AGCM. Aus Sicht von Ryanair zeigt die Entscheidung des Staatsrats institutionelle Mängel auf, weshalb strukturelle Anpassungen notwendig seien, um künftig eine unparteiische und objektive Aufsicht im Verkehrssektor zu gewährleisten.

Bedeutung für weitere Rechtsstreitigkeiten im italienischen Markt

Die Entscheidung des Staatsrats ergeht in einer Phase, in der Ryanair in Italien vor weiteren verfahrensrechtlichen Herausforderungen steht. Die Wettbewerbsbehörde AGCM hat gegen den irischen Anbieter im Dezember 2025 ein Bußgeld in Höhe von 256 Millionen Euro verhängt. Gegenstand dieser separaten Untersuchung ist die Vertriebspolitik der Fluggesellschaft, insbesondere Beschränkungen beim Verkauf von Tickets über Online-Reisebüros und externe Vermittler.

Ryanair hat auch gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und verweist dabei unter anderem auf ein Urteil des Berufungsgerichts Mailand vom Januar 2024. Das Mailänder Gericht hatte festgestellt, dass das direkte Vertriebsmodell des Anbieters zur Senkung von Betriebskosten beitrage und Verbrauchern durch niedrigere Fahrpreise zugutekomme. Die Fluggesellschaft zeigt sich zuversichtlich, dass die italienischen Gerichte im laufenden Berufungsverfahren auch die Millionenstrafe wegen der Vertriebspolitik aufheben werden. Die behördliche Niederlage im Fall der Corona-Stornierungen stärkt aus Sicht von Branchenbeobachtern die juristische Position der Fluggesellschaft bei künftigen Auseinandersetzungen.

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