Ein Passagierflug der kanadischen Fluggesellschaft Porter Airlines von Victoria nach Toronto musste am Donnerstagabend abgebrochen werden, weil sich ein Kind auf seinem Sitzplatz nicht anschnallen ließ.
Flug PD444 hatte das Terminal des Victoria International Airport bereits verlassen und befand sich auf dem Weg zur Startbahn, als das Kabinenpersonal feststellte, dass das Kind auf dem Sitz stand. Da weder die Erziehungsberechtigten noch die Flugbegleiter den Sicherheitsgurt anlegen konnten, entschied der Kapitän der Embraer E195-E2 aus Sicherheitsgründen, das Flugzeug zum Flugsteig zurückzurollen.
Die Abwicklung des Ausstiegs der betroffenen Familie sowie die Erledigung der erforderlichen administrativen Formalitäten nahmen erhebliche Zeit in Anspruch. In der Folge überschritt die Maschine das Zeitfenster bis zum Inkrafttreten des nächtlichen Start- und Landeverbots am Flughafen Victoria. Da der Flug aufgrund dieser lokalen Betriebszeitenregelung nicht mehr vor der Nachtruhe abheben konnte, sah sich die Fluggesellschaft gezwungen, den Flug nach Toronto vollständig zu streichen. Die übrigen Passagiere mussten die Nacht in Victoria verbringen und wurden erst am darauffolgenden Freitag umgebucht.
Der Vorfall verdeutlicht die rechtlichen Vorschriften für den Flugbetrieb in Nordamerika. Gemäß den Bestimmungen der kanadischen Luftfahrtbehörde Transport Canada sowie internationalen Sicherheitsstandards sind Fluggesellschaften verpflichtet, vor dem Start sicherzustellen, dass alle Passagiere ordnungsgemäß auf ihren Plätzen gesichert sind. Wenn Fluggäste – unabhängig von ihrem Alter – den Anweisungen zur Flugsicherheit nicht nachkommen können oder wollen, verwehren die Beförderungsbedingungen den Weiterflug, um Gefährdungen bei Start- oder Landemanövern vorzubeugen.
Branchenbeobachter verweisen darauf, dass Zwischenfälle dieser Art für Fluggesellschaften und Fluggäste mit erheblichen organisatorischen und finanziellen Folgewirkungen verbunden sind. Neben den Kosten für die Betreuung und Umbuchung der betroffenen Passagiere entstehen Verspätungen im nachgelagerten Umlaufplan des Flugzeugs. Dass eine Missachtung der Anschnallpflicht in Kombination mit städtischen Lärmschutz- und Nachtflugverboten zur Streichung eines gesamten Transkontinentalflugs führt, unterstreicht die geringe zeitliche Pufferzone im abendlichen Flugbetrieb.