Ein Flugzeug des Typs Antonow An-2 der russischen Regionalfluggesellschaft Partner musste am 6. Juni 2026 im Südwesten Russlands nahe Slawjansk am Kuban eine Notlandung auf einem Weizenfeld durchführen.
Das einmotorige Doppeldecker-Flugzeug mit dem Luftfahrzeugkennzeichen RA-01145 befand sich zum Zeitpunkt des Vorfalls auf einem landwirtschaftlichen Sprüheinrichtungseinsatz. Im Flug erlitt das Triebwerk einen plötzlichen Leistungsverlust, woraufhin die zweiköpfige Besatzung das Notmanöver einleitete. Beide Besatzungsmitglieder blieben bei der Landung unverletzt.
Die technische Untersuchung der zuständigen Aufsichtsbehörden ergab, dass schwerwiegende Defekte an der Zündanlage den Triebwerksausfall verursachten. Konkret stellten die Ermittler einen durchgebrannten Hochspannungsleiter am rechten Magnetzünder sowie feine Risse an den Isolatoren des linken Magnetzünders fest. Diese Beschädigungen führten zum Ausfall der Zündfunken und folglich zum Stillstand des Motors. Die Feststellungen werfen Fragen bezüglich der ordnungsgemäßen Wartung des betroffenen Oldtimer-Flugzeugs auf, das in der russischen Landwirtschaft nach wie vor flächendeckend eingesetzt wird.
Über die technischen Ursachen hinaus förderte die Untersuchung erhebliche betriebliche und personelle Mängel zu Tage. Der verantwortliche Pilot besaß zum Einsatzzeitpunkt weder ein gültiges flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis noch die erforderliche Lizenz zur Führung des Luftfahrzeugs als Kommandant. Zudem entsprach die Zusammensetzung der zweiköpfigen Besatzung nicht den geltenden rechtlichen Standards für gewerbliche Flüge. Zusätzliche Komplikationen entstanden bei den anschließenden Ermittlungen, da das Flugzeug noch vor dem Eintreffen der Untersuchungskommission eigenmächtig mit einem Traktor vom Feld abtransportiert wurde. Durch diese unsachgemäße Bergung erlitt die Maschine weitere Schäden, was die exakte Rekonstruktion des ursprünglichen Landeschadens unmöglich machte.
Der Vorfall ordnet sich in eine Serie von Sicherheitsproblemen im russischen Agrar- und Regionalflugverkehr ein. Viele kleinere Luftfahrtunternehmen kämpfen mit Alterungserscheinungen des Flugparks, unzureichenden Ersatzteilketten und Engpässen bei qualifiziertem Personal. Beobachter der Branche bemängeln seit Längerem, dass behördliche Kontrollen im Agrarflugsektor oft nicht greifen und Sicherheitsvorschriften fahrlässig umgangen werden. Der aktuelle Fall unterstreicht das Notwendigkeit einer strengeren Beaufsichtigung kleinerer Marktteilnehmer, um Gefahren für Besatzungen und Drittpersonen zu minimieren.