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Gewaltschutz im Bahnverkehr: Gewerkschaft fordert verbindliche Meldepflicht für Übergriffe

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Nach einem Ortstermin des Wiener Verkehrsministers Peter Hanke am Hauptbahnhof fordert die Verkehrsgewerkschaft Vida rasche und verbindliche Schritte gegen zunehmende Übergriffe auf das Eisenbahnpersonal.

Die stellvertretende Gewerkschaftsvorsitzende Olivia Janisch unterstützt zwar die zugesagte Null-Toleranz-Politik gegenüber Gewalt im öffentlichen Verkehr, dringt jedoch auf die umgehende Einführung einer branchenweiten Meldepflicht für alle Sicherheitsvorfälle. Ziel sei die Erstellung eines lückenlosen und einheitlichen Lagebilds, um Schutzmaßnahmen wie gezielte Polizeistreifen oder Sicherheitsdienste punktgenau an besonders gefährdeten Bahnhöfen und auf kritischen Zugstrecken einzusetzen.

Der vereinbarte Zehn-Punkte-Plan zur Erhöhung der Sicherheit im Eisenbahnsektor sieht vor, dass nicht nur physische Attacken wie Schläge oder Bespucken erfasst werden, sondern auch psychische Gewaltformen wie Beschimpfungen, Drohungen und Belästigungen. Neben der lückenlosen Registrierung umfasst das Konzept den verstärkten Einsatz von Körperkameras, verbesserte Alarmsysteme, intensivere Deeskalationsschulungen sowie eine engere Kooperation zwischen den Bahnunternehmen und den Polizeibehörden. Die Gewerkschaft betont, dass Schutzausrüstungen wie Stichschutzwesten allein das grundsätzliche Problem nicht lösen können, sondern das Arbeitsumfeld selbst strukturell sicherer gestaltet werden muss.

Ein zentraler Kritikpunkt der Arbeitnehmervertretung bleibt die Personalbesetzung in den Zügen und an den Stationen. Um Konflikte bereits im Ansatz zu entschärfen, fordert die Gewerkschaft eine konsequente Doppelbesetzung von Personenzügen mit mindestens zwei Zugbegleitern. Branchenbeobachter und Personalvertreter verweisen jedoch auf die anhaltenden Personalengpässe und die hohen Personalkosten im Schienenverkehr, die einer flächendeckenden Besetzung derzeit entgegenstehen. Die Eisenbahnunternehmen stehen somit vor der Herausforderung, den Schutz der Beschäftigten mit der betrieblichen Machbarkeit abzuwägen.

Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen liegt nun bei den Entscheidungsträgern in Politik und Unternehmensführungen. Während die Ankündigung von Null-Toleranz-Maßnahmen in der Öffentlichkeit zwar begrüßt wird, fordern Beschäftigte und Fachleute konkrete Zeitpläne für die Realisierung der vereinbarten Schritte. Die geplante Meldepflicht soll Transparenz über das tatsächliche Ausmaß der Vorfälle schaffen und als Grundlage für künftige personal- und sicherheitspolitische Entscheidungen im österreichischen Bahnverkehr dienen.

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