Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unter Minister Peter Hanke treibt gemeinsam mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) weitere Schritte zur Erhöhung der Sicherheit im Schienenverkehr voran.
Bei einem Vor-Ort-Termin am Wiener Hauptbahnhof beauftragte der Mobilitätsminister die Konzernführung, eine Ausweitung des generellen Alkoholkonsumverbots auf weitere frequenzstarke Großbahnhöfe zu prüfen. Hintergrund der Initiative ist die hohe Zahl sicherheitsrelevanter Zwischenfälle: Nach ÖBB-Angaben steht derzeit rund jede sechste Meldung an den Bahnhöfen in direktem Zusammenhang mit Alkoholkonsum. Die bisherige Hausordnung untersagt lediglich übermäßigen Alkoholkonsum, was im Alltag häufig zu Auslegungsfragen und Konflikten führt.
Bislang gilt ein vollständiges Konsumverbot für Alkohol an neun österreichischen Bahnhöfen, darunter seit Kurzem auch am Wiener Westbahnhof. Die Erfahrungen der Bediensteten vor Ort fielen nach ÖBB-Angaben positiv aus, da eindeutige Verhaltensregeln das Eskalationspotenzial bei Personenkontrollen verringern. Neben dem Konsumverbot setzen die Bahn und das Ministerium auf die fortlaufende Umsetzung eines Zehn-Punkte-Plans. Dieser beinhaltet unter anderem den flächendeckenden Einsatz von Bodycams für das Sicherheitspersonal, eine verstärkte Polizeipräsenz an neuralgischen Punkten, einheitliche Meldesysteme für Gewaltvorfälle sowie regelmäßige Deeskalationstrainings für jährlich rund 1.700 Zugbegleiter.
Die geplanten Verschärfungen stoßen bei Fahrgastvertretungen und Personalvertretern jedoch auch auf differenzierte Bewertungen. Während die Gewerkschaft Vida klare Regeln und verbesserte Sicherheitsstandards grundsätzlich begrüßt, fordern Arbeitnehmervertreter vor allem eine spürbare Aufstockung des Personals in den Zügen und an den Bahnsteigen. Die Ausrüstung mit Kameras oder das Verhängen von Alkoholverboten könne eine ausreichende Personalpräsenz vor Ort nicht ersetzen, da verlassene Bahnhöfe oder einzeln eingesetzte Zugbegleiter weiterhin Angriffspunkte für aggressive Personen böten.
Zudem verweisen Rechtsexperten darauf, dass die Durchsetzung von Alkoholverboten an öffentlich zugänglichen Verkehrsstationen personell intensiv kontrolliert werden muss, um Wirksamkeit zu entfalten. Ohne entsprechende Kapazitäten beim ÖBB-Sicherheitsdienst oder der Bundespolizei drohen Hausordnungsverbote ins Leere zu laufen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsprüfung zur Ausweitung des Alkoholverbots sollen in den kommenden Monaten vorgelegt werden, um über die konkrete Umsetzung an weiteren Verkehrsknotenpunkten zu entscheiden.