Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich hat in einem Grundsatzurteil die Transparenzpflichten für Online-Buchungsplattformen verschärft.
Nach einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), die im Auftrag des Sozialministeriums eingereicht wurde, ist das Portal Booking dazu verpflichtet, Kundschaft über die genaue Identität und Anschrift privater Unterkunftgeber zu informieren. Während diese Pflicht bei gewerblichen Anbietern bereits gesetzlich verankert war, fehlte für private Vermietungen bislang eine explizite Regelung. Die Höchstrichter bestätigten damit die Urteile der Vorinstanzen und wiesen die Einwände des Plattformbetreibers ab.
In der Praxis bedeutete die bisherige Handhabung, dass Reisende Verträge über Unterkünfte eingingen, ohne ihren tatsächlichen Vertragspartner namentlich oder mit einer ladungsfähigen Adresse zu kennen. Die Kontaktaufnahme war häufig nur über interne Nachrichtenformulare der Plattform möglich. Traten nach der Buchung Mängel, Stornierungsstreitigkeiten oder Schadensersatzansprüche auf, schränkte diese Anonymität die rechtliche Durchsetzung von Konsumentenrechten erheblich ein. Der OGH stellte klar, dass die Daten privater Vermieter zumindest unverzüglich nach Abschluss des Buchungsvorgangs übermittelt werden müssen. Das Nachreichen dieser Angaben erst auf ausdrückliche Nachfrage ist nicht ausreichend.
Von Seiten der Plattform Booking wurden im Verfahren unter anderem datenschutzrechtliche Bedenken vorgebracht. Die Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht und werteten das Auskunftsinteresse der Verbraucher höher als das Geheimhaltungsinteresse privater Vermieter im Rahmen eines kostenpflichtigen Beherbergungsvertrags. Das Urteil setzt damit einen klaren Standard für Vermittlungsportale im europäischen Binnenmarkt, da die rechtliche Verlässlichkeit bei der Vertragsabwicklung gestärkt wird.
Branchenbeobachter und Verbraucherschützer bewerten den Spruch als wesentlichen Schritt zur Erhöhung der Rechtssicherheit im digitalen Reiseverkehr. Für Plattformbetreiber bedeutet die Entscheidung einen administrativen Anpassungsbedarf in ihren Buchungsstrecken und Datenverwaltungssystemen. Es wird erwartet, dass die Klärung der Auskunftspflicht auch auf andere digitale Vermittlungsdienste im Beherbergungs- und Dienstleistungssektor ausstrahlen wird.