August 18, 2026

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August 18, 2026

Vertriebsoffensive im Sporttourismus: Qatar Airways verknüpft Stopover-Angebote mit Formel-1-Tickets

Die staatliche Fluggesellschaft Qatar Airways und ihr Reiseveranstalterarm Qatar Airways Holidays erweitern ihr bestehendes Transitprogramm um Kombinationspakete für den Formel-1-Grand-Prix von Katar. Erstmalig können Passagiere, die über das Drehkreuz Hamad International Airport fliegen, Drei-Tages-Tickets für das Rennwochenende vom 27. bis 29. November 2026 auf dem Lusail International Circuit direkt gemeinsam mit Flug und Hotelunterkunft buchen. Die Angebote umfassen Steh- und Sitzplatzkategorien auf der T16-Tribüne und werden in vier verschiedenen Unterbringungsstufen von Standard bis Premium Beach mit flexiblen Check-in-Zeiten angeboten. Das Angebot reiht sich in die fortlaufende Strategie des Emirats Katar ein, den Flughafen Doha nicht mehr rein als Umsteigepunkt für weltweite Langstreckenverbindungen zu nutzen, sondern gezielt Transitpassagiere für Kurzaufenthalte im Land zu gewinnen. Durch das Sponsoring der Rennserie und die direkte Verbindung von Flugkapazitäten mit Großveranstaltungen versucht die Fluggesellschaft, die Auslastung ihrer Maschinen im späten November zu erhöhen und die lokale Hotellerie zu stützen. Die Pakete ergänzen bereits bestehende Reiseangebote für Motorsportfans und sind im Monatsverlauf über die Buchungsportale des Konzerns verfügbar. Branchenbeobachter werten die Verknüpfung von Linienflügen mit Sportveranstaltungen als bewährtes Mittel zur Steigerung des Ertrags pro Passagier. Allerdings sehen Kritiker in dieser Form der Bündelung auch Risiken bezüglich der Kapazitätssteuerung und Preistransparenz. Da Großereignisse wie die Formel 1 zu hohen Auslastungsspitzen im Zielgebiet führen, stehen die angebotenen Hotelkapazitäten in direktem Wettbewerb mit dem regulären Geschäfts- und Reiseverkehr. Zudem hängen derartige Pauschalangebote stark von der termingerechten Verfügbarkeit der Kontingente ab. Der wirtschaftliche Erfolg dieses Vertriebskonzepts bemisst sich daran, ob es gelingt, auch außerhalb der Spitzenzeiten des Rennwochenendes eine dauerhafte

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Tourismuswerbung und Gastronomieangebot: Die toskanische Küste setzt auf Abend-Gastronomie

Die regionale Tourismusagentur Toscana Promozione Turistica bewirbt verstärkt das gastronomische Angebot entlang der toskanischen Mittelmeerküste für den Abendverkehr. Im Zentrum der Marketinginitiative stehen Küstenorte und Inseln wie Giglio Campese, Capoliveri auf Elba, Castiglione della Pescaia, Follonica, die Bucht von Baratti, Cecina sowie der Küstenabschnitt Calafuria bei Livorno. Durch die Bewerbung der traditionsreichen italienischen Gastronomieform des Aperitivs an Strandbars, Beachclubs und historischen Aussichtspunkten soll das touristische Wertschöpfungspotenzial in den Abendstunden ausgeschöpft werden. Die gezielte Ausrichtung auf die Abendstunden stützt sich auf strukturelle Gegebenheiten der toskanischen Küstenregion. Orte wie Castiglione della Pescaia in der Maremma oder der Golf von Follonica verfügen über eine gut ausgebildete Infrastruktur aus Gastronomiebetrieben, Fischerhäfen und Strandpromenaden. Weiter südlich und auf den vorgelagerten Inseln wie Giglio oder Elba verbinden Gastronomen die Bewirtung mit naturräumlichen Gegebenheiten und historischen Sehenswürdigkeiten, etwa dem Archäologischen Park von Baratti und Populonia oder dem Naturschutzgebiet Calafuria. Branchenbeobachter werten die touristische Fokussierung auf den Feierabend- und Abendbereich als Maßnahme zur Steigerung des Pro-Kopf-Umsatzes im Sommertourismus. Das Segment der Strandgastronomie sieht sich in Italien jedoch zunehmenden regulatorischen Debatten ausgesetzt. Insbesondere die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bezüglich der Neuvergabe von Strandkonzessionen sorgt bei Betreibern von Beachclubs und Gastronomiebetrieben seit Längerem für Unsicherheiten. Diese rechtlichen Unwägbarkeiten erschweren langfristige Investitionen in die Standortinfrastruktur und die gastronomische Ausstattung. Trotz der anhaltenden Beliebtheit der toskanischen Küstenorte bei in- und ausländischen Urlaubern steht der Sektor vor der Herausforderung, saisonale Spitzenzeiten auszugleichen und das Preis-Leistungs-Verhältnis aufrechtzuerhalten. Die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit der Küstengastronomie hängt maßgeblich davon ab, wie flexibel Betriebe auf steigende Betriebskosten sowie verändertes Konsumverhalten

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Gastronomisches Gastspiel in Niedersachsen: Figlmüller eröffnet Pop-up-Konzept in Wolfsburg

Das Wiener Gastronomieunternehmen Figlmüller expandiert für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Deutschland. Im Rahmen des Formats „Lagune x Friends“ präsentiert der Traditionsbetrieb ab dem 20. August 2026 sein Angebot in der Wolfsburger Autostadt. Neben klassischen Speisen aus dem Stammhaus wird dort primär das Streetfood-Konzept „Brioche & Brösel“ angeboten, welches das Unternehmen zuvor in der Wiener Innenstadt etabliert hat. Die Betreiberfamilie nutzt das Gastspiel in Niedersachsen, um veränderte Bewirtungsformen außerhalb des österreichischen Heimatmarkts zu erproben. Die Figlmüller Group, die sich seit ihrer Gründung im Jahr 1905 von einem einzelnen Lokal zu einer Unternehmensgruppe mit zehn verschiedenen Gastronomiekonzepten entwickelt hat, erweitert damit ihr operatives Betätigungsfeld. Neben den Stammbetrieben in Wien gehören mittlerweile auch Standorte am Flughafen Wien sowie diverse Spezialitätenlokale zum Portfolio. Der Schritt nach Wolfsburg ist Teil einer Strategie, die Eigenmarken über zeitlich befristete Präsenzen an frequenzstarken Veranstaltungs- und Freizeitorten einem internationalen Publikum vorzustellen. Marktbeobachter der Gastronomiebranche werten den Vorstoß als typisches Beispiel für den Wandel in der Systemgastronomie. Angesichts veränderter Konsumgewohnheiten und hoher Betriebskosten in der traditionellen Speisegastronomie setzen etablierte Marken verstärkt auf flexible Take-away-Formate und Kooperationen mit großen Event-Arealen. Das Konzept, traditionelle Fleisch- und Mehlspeisgerichte in transportable Streetfood-Varianten wie Bowls oder Sandwiches zu übersetzen, soll vor allem jüngere Zielgruppen ansprechen und die Auslastung vereinfachen. Allerdings birgt der temporäre Betrieb von Gastronomieflächen an Fremdstandorten auch Risiken. Die Logistik für frische Zutaten und die Aufrechterhaltung definierter Qualitätsstandards über größere Distanzen hinweg erfordern einen erhöhten administrativen Aufwand. Ob sich das Streetfood-Format dauerhaft außerhalb des Wiener Stammmarktes durchsetzen kann, wird vom dauerhaften

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Markenplatzierung im Festumfeld: Almdudler nutzt Lizenzpartnerschaft für das Oktoberfest 2026

Das österreichische Getränkeunternehmen Almdudler setzt seine Lizenzkooperation mit der Landeshauptstadt München für das Oktoberfest 2026 fort. Im Rahmen der Vereinbarung bringt der Limonadenhersteller das offizielle Jahresmotiv des Volksfestes auf seiner Glas-Trachtenpärchenflasche auf den Markt. Das Motiv des Grafikers Florian Huber, das im jährlichen Gestaltungswettbewerb der Stadt München ausgewählt wurde, ziert die Sonderauflage der Flaschen. Das Produkt wird in den Bordrestaurants der Deutschen Bahn, in ausgewählten Münchner Gastronomiebetrieben sowie über den eigenen Online-Shop des Unternehmens vertrieben. Der Einsatz von Lizenzmotiven ist in der Markenkommunikation der Konsumgüterindustrie ein etabliertes Instrument, um die Sichtbarkeit vor und während saisonaler Großveranstaltungen zu erhöhen. Neben der Sonderabfüllung vertreibt der Hersteller ergänzende Merchandise-Artikel wie Steingutkrüge und in Zusammenarbeit mit dem Bekleidungsanbieter Bavarian Caps produzierte Textilien. Diese Vermarktungsform zielt darauf ab, den Produktabsatz im Umfeld des traditionellen Trachten- und Volksfestsegments zu konsolidieren und zusätzliche Einnahmen im Direktvertrieb über das Internet zu generieren. Absatzanalysten betrachten die Kooperation mit der Münchner Festleitung und der Deutschen Bahn als gezielten Versuch, die Marktpräsenz der österreichischen Marke im süddeutschen Raum zu stärken. Allerdings bewegt sich das Unternehmen in einem stark gesättigten Markt für Alkoholfreie Getränke und Merchandising-Produkte. Der Erfolg solcher zeitlich begrenzten Aktionen hängt maßgeblich davon ab, ob die Zusatzverkäufe die Lizenzgebühren und Produktionskosten für die Sonderauflagen übersteigen und eine dauerhafte Markenbindung erzielen. Die kommerzielle Verwertung von Festmotivelementen stellt für Traditionsmarken eine Möglichkeit dar, sich im Wettbewerb um Aufmerksamkeit im Handel zu behaupten. Kritische Beobachter verweisen jedoch darauf, dass der Markt für Devotionalien und Aktionswaren rund um Großereignisse zunehmend unübersichtlich wird, was bei

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Urteil des Obersten Gerichtshofs: Booking muss Identität privater Vermieter offenlegen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich hat in einem Grundsatzurteil die Transparenzpflichten für Online-Buchungsplattformen verschärft. Nach einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), die im Auftrag des Sozialministeriums eingereicht wurde, ist das Portal Booking dazu verpflichtet, Kundschaft über die genaue Identität und Anschrift privater Unterkunftgeber zu informieren. Während diese Pflicht bei gewerblichen Anbietern bereits gesetzlich verankert war, fehlte für private Vermietungen bislang eine explizite Regelung. Die Höchstrichter bestätigten damit die Urteile der Vorinstanzen und wiesen die Einwände des Plattformbetreibers ab. In der Praxis bedeutete die bisherige Handhabung, dass Reisende Verträge über Unterkünfte eingingen, ohne ihren tatsächlichen Vertragspartner namentlich oder mit einer ladungsfähigen Adresse zu kennen. Die Kontaktaufnahme war häufig nur über interne Nachrichtenformulare der Plattform möglich. Traten nach der Buchung Mängel, Stornierungsstreitigkeiten oder Schadensersatzansprüche auf, schränkte diese Anonymität die rechtliche Durchsetzung von Konsumentenrechten erheblich ein. Der OGH stellte klar, dass die Daten privater Vermieter zumindest unverzüglich nach Abschluss des Buchungsvorgangs übermittelt werden müssen. Das Nachreichen dieser Angaben erst auf ausdrückliche Nachfrage ist nicht ausreichend. Von Seiten der Plattform Booking wurden im Verfahren unter anderem datenschutzrechtliche Bedenken vorgebracht. Die Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht und werteten das Auskunftsinteresse der Verbraucher höher als das Geheimhaltungsinteresse privater Vermieter im Rahmen eines kostenpflichtigen Beherbergungsvertrags. Das Urteil setzt damit einen klaren Standard für Vermittlungsportale im europäischen Binnenmarkt, da die rechtliche Verlässlichkeit bei der Vertragsabwicklung gestärkt wird. Branchenbeobachter und Verbraucherschützer bewerten den Spruch als wesentlichen Schritt zur Erhöhung der Rechtssicherheit im digitalen Reiseverkehr. Für Plattformbetreiber bedeutet die Entscheidung einen administrativen Anpassungsbedarf in ihren Buchungsstrecken und

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Neusiedlersee DAC gründet Erzeugervereinigung

Die österreichische Weinbranche steht vor umfassenden organisatorischen Veränderungen. Ein neues Weingesetz, dessen Inkrafttreten für den 1. Jänner 2028 vorgesehen ist, soll europäische Vorgaben zur Demokratisierung regionaler Weinbaugremien umsetzen. Als erstes DAC-Gebiet im Burgenland hat der Verein Neusiedlersee DAC nun die Gründung einer eigenständigen Erzeugervereinigung eingeleitet. Diese Struktur soll es künftig allen Betrieben, die an mindestens einem Produktionsschritt beteiligt sind – vom Traubenproduzenten bis zum Fassweinverarbeiter –, ermöglichen, direkt an Entscheidungen über Herkunftsregeln und Produktspezifikationen mitzuwirken. Die Umstellung basiert auf EU-Verordnungen für geschützte Ursprungsbezeichnungen, die eine breitere Mitbestimmung der Erzeuger entlang der gesamten Wertschöpfungskette verlangen. Durch die neue Organisationsform übernehmen die Mitgliedsbetriebe die Verwaltung der Produktspezifikationen eigenverantwortlich. Im Falle des Neusiedlersee DAC betrifft dies vorerst die Rebsorte Zweigelt sowie regionale Süßweine. Zudem vereinfacht die rechtliche Rahmenbedingung die künftige Aufnahme weiterer Weinkategorien wie Weißweine oder Schaumweine in das geschützte Herkunftssystem. Die Vorbereitsarbeiten zur vereinsrechtlichen Anerkennung sind laut der Geschäftsführung des Neusiedlersee DAC bereits abgeschlossen, die formale Bestätigung auf EU-Ebene steht noch aus. Bis zum Wirksamwerden des neuen Weingesetzes führt der bestehende Gebietsverein die Geschäfte weiter, ehe er in der Erzeugervereinigung aufgeht. Die Führungsgremien werben bei den regionalen Weinbaubetrieben um eine breite Beteiligung, um den Übergang bürokratisch schlank zu halten und das Herkunftsprofil der Region gemeinsam festzulegen. Branchenbeobachter bewerten die Neuordnung der Verbandsstrukturen als notwendigen Schritt zur Einhaltung europarechtlicher Vorgaben, verweisen jedoch auch auf administrative Herausforderungen. Die Einbindung zahlreicher Kleinbetriebe und Traubenlieferanten in Entscheidungsprozesse erfordert einen höheren Abstimmungsaufwand innerhalb der Region. Die praktische Bewährungsprobe für das neue Modell wird davon abhängen, wie effizient

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Neue Ermittlungsergebnisse zum Zwischenfall eines Airbus A320neo von Air India

Der Zwischenfall auf dem Air India Flug 2379 am 4. August 2026 rückt zunehmend in den Fokus internationaler Luftfahrtbehörden und Sicherheitsexperten. Was auf dem Weg von Phuket nach Delhi zunächst als Folge unvorhersehbarer Turbulenzen in Reiseflughöhe eingestuft wurde, erweist sich nach Auswertung der Flugdatenrekorder als komplexes technisches Versagen. Eine vorläufige technische Analyse des Flugzeugherstellers Airbus stellt fest, dass die Maschine des Typs Airbus A320neo mit dem Kennzeichen VT-EXO binnen kürzester Zeit einen Druckverlust in allen drei Hydraulikkreisläufen erlitt. Infolgedessen sackte das Flugzeug um rund 300 Fuß (etwa 90 Meter) ab, was zu erheblichen Unruhen in der Kabine und Verletzungen bei Passagieren und Besatzung führte. Parallel zu den technischen Ermittlungen belasten positive Drogentests beim Flugkapitän die Untersuchung. Sequenzieller Druckverlust in allen drei Hydrauliksystemen Flugzeuge der Airbus-A320-Familie verfügen über drei voneinander unabhängige Hydrauliksysteme, die intern als grüner, blauer und gelber Kreislauf bezeichnet werden. Diese Dreifachredundanz soll sicherstellen, dass selbst beim Ausfall von zwei Systemen die Manövrierfähigkeit des Flugzeugs jederzeit gewährleistet bleibt. Ein gleichzeitiger oder unmittelbar aufeinanderfolgender Ausfall aller drei Systeme galt in der zivilen Luftfahrt bislang als äußerst unwahrscheinlich. Die Auswertung des Digital Flight Data Recorders zeigt jedoch, dass kurz vor dem Zwischenfall über dem Bundesstaat Odisha sequenziell der Druck in allen drei Leitungen abfiel. Erst fiel das grüne System aus, binnen einer Sekunde folgten das blaue und das gelbe System. Durch diesen vollständigen Verlust des Hydraulikdrucks standen den Piloten für etwa vier Sekunden wichtige Steuerflächen – darunter das Höhenruder für die Längsneigung und die Querruder für die Rollbewegung – nicht zur

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Tarifabschluss im österreichischen Tourismus: Lohnerhöhungen unter der Inflationsrate

Nach vier ergebnislosen Verhandlungsrunden, öffentlichen Protesten und einem vorübergehenden Abbrechen der Gespräche durch die Arbeitgeberseite haben sich die Gewerkschaft Vida und die Wirtschaftskammer Österreich auf einen neuen Kollektivvertrag für die rund 250.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe geeinigt. Die Einigung sieht ab dem 1. Oktober 2026 eine durchschnittliche Lohnsteigerung von 3,02 Prozent vor. Für die Ausbildungsgruppe der Lehrlinge liegt die Erhöhung im Schnitt bei 3,44 Prozent, während die stark frequentierte Lohngruppe 5 um 3,48 Prozent angehoben wird. Zusätzlich sieht das Übereinkommen eine fixe Prämie sowie die Option einer freiwilligen, steuerfreien Einmalzahlung vor. Die Einigung erfolgte vor dem Hintergrund anhaltender Spannungen zwischen den Sozialpartnern. Im Sommer hatten gewerkschaftliche Protestaktionen in Wien, Salzburg und Oberösterreich den Druck auf die Arbeitgeberseite erhöht, nachdem die Wirtschaftskammer die Verhandlungen zunächst einseitig beendet hatte. Die Vertretung der Arbeitnehmer betont, dass durch das Standhalten ein Nullabschluss verhindert werden konnte. Gleichzeitig verweist die Gewerkschaftsführung darauf, dass der Abschluss die durchschnittliche Teuerung für die Beschäftigten im Tourismus nicht vollständig abdeckt, womit reale Kaufkraftverluste bestehen bleiben. Kritik übt die Arbeitnehmerseite nicht nur an den Wirtschaftskammern, sondern auch an der Arbeitsmarktpolitik der österreichischen Bundesregierung. Trotz gemeldeter Rekordzahlen bei Nächtigungen und Umsätzen in der Gastronomie und Hotellerie führe die bestehende Praxis zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte über Saisonkontingente und die Rot-Weiß-Rot-Karte zu einem künstlichen Lohndruck. Durch den kontinuierlichen Zuzug von Arbeitskräften aus dem Ausland werde das Lohnniveau in einer Branche gedämpft, in der schon jetzt viele Beschäftigte unter niedrigen Einkommen leiden. Die Gewerkschaft fordert daher einen vorübergehenden Zuzugsstopp, um den Lohndruck auf das

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Finanzielle Restrukturierung bei Air Baltic: Anleihegläubiger stimmen Zahlungsaufschub zu

Die lettische Fluggesellschaft Air Baltic hat einen ersten Schritt zur Abwendung einer unmittelbaren Liquiditätskrise vollzogen. Wie das Unternehmen am 17. August 2026 mitteilte, haben die Inhaber seiner Anleihe im Gesamtvolumen von 380 Millionen Euro und einem Zinssatz von 14,50 Prozent maßgeblichen Zugeständnissen zugestimmt. Damit setzt das Management eine Übergangsregelung durch, die Zinszahlungen vorerst aussetzt und dem Carrier Atempause bei der Verfolgung eines umfassenden Sanierungsplans verschafft. Die Maßnahme geht mit einer drastischen Verkleinerung der Flugzeugflotte, einer Konzentration auf das Drehkreuz Riga sowie dem Versuch einher, weiteres Kapital im dreistelligen Millionenbereich einzuwerben. Kapitalisierung von Zinsen und Aussetzung von Auflagen Die Gläubiger billigten auf einer Gläubigerversammlung am 17. August 2026 Beschlüsse, die bereits am 28. Juli 2026 im Wege einer Ergänzungseinladung angekündigt worden waren. Die notwendigen Quoren wurden erreicht: Es waren Investoren anwesend, die mehr als 25 Prozent des ausstehenden Nennwerts vertraten, und mehr als 75 Prozent der abgegebenen Stimmen fielen zugunsten der Vorschläge aus. Kern der Vereinbarung ist die Kapitalisierung der am 14. August 2026 und am 14. November 2026 fälligen Zinszahlungen. Diese Beträge werden nicht liquide ausgezahlt, sondern dem Hauptbetrag der bis 2029 laufenden Anleihe zugeschlagen. Darüber hinaus gewähren die Gläubiger ein vorübergehendes Aussetzen der Mindestliquiditätsquote bis zum 14. November 2026. Flankierend wurden Bestimmungen bezüglich des Reservekontos für den Schuldendienst ausgesetzt sowie Fristen und Beschlussfähigkeit für künftige Versammlungen angepasst. Diese Entlastungen bieten dem Unternehmen zwar kurzfristigen Spielraum, lösen das Grundproblem der hohen Schuldenlast jedoch nicht dauerhaft. Restrukturierung und deutlicher Flottenrückbau Das Flugunternehmen sieht sich zu einem tiefgreifenden Umbau gezwungen. Am 11.

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Flottenmodernisierung am Flughafen Graz: Altgeräte und Spezialfahrzeuge kommen unter den Hammer

Der Flughafen Graz führt im August 2026 erneut eine Versteigerung von ausgemustertem Equipment und Fuhrparkbestand durch. Bis Ende des Monats haben Interessenten die Möglichkeit, gebrauchte Spezialgeräte aus dem Flughafenbetrieb zu erwerben. Das Versteigerungsangebot umfasst unter anderem Passagierbusse, Einstiegstreppen, Transporter, industrielle Batterieladegeräte sowie ein betriebseigenes Feuerwehrfahrzeug. Die Flottenauktion erfolgt im Rahmen des regulären Erneuerungszyklus, mit dem der Standort seine Betriebsausstattung an geänderte technische und behördliche Standards anpasst. Die Veräußerung von Altgeräten wird am Standort Feldkirchen bei Graz seit 2022 in regelmäßigen Abständen praktiziert. Nach Angaben der Geschäftsführung um Wolfgang Grimus und Jürgen Löschnig unterliegt die Abfertigungs- und Sicherheitsinfrastruktur an Verkehrsflughäfen strengen gesetzlichen Fristen und Wartungsvorgaben. Selbst intensiv gewartete Fahrzeuge müssen nach Erreichen definierter Laufzeiten oder bei veränderten Sicherheitsauflagen ersetzt werden. Die Versteigerung dient dem Flughafenbetreiber dazu, Restwerte der Anlagegüter zu realisieren und Einnahmen für den laufenden Geschäftsbetrieb zu generieren. Luftfahrtexperten und Logistikberater weisen darauf hin, dass der Verkauf von Flughafen-Spezialgeräten einen Nischenmarkt bedient. Während gewöhnliche Nutzfahrzeuge rasch Käufer im Gewerbesektor finden, ist die Nachfrage nach flugplatzspezifischen Geräten wie Passagiertreppen oder Flugfeldfeuerwehrwagen stark begrenzt. Käufer sind zumeist kleinere Privatflugplätze, Werksbetriebshöfe oder spezialisierte Händler. Der administrative und logistische Aufwand solcher Auktionen muss daher stets gegen den tatsächlichen Erlös abgewogen werden. Branchenbeobachter werten die Versteigerung als betriebswirtschaftlich zweckmäßige Maßnahme im Flottenmanagement. Durch den Verkauf ausgemusterter Einheiten verringert der Flughafen Vorhalte- und Lagerkosten für nicht mehr genutzte Gerätschaften auf dem Betriebsgelände. Der wirtschaftliche Erfolg der Auktionsreihe hängt maßgeblich davon ab, ob für die teils hochspezialisierten Fahrzeuge ausreichende Gebote erzielt werden können, um die Investitionskosten für

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