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Tarifabschluss im österreichischen Tourismus: Lohnerhöhungen unter der Inflationsrate

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Nach vier ergebnislosen Verhandlungsrunden, öffentlichen Protesten und einem vorübergehenden Abbrechen der Gespräche durch die Arbeitgeberseite haben sich die Gewerkschaft Vida und die Wirtschaftskammer Österreich auf einen neuen Kollektivvertrag für die rund 250.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe geeinigt.

Die Einigung sieht ab dem 1. Oktober 2026 eine durchschnittliche Lohnsteigerung von 3,02 Prozent vor. Für die Ausbildungsgruppe der Lehrlinge liegt die Erhöhung im Schnitt bei 3,44 Prozent, während die stark frequentierte Lohngruppe 5 um 3,48 Prozent angehoben wird. Zusätzlich sieht das Übereinkommen eine fixe Prämie sowie die Option einer freiwilligen, steuerfreien Einmalzahlung vor.

Die Einigung erfolgte vor dem Hintergrund anhaltender Spannungen zwischen den Sozialpartnern. Im Sommer hatten gewerkschaftliche Protestaktionen in Wien, Salzburg und Oberösterreich den Druck auf die Arbeitgeberseite erhöht, nachdem die Wirtschaftskammer die Verhandlungen zunächst einseitig beendet hatte. Die Vertretung der Arbeitnehmer betont, dass durch das Standhalten ein Nullabschluss verhindert werden konnte. Gleichzeitig verweist die Gewerkschaftsführung darauf, dass der Abschluss die durchschnittliche Teuerung für die Beschäftigten im Tourismus nicht vollständig abdeckt, womit reale Kaufkraftverluste bestehen bleiben.

Kritik übt die Arbeitnehmerseite nicht nur an den Wirtschaftskammern, sondern auch an der Arbeitsmarktpolitik der österreichischen Bundesregierung. Trotz gemeldeter Rekordzahlen bei Nächtigungen und Umsätzen in der Gastronomie und Hotellerie führe die bestehende Praxis zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte über Saisonkontingente und die Rot-Weiß-Rot-Karte zu einem künstlichen Lohndruck. Durch den kontinuierlichen Zuzug von Arbeitskräften aus dem Ausland werde das Lohnniveau in einer Branche gedämpft, in der schon jetzt viele Beschäftigte unter niedrigen Einkommen leiden. Die Gewerkschaft fordert daher einen vorübergehenden Zuzugsstopp, um den Lohndruck auf das bestehende Personal zu verringern.

Branchenanalysten werten das Verhandlungsergebnis als Kompromiss in einem wirtschaftlich anspruchsvollen Umfeld. Während die Betriebe mit gestiegenen Betriebskosten und schwankender Konsumneigung kalkulieren müssen, stehen die Beschäftigten vor anhaltenden Belastungen durch hohe Lebenshaltungskosten. Ob die vereinbarten Lohnanpassungen ausreichen, um den im Gastgewerbe herrschenden Personalmangel nachhaltig zu lindern, bleibt vor dem Hintergrund der anhaltenden Reallohnverluste zweifelhaft.

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