Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) e.V. fordert eine grundsätzliche Überarbeitung der deutschen Einreise-Freimengen-Verordnung für fliegendes Personal.
Aus Sicht der Gewerkschaft führen die geltenden Sonderregelungen für Kabinenbesatzungen bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten zu bürokratischem Mehraufwand und einer Ungleichbehandlung gegenüber regulären Reisenden. Während für Passagiere auf dem Luftweg grundsätzlich ein abgabenfreier Warenwert von bis zu 430 Euro gilt, beschränkt der deutsche Zoll die Freigrenze für Flugbegleitpersonal auf 90 Euro. Für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel liegt das Abgabenlimit sogar bei nur 30 Euro.
Nach Angaben der Gewerkschaft spiegeln die aktuellen Bestimmungen die Berufsrealität des fliegenden Personals nicht wider. Durch unregelmäßige Schichtdienste, Einsätze an Wochenenden und Feiertagen sowie Aufenthalte im Ausland (Layovers) nutzen Beschäftigte die Aufenthaltszeiten häufig für notwendige Beschaffungen des täglichen Bedarfs. Beschädigtes Dienstgepäck oder während eines Umlaufs beschaffte Ersatzkleidung überschreiten die Grenze von 90 Euro in der Regel rasch, was bei der Rückkehr nach Deutschland formale Zollanmeldungen und Abgabenpflichten auslöst.
Der gewerkschaftliche Vorstand für Politik & Außenbeziehungen verweist darauf, dass die Regelung auch im europäischen Vergleich eine Ausnahme darstellt. In vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verzichten die Behörden auf vergleichbar niedrige Freigrenzen für Kabinenbesatzungen. Die UFO fordert daher in einem veröffentlichten Positionspapier die vollständige Aufhebung der eingeschränkten Reisefreimengen im deutschen Recht sowie eine einheitliche, unbürokratische Ausgestaltung der Vorschriften auf EU-Ebene, um die Vorgaben an das allgemeine Niveau für Flugreisende anzupassen.
Zoll- und Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Sondergrenzen für Transportpersonal ursprünglich eingeführt wurden, um den Missbrauch von Dienstreisen für gewerbliche Einfuhren zu verhindern. Allerdings führt die getrennte Abwicklung bei Kontrollen an den Flughäfen regelmäßig zu personeller Beanspruchung bei den zuständigen Hauptzollämtern. Eine Harmonisierung der Freigrenzen würde den Kontrollaufwand verringern, erfordert jedoch Anpassungen im nationalen Steuer- und Zollrecht sowie eine Abstimmung mit den Partnerstaaten.