
Verzögerung bei der geplanten Übernahme von Easyjet durch Finanzinvestor Apollo
Die geplante Übernahme der britischen Low-Cost-Fluggesellschaft Easyjet durch den Finanzinvestor Apollo Capital Management verzögert sich im Zeitplan. Wie das Luftfahrtunternehmen und die Bietergesellschaft Eagle Bidco bekannt gaben, wurde die Frist für die Veröffentlichung des zentralen Übernahmedokuments, des sogenannten Scheme Document, von Anfang September auf Mitte Oktober 2026 verschoben. Die zuständige britische Aufsichtsbehörde für Übernahmen hat dieser Fristverlängerung auf Basis der maßgeblichen Regularien zugestimmt. Grund für die Verzögerung sind anhaltende Abstimmungen und Verhandlungen mit den relevanten Luftfahrtbehörden, die nach der Sommerpause fortgesetzt werden sollen. Trotz der formalen Verschiebung halten die beteiligten Parteien am angestrebten Ziel fest, die Transaktion bis zum Ende des ersten Quartals 2027 abzuschließen. Die Entwicklung verdeutlicht die regulatorischen Hürden, die bei Eigentümerwechseln im stark reglementierten europäischen Luftverkehrssektor zu nehmen sind. Struktur des Übernahmeangebots und Rolle der Aufsichtsbehörden Anfang August 2026 hatten sich die Vorstände von Easyjet und Eagle Bidco auf die Bedingungen einer vollständigen Übernahme des ausgegebenen und noch auszugebenden Aktienkapitals verständigt. Bei Eagle Bidco handelt es sich um eine Zweckgesellschaft, die mittelbar von Investmentfonds kontrolliert wird, welche unter der Verwaltung von Tochtergesellschaften der US-amerikanischen Beteiligungsgesellschaft Apollo Capital Management stehen. Die Transaktion soll über ein gerichtlich vorgeschlagenes Arrangement abgewickelt werden, wofür die fristgerechte Ausreichung der Unterlagen an die Anteilseigner gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Scheme Document enthält alle wesentlichen Informationen zu den finanziellen Bedingungen, den rechtlichen Strukturen sowie den Auswirkungen der Übernahme auf die Gesellschaft. Zudem umfasst das Papier die offiziellen Einladungen zu einer gerichtlich angeordneten Aktionärsversammlung sowie zu einer außerordentlichen Hauptversammlung, bei denen die Aktionäre über das Angebot








