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Dämpfer für Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes im Amtshaftungsprozess vor dem Landgericht Braunschweig

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Mehr als elf Jahre nach der Flugkatastrophe in den französischen Alpen stehen rechtliche Fragen zur behördlichen Aufsicht und medizinischen Flugtauglichkeitsprüfung erneut im Zentrum eines Zivilgerichtsverfahrens. Vor dem Landgericht Braunschweig haben 30 Angehörige von Opfern eine Amtshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

Die Kläger fordern ein zusätzliches Schmerzensgeld von jeweils bis zu 110.000 Euro und werfen dem Luftfahrt-Bundesamt vor, die Kontrollpflichten bei der flugmedizinischen Überwachung des Copiloten vernachlässigt zu haben. Zum Auftakt der verhandelten Klage am 28. August 2026 ließ das Gericht durchblicken, dass es von geringen Erfolgsaussichten ausgeht. Die juristische Auseinandersetzung offenbart anhaltende Meinungsverschiedenheiten über staatliche Aufsichtspflichten und den Schutz von Fluggästen.

Der Vorwurf der unzureichenden flugmedizinischen Überwachung

Die Klage stützt sich auf eine angebliche Pflichtverletzung des Luftfahrt-Bundesamtes mit Hauptsitz in Braunschweig. Nach Auffassung der Kläger hätte die Behörde aufgrund der vorliegenden psychiatrischen Vorerkrankungen des Copiloten intensiver prüfen oder dessen Flugtauglichkeitszeugnis aussetzen müssen. Der damals 27-jährige Co-Pilot hatte am 24. März 2015 den Airbus A320 der Lufthansa-Tochter Germanwings auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf vorsätzlich in ein Bergmassiv gesteuert. Bei dem Vorfall kamen alle 144 Passagiere sowie sechs Besatzungsmitglieder ums Leben, darunter 16 Schülerinnen und Schüler einer Schulklasse aus Haltern am See.

Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland sowie des Luftfahrt-Bundesamtes wies die Vorwürfe im Gerichtssaal zurück und beantragte die Abweisung der Klage. Die Behörde argumentiert, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gehandelt zu haben. Die Verantwortung für flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen liege bei den zugelassenen Fliegerärzten und den Luftfahrtunternehmen, während dem Amt keine konkreten Anhaltspunkte für eine akute Fremdgefährdung vorlagen.

Rechtliche Abwägung des Gerichts und prozessuale Konstellation

In ihrer vorläufigen Sachverhaltsbeurteilung führte die vorsitzende Richterin am Landgericht Braunschweig aus, dass die Kammer die Klage vorläufig als unbegründet einstufe. Eventuelle Ansprüche seien nach Auffassung der Zivilkammer eher gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft geltend zu machen. Die staatliche Luftaufsicht verfolge in erster Linie das öffentliche Interesse an der allgemeinen Flugverkehrssicherheit und begründe keinen individuellen Drittschutz für einzelne Passagiere.

Diese rechtliche Einschätzung greift eine Parallele zu früheren Verfahren auf. In vorangegangenen Prozessen vor den Landgerichten in Frankfurt am Main und Essen sowie dem Oberlandesgericht Hamm wurden Klagen gegen die Muttergesellschaft Lufthansa mit der Begründung abgewiesen, dass die Flugtauglichkeitsprüfung eine staatliche Hoheitsaufgabe darstelle. Die Kläger sehen sich dadurch mit gegensätzlichen juristischen Begründungen konfrontiert. Am Ende der mündlichen Verhandlung kündigte die Richterin an, die Argumente der Klägerseite bis zur Verkündung der Gerichtsentscheidung am 6. Oktober 2026 erneut zu prüfen.

Persönliche Reaktionen der Kläger und Motivation

Unter den betroffenen Familien löste die vorläufige Einschätzung der Zivilkammer Enttäuschung aus. Klaus Radner, der bei der Katastrophe seine Tochter, ein Enkelkind und den Lebensgefährten der Tochter verlor, schätzte die Erfolgschancen im Anschluss an die Verhandlung als sehr gering ein, kündigte jedoch an, den Rechtsweg bis zu allen möglichen Instanzen weiterzuverfolgen. Ziel der Kläger sei die Feststellung organisatorischer Fehler.

Auch Engelbert Tegethoff, der Vater einer getöteten Passagierin, beschrieb die erneute Verlesung der Ereignisse im Gerichtssaal als eine erhebliche emotionale Belastung. Er verwies darauf, dass es den Angehörigen nicht primär um finanzielle Entschädigungen gehe, sondern um die Aufarbeitung staatlicher Überwachungsstrukturen und das Verhindern ähnlicher Zwischenfälle in der Zukunft.

Bisherige Entschädigungen und systemische Folgen

Nach dem Absturz zahlte die Muttergesellschaft Lufthansa freiwillige Schmerzensgelder und finanzielle Unterstützungen an die Hinterbliebenen, darunter 10.000 Euro Schmerzensgeld für nächste Angehörige sowie 25.000 Euro pro Todesopfer. Teile der Familien bewerteten diese Beträge jedoch als unzureichend im Vergleich zu internationalen Standards.

Die Katastrophe führte in den Folgejahren zu Anpassungen der europäischen Luftfahrtvorschriften. Die Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) verschärfte die Richtlinien für die medizinische Überprüfung von Flugpersonal, führte stichprobenartige Kontrollen ein und verpflichtete Fluggesellschaften zu psychologischen Evaluationen vor der Anstellung. Die Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig verdeutlicht, dass die juristische Zuordnung der behördlichen Verantwortung auch Jahre nach den Sicherheitsreformen Gegenstand gerichtlicher Überprüfungen bleibt.

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