Die US-amerikanische Fluggesellschaft Southwest Airlines steht im Rahmen eines Sammelklageverfahrens vor dem Bundesgericht in San Francisco unter juristischem Druck. Gegenstand der seit dem Jahr 2022 anhängigen Auseinandersetzung ist das interne Erfassungssystem für Arbeitsversäumnisse und dessen Handhabung bei geschütztem Krankheits- oder Pflegeurlaub.
Die Klägerseite wirft dem Unternehmen vor, Mitarbeiter bei der Inanspruchnahme von gesetzlich geschützten Fehlzeiten benachteiligt und damit gegen den Federal Family and Medical Leave Act verstoßen zu haben. Richterin Jacqueline Scott Corley wies jüngst Anträge der Rechtsvertretung der Fluggesellschaft wegen verfahrensrechtlicher Versäumnisse und inhaltlicher Überschreitungen zurück. Das Verfahren steuert nun auf eine Hauptverhandlung vor einer Geschworenenjury im Oktober 2026 zu.
Hintergrund des Punkte- und Anwesenheitssystems für das Kabinenpersonal
Das Anwesenheitssystem von Southwest Airlines basiert auf einem Punktesystem, bei dem das Kabinenpersonal für unentschuldigte oder kurzfristige Fehlzeiten Strafpunkte erhält. Das Erreichen einer bestimmten Punktzahl kann zu disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Gleichzeitig sieht die Regelung vor, dass Flugbegleiter durch durchgehende Anwesenheit über einen Monat oder ein Quartal hinweg einen Abbau bereits angesammelter Strafpunkte erreichen können.
Der Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung betrifft die Anrechnung von geschützten Ausfallzeiten nach dem Family and Medical Leave Act. Zwar vergibt die Fluggesellschaft für diese gesetzlich geschützten Fehlzeiten keine direkten Strafpunkte. Die Kläger argumentieren jedoch, dass das Nehmen eines solchen Urlaubs dazu führt, dass die Betroffenen den Anspruch auf den regulären Punkteabbau für den entsprechenden Zeitraum verlieren. Dadurch verbleiben bereits vorhandene Strafpunkte auf den Konten der Beschäftigten, was sie nach Auffassung der Kläger näher an eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bringt als Kollegen ohne geschützte Fehlzeiten.
Ausweitung zur Sammelklage und betroffene Personengruppe
Das Verfahren wurde im Februar 2022 unter dem Aktenzeichen Refuerzo gegen Southwest Airlines Co. beim Bundesgericht im Norddistrikt von Kalifornien eingereicht. Im Jahr 2024 zertifizierte Richterin Jacqueline Scott Corley die Klage als landesweite Sammelklage. Damit vertritt die Vertretung der Klägerseite die Interessen von mehr als 9.000 Flugbegleiterinnen und Flugbegleitern der Fluggesellschaft.
Die Vertretung des Kabinenpersonals argumentiert, dass der Verweigerung des Punkteabbaus die Struktur einer Benachteiligung innewohnt. Das US-Arbeitsrecht erlaubt es Arbeitgebern zwar, Boni für lückenlose Anwesenheit zu verweigern, wenn Mitarbeiter aufgrund von geschütztem Urlaub die Ziele nicht erreichen, sofern ungeschützte Fehlzeiten gleichbehandelt werden. Die Kläger betonen jedoch, dass es sich beim Punkteabbau nicht um eine freiwillige Bonuszahlung handele, sondern um einen Mechanismus, der direkt über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses entscheide. Eine einzige geschützte Abwesenheit könne den Fortschritt eines gesamten Quartals zunichtemachen.
Rüge des Gerichts wegen Verfahrensfehlern der Beklagten
Im Verlauf der Vorbereitung der Hauptverhandlung kam es zu prozessualen Rügen durch das Gericht. Southwest Airlines hatte im Februar 2026 eine Frist zur Einreichung bestimmter Anträge verstreichen lassen. Im Anschluss bat die Fluggesellschaft um die Erlaubnis, nachträglich einen eingegrenzten Antrag einzureichen, der sich spezifisch auf einzelne gekündigte Mitarbeiter und die Kausalität der Regelung beziehen sollte.
Der im Juli 2026 von der Fluggesellschaft eingereichte Antrag ging jedoch über den eingeräumten Rahmen hinaus und argumentierte grundsätzlich, dass keinem Mitarbeiter erworbene Leistungsansprüche entgangen seien. Richterin Corley lehnte die Eingabe in einer schriftlichen Anordnung ab und kritisierte die Rechtsvertretung des Unternehmens in einer mündlichen Sitzung deutlich. Sie verwies darauf, dass der Antrag verspätet eingereicht wurde und die vom Gericht gesetzten Grenzen missachtet habe. Das Gericht lehnte eine inhaltliche Berücksichtigung dieser Argumente für das anstehende Verfahren ab.
Wirtschaftliche Stellung der Fluggesellschaft im US-Luftverkehrsmarkt
Southwest Airlines mit Sitz in Dallas gilt gemessen an den Passagierzahlen als die größte Billigfluggesellschaft der Welt und betreibt eine Flotte von mehr als 800 Flugzeugen des Typs Boeing 737. Das Unternehmen bedient ein umfangreiches Streckennetz innerhalb der Vereinigten Staaten sowie Verbindungen in das nahe Ausland. Beim Inlands-Passagieraufkommen transportiert die Gesellschaft mehr Kunden als die traditionellen Netzwerknetzträger, liegt jedoch bei den zurückgelegten Passagierkilometern hinter Mitbewerbern.
Nach Daten des Bureau of Transportation Statistics hält Delta Air Lines einen Marktanteil von 17,9 Prozent bei den inländischen Passagierkilometern, gefolgt von American Airlines mit 17,6 Prozent. Southwest Airlines belegt mit einem Marktanteil von 17,0 Prozent und etwa 135,82 Milliarden Passagierkilometern den dritten Platz, dicht gefolgt von United Airlines mit ebenfalls 17,0 Prozent. Die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung fällt in eine Phase, in der die Fluggesellschaft mit betrieblichen Kapazitätsauslastungen und veränderten Kundenanforderungen im US-Markt konfrontiert ist.
Zeitplan für das anstehende Gerichtsverfahren
Nach den Entscheidungen des Bundesgerichts ist der zeitliche Rahmen für das weitere Verfahren festgelegt. Für den 15. September 2026 ist eine Anhörung zum Fallmanagement angesetzt, gefolgt von einer Konferenz zur Vorbereitung der Hauptverhandlung am 24. September 2026.
Die Auswahl der Geschworenen soll am 13. Oktober 2026 beginnen. Im Anschluss daran ist ein auf zehn Verhandlungstage angesetzter Geschworenenprozess in San Francisco geplant, bei dem das Gericht über die Rechtmäßigkeit der betrieblichen Fehlzeitenregelung entscheiden wird. Das Urteil könnte Auswirkungen auf die Ausgestaltung von Anwesenheitssystemen in der gesamten US-Luftfahrtbranche haben.