Die europäische Fluggesellschaft Ryanair hat die Europäische Kommission aufgefordert, die Übergangsregelung für das digitale Einreise- und Ausreisesystem (EES) umgehend bis April 2027 zu verlängern.
Anlass ist das Auslaufen einer Sonderregelung, die es den EU-Mitgliedstaaten erlaubte, die Erfassung biometrischer Daten an den Schengen-Außengrenzen temporär auszusetzen, wenn es an den Kontrollstellen zu extremen Rückstaus kam. Nach Ansicht der Fluggesellschaft führt der Wegfall dieser Flexibilität zu vermeidbaren Störungen des Flugbetriebs und unverhältnismäßigen Wartezeiten für Passagiere an europäischen Flughäfen.
Die Kontroverse geht auf die schrittweise Einführung des EES zurück, das die bisherige manuelle Passstempelung durch die digitale Erfassung von Gesichtsscans und Fingerabdrücken für Drittstaatsangehörige ersetzt. Zwar stuft die EU-Kommission den bisherigen Verlauf der Systemumstellung als weitgehend stabil ein, doch meldeten Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber in den Sommermonaten wiederholt erhebliche Engpässe. An Drehkreuzen wie Rom, Mailand, Lissabon und Krakau kam es stellenweise zu Wartezeiten von bis zu drei Stunden an den Grenzkontrollen. Neben Ryanair fordern auch der Branchenverband IATA sowie der britische Reiseverband ABTA eine Beibehaltung von Ausnahmeregelungen, bis die technische Infrastruktur flächendeckend einsatzbereit ist.
In der Praxis offenbart die Umsetzung organisatorische und technische Mängel bei den Grenzbehörden der Mitgliedstaaten. Berichte von Flughafenbetreibern verweisen auf fehlerhafte Selbstbedienungskioske, unzureichende Software-Schnittstellen und anhaltende Engpässe beim Kontrollpersonal. An einzelnen Grenzübertrittsstellen, etwa bei den Ärmelkanal-Terminals und an französischen Grenzübergängen, verzögerte sich der Regelbetrieb wegen technischer Probleme ohnehin weiter. Ohne die Möglichkeit zur flexiblen Aussetzung der Kontrollen drohen bei hohem Passagieraufkommen Schlangen, die bis in die Abflugbereiche reichen.
Kritiker aus der Luftfahrtbranche betonen, dass der Starre Festhalteplan der EU-Kommission das Risiko von Flugverpätungen und verpassten Anschlussflügen erhöht, während die Kosten für operative Verzögerungen bei den Fluggesellschaften verbleiben. Demgegenüber pocht die Brüsseler Behörde auf eine konsequente Durchsetzung der Sicherheitsstandards an den Außengrenzen und sieht die Mitgliedstaaten in der Pflicht, die personellen und kapazitären Voraussetzungen vor Ort zu schaffen. Solange keine Einigung über eine erneute Ausnahmeregelung erzielt wird, bleibt die Situation an den europäischen Grenzkontrollstellen für den bevorstehenden Herbflookup verfahren.