Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat einen neuen Förderungsaufruf unter dem Titel „Regionale Zukunftsperspektiven im Tourismus“ gestartet.
Mit einem Gesamtbudget von 500.000 Euro sollen Vorhaben unterstützt werden, die auf die Akzeptanz der heimischen Bevölkerung, regionale Kooperationen und die Gestaltung von Lebensräumen in touristisch geprägten Gebieten abzielen. Die Förderaktion stellt einen Baustein bei der Umsetzung des leitenden Strategieprogramms „Vision T“ dar, welches neben der rein wirtschaftlichen Wertschöpfung auch die Abstimmung zwischen Anwohnern, Kommunen und Gewerbebetrieben vorsieht.
Das Förderprogramm deckt bis zu 80 Prozent der förderbaren Sach- und Investitionskosten ab, wobei die Gesamtkosten einzelner Initiativen zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro liegen müssen. Antragsberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus mindestens drei kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, gemeinnützige Institutionen sowie lokale Tourismusverbände. Einzureichende Vorhaben erfordern verbindliche Unterstützungsschreiben der jeweiligen Standortgemeinde sowie der regionalen Tourismusorganisation. Nach Ablauf der Einreichfrist am 15. November 2026 bewertet eine fachübergreifende Jury die eingehenden Anträge.
Staatssekretärin Elisabeth Zehetner verweist darauf, dass die Initiative darauf abzielt, Spannungsfelder zwischen der lokalen Bevölkerung und dem Fremdenverkehr frühzeitig abzubauen. In vielen alpinen und ländlichen Regionen Österreichs haben der Nutzungsdruck auf die Infrastruktur, verändertes Freizeitverhalten und steigende Wohnkosten zu Debatten über die Belastungsgrenzen des Tourismus geführt. Die staatliche Teilfinanzierung soll Anreize bieten, um praxisnahe Steuerungskonzepte auf kommunaler Ebene zu erarbeiten.
Wirtschaftsexperten merken an, dass ein Fördervolumen von insgesamt 500.000 Euro bei maximalen Projektgrößen von 50.000 Euro lediglich Anschubfinanzierungen für eine begrenzte Anzahl kleinerer Modellprojekte ermöglicht. Ob die verhältnismäßig geringen Mittel ausreichen, um verfestigte Nutzungskonflikte in stark frequentierten Regionen nachhaltig zu lösen, bleibt offen. Zudem bedeutet der bürokratische Aufwand von der Antragsstellung bis zum Juryentscheid eine Hürde für kleinere Kooperationen und Handwerksbetriebe im ländlichen Raum.