In den Südtiroler Dolomiten sorgt der zunehmende Einsatz von Hubschraubern für touristische Zwecke für erhebliche Auseinandersetzungen zwischen Lokalpolitik, Alpenvereinen und der Zivilluftfahrtbehörde ENAC.
Insbesondere in den Sommermonaten verzeichnen Gemeinden wie Villnöß und St. Martin sowie die Schutzgebietsverwaltungen des Naturparks Puez-Geisler eine Häufung von Rundflügen, Lufttaxi-Diensten und Zubringerdiensten für Luxushotels sowie Flugsportler. Anwohner und Kommunalvertreter beklagen regelmäßige Lärmbelästigungen und verweisen darauf, dass die vorgeschriebene Mindestflughöhe von 500 Metern über Naturparks im Zuge von Almanflügen von Piloten wiederholt unterschritten wird.
Der Unmut richtet sich vermehrt gegen die Einrichtung und Nutzung privater Hubschrauberlandeplätze an Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben. Nach Angaben der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC sind in der Region Südtirol derzeit acht offizielle Hotellandeplätze genehmigt, darunter ein Standort am Fünf-Sterne-Resort Andreus. Während die Flugaufsichtsbehörde auf die Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigungen verweist, warnen Gemeindevertreter wie die Bürgermeister Peter Pernthaler und Dominik Alber vor Akzeptanzverlusten des Tourismus in der einheimischen Bevölkerung. Unterschieden wird dabei strikt zwischen betrieblich notwendigen Versorgungs- und Rettungsflügen sowie rein kommerziellen Passagierflügen.
Zusätzlich zu den akustischen Beeinträchtigungen verweisen Verbände wie der Alpenverein CAI Südtirol auf Sicherheitsrisiken im alpinen Gelände. CAI-Präsident Carlo Alberto Zanella betont, dass der Abwind der Rotoren im Nahbereich von Felswänden und Wanderwegen Steinschlag auslösen und dadurch Bergsteiger gefährden kann. Neben Flügen von italienischem Territorium aus starten auch kommerzielle Rundflüge vom österreichischen Bundesgebiet aus in den Südtiroler Luftraum, was die Koordinierung von Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen durch die regionalen Behörden erschwert.
Luftfahrt- und Landnutzungsexperten betonen, dass die Regulierung des Hubschrauberverkehrs im Alpenraum einen Zielkonflikt zwischen dem italienischen Luftfahrtrecht und regionalen Ordnungsvorschriften darstellt. Da die Erteilung von Anflugrechten und Luftraumreservierungen in die Zuständigkeit der nationalen Behörde ENAC fällt, besitzen die betroffenen Kommunen nur begrenzte rechtliche Handhabe zur Einschränkung des Flugbetriebs. Eine Reglementierung touristischer Flüge erfordert daher Staatsverträge und koordinierte Luftraumvorgaben zwischen den Luftfahrtbehörden Italiens und Österreichs.