September 14, 2026

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September 14, 2026

Flugnummern: Condor strukturiert ihr europäisches Städteprogramm ab Frankfurt um

Condor nimmt mit dem Beginn des Winterflugplans 2026/27 am 25. Oktober eine systematische Neuordnung der Flugnummern im europäischen Städteflugnetz ab dem Drehkreuz Frankfurt am Main vor. Von dieser operativen Anpassung sind Verbindungen zu zentralen europäischen Zielorten wie Berlin, Hamburg, München, Zürich, Wien, Prag, Paris, Mailand-Malpensa und London-Gatwick betroffen. Die Umstellung erfolgt im Rahmen einer internen IT- und Systemkonsolidierung, wobei die Streckenführungen und Abflugzeiten der betroffenen Routen unverändert bleiben. Im Zuge der Neuordnung werden den einzelnen Destinationen neue, klar abgegrenzte Nummernblöcke zugewiesen. Beispielsweise wechseln die Umläufe auf der Strecke nach Berlin vom bisherigen Flugnummernbereich DE40xx auf den kompakteren Bereich DE400x. Für die Flüge nach Zürich wiederum kommt künftig die Kennung DE44xx statt der bisherigen DE43xx zum Einsatz. In einem zweiten Schritt soll die Reorganisation mit dem Sommerflugplan ab dem 30. April 2027 auch auf saisonale Zubringerstrecken ausgeweitet werden, darunter Strecken nach Barcelona, Budapest, Rom und Venedig. Die Maßnahme steht im Kontext der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Kurz- und Mittelstreckennetzes, das Condor primär als Feeder-Netzwerk für die eigene Langstrecke ab Frankfurt betreibt. Durch die Einführung einheitlicher Flugnummernreihen strebt die Fluggesellschaft eine effizientere Integration in globale Vertriebssysteme (GDS) und eine vereinfachte Schnittstellenverwaltung mit Codeshare- und Interline-Partnern wie Alaska Airlines oder Emirates an. Eine klare Strukturierung der Flugcodes vereinfacht zudem die operativen Abwicklungsprozesse bei der Flugsicherung sowie in der Bodenabfertigung. Luftfahrtanalysten weisen darauf hin, dass Umstellungen im Flugnummernsystem trotz ihres rein administrativen Charakters in der Umstellungsphase logistische Risiken bergen. Insbesondere bei Passagieren mit vorgebuchten Anschlussflügen oder bei der automatisierten Gepäckdurchförderung in Partnernetzwerken erfordern geänderte Nummernblöcke

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Chartervertrag verlängert: Smartwings und Tui setzen Kooperation im osteuropäischen Reisemarkt fort

Die tschechische Fluggesellschaft Smartwings und der Reisekonzern Tui haben ihre bestehende Partnerschaft im Bereich der Charterflüge um drei weitere Jahre verlängert. Die Vereinbarung umfasst die Beförderung von Pauschalreisenden aus Mittel- und Osteuropa zu zahlreichen Urlaubszielen im Mittelmeerraum, in der Türkei sowie in Ägypten. Während in den Sommermonaten der Fokus auf europäischen Badeorten liegt, stehen im Winterfahrplan Strecken nach Hurghada und Marsa Alam im Vordergrund. Marcin Dymnicki, Geschäftsführer von Tui Eastern Europe, verwies auf die Zuverlässigkeit des Anbieters, während Smartwings das Abkommen als Bestätigung im wettbewerbsintensiven Chartersegment einstuft. Parallel zur Vertragsverlängerung passt die tschechische Fluggesellschaft ihr Liniennetz ab dem Flughafen Prag für die Wintersaison 2026/27 an. Das Unternehmen nimmt neue Verbindungen nach Bergen, Venedig und Lissabon auf und erhöht die Frequenzen auf bestehenden Routen nach Porto, Bilbao und Toulouse. Zudem wird die Sommerstrecke zwischen Prag und Nizza erstmals im Winterflugplan weitergeführt. Smartwings betreibt derzeit eine Flotte von 49 Flugzeugen und bedient rund 80 Zielorte, wobei das Unternehmen neben dem Heimatmarkt Tschechien auch von Flughäfen in Polen, der Slowakei und Ungarn operiert. Die Kooperation findet vor dem Hintergrund eines dynamischen Marktumfelds in Osteuropa statt, in dem traditionelle Fluggesellschaften und Charteranbieter zunehmend mit Billigfluggesellschaften wie Ryanair und Wizz Air konkurrieren. Die Konsolidierung des europäischen Luftverkehrs und schwankende Kerosinpreise setzen Fluggesellschaften unter Druck, die Auslastung ihrer Flotten durch langfristige Verträge mit Großreiseveranstaltern abzusichern. Für Touristikkonzerne wiederum sichern feste Kapazitätsvereinbarungen die Verfügbarkeit von Sitzplätzen in verkehrsstarken Reisezeiten. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die Abhängigkeit von Großkunden wie Tui auch finanzielle Risiken für Charterfluggesellschaften birgt, sollte

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Konflikt um Luftverkehr in Südtirol: Steigender Hubschraubertourismus löst Kritik von Gemeinden und Flugaufsicht aus

In den Südtiroler Dolomiten sorgt der zunehmende Einsatz von Hubschraubern für touristische Zwecke für erhebliche Auseinandersetzungen zwischen Lokalpolitik, Alpenvereinen und der Zivilluftfahrtbehörde ENAC. Insbesondere in den Sommermonaten verzeichnen Gemeinden wie Villnöß und St. Martin sowie die Schutzgebietsverwaltungen des Naturparks Puez-Geisler eine Häufung von Rundflügen, Lufttaxi-Diensten und Zubringerdiensten für Luxushotels sowie Flugsportler. Anwohner und Kommunalvertreter beklagen regelmäßige Lärmbelästigungen und verweisen darauf, dass die vorgeschriebene Mindestflughöhe von 500 Metern über Naturparks im Zuge von Almanflügen von Piloten wiederholt unterschritten wird. Der Unmut richtet sich vermehrt gegen die Einrichtung und Nutzung privater Hubschrauberlandeplätze an Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben. Nach Angaben der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC sind in der Region Südtirol derzeit acht offizielle Hotellandeplätze genehmigt, darunter ein Standort am Fünf-Sterne-Resort Andreus. Während die Flugaufsichtsbehörde auf die Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigungen verweist, warnen Gemeindevertreter wie die Bürgermeister Peter Pernthaler und Dominik Alber vor Akzeptanzverlusten des Tourismus in der einheimischen Bevölkerung. Unterschieden wird dabei strikt zwischen betrieblich notwendigen Versorgungs- und Rettungsflügen sowie rein kommerziellen Passagierflügen. Zusätzlich zu den akustischen Beeinträchtigungen verweisen Verbände wie der Alpenverein CAI Südtirol auf Sicherheitsrisiken im alpinen Gelände. CAI-Präsident Carlo Alberto Zanella betont, dass der Abwind der Rotoren im Nahbereich von Felswänden und Wanderwegen Steinschlag auslösen und dadurch Bergsteiger gefährden kann. Neben Flügen von italienischem Territorium aus starten auch kommerzielle Rundflüge vom österreichischen Bundesgebiet aus in den Südtiroler Luftraum, was die Koordinierung von Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen durch die regionalen Behörden erschwert. Luftfahrt- und Landnutzungsexperten betonen, dass die Regulierung des Hubschrauberverkehrs im Alpenraum einen Zielkonflikt zwischen dem italienischen Luftfahrtrecht und regionalen Ordnungsvorschriften darstellt. Da

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DRV und Ectaa fordern Nachbesserungen beim EU-Passagierpaket

Der Deutscher Reiseverband (DRV) sowie der europäische Dachverband Ectaa haben grundlegende Nachbesserungen an den geplanten Gesetzesentwürfen des EU-Passagierpakets gefordert. Die Richtlinienentwürfe der Europäischen Union umfassen drei Verordnungen zu multimodalen Buchungen, Ticketstrukturen im Schienenverkehr und Fahrgastrechten bei verknüpften Verbindungen. Obwohl die Branchenverbände die Absicht zur Erleichterung von Buchungen über verschiedene Verkehrsträger hinweg im Grundsatz begrüßen, warnen sie vor finanziellen Risiken und Haftungsfallen für Reisebüros, Reiseveranstalter und Online-Flugportale. Ein zentraler Kritikpunkt von DRV und Ectaa betrifft die Haftungsverteilung zwischen Vermittlern und ausführenden Transportunternehmen. Nach Vorstellung der Verbände dürfen Reisevermittler nicht für Zugausfälle, Flugverspätungen oder fehlerhafte Datenverbindungen der ausführenden Bahngesellschaften, Airlines oder Fernbusanbieter haftbar gemacht werden. DRV-Präsident Albin Loidl betonte in diesem Zusammenhang, dass die rechtliche Verantwortung strikt an die tatsächliche Leistungserbringung gekoppelt sein müsse. Eine Übertragung der Betriebsrisiken von Beförderungsunternehmen auf unabhängige Vertriebskanäle würde den Wettbewerb im Reisemarkt verzögern und Pauschalreiseanbieter benachteiligen. Darüber hinaus fordert der europäische Verband Ectaa einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tarif- und Buchungsdaten sämtlicher Verkehrsträger. Bisher verweigern viele staatliche Eisenbahnunternehmen und Luftfahrtgesellschaften unabhängigen Plattformen den vollständigen Zugriff auf Echtzeitdaten, Zusatzleistungen und Teilstreckenpreise. Ectaa-Präsidentin Heli Mäki-Fränti fordert daher gesetzliche Vorgaben, die Beförderungsbetriebe zur Freigabe ihrer Systemdaten an Intermediäre verpflichten. Bezüglich geplanter Vorgaben für Suchergebnisse lehnen die Verbände starre Vorgaben für die Sortierung von Reiseangeboten ab, um unterschiedlichen Kundenanforderungen Rechnung zu tragen. Branchenexperten weisen darauf hin, dass die Durchsetzung von Fahrgastrechten im multimodalen Verkehr ohne klare gesetzliche Haftungsgrenzen an logistische Grenzen stößt. Sollte ein Anschlussflug wegen einer Zugverspätung verpasst werden, drohen ohne direkte Durchgriffsrechte komplexe Regressansprüche zwischen Vermittlern und Beförderern.

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Kitzbühel Tourismus präsentiert neue Imagekampagne zum Begriff Luxus

Die Tourismusorganisation Kitzbühel Tourismus hat im Rahmen einer Pre-Screening-Veranstaltung in Wien einen neuen Imagefilm vorgestellt. Unter der Leitung von Geschäftsführerin Viktoria Veider-Walser setzt der Verband damit eine Initiative fort, die auf den 2021 gestarteten Markenbildungsprozess zurückgeht. Die begleitende Teaserkampagne greift die Frage auf, wie der Begriff des zeitgeistigen Luxus definiert wird. Anstelle tradierter Symbolik setzt das Videokonzept auf die Darstellung alltäglicher Momente und subjektiver Werthaltungen, um den traditionellen Luxusort aus einer veränderten Perspektive zu präsentieren. Die Präsentation der Werbeinitiative bildet den Auftakt zu einer mehrstufigen Marketingstrategie des Tiroler Wintersportortes. Mit der inhaltlichen Neuausrichtung reagiert die örtliche Tourismuswirtschaft auf Veränderungen im Konsum- und Reiseverhalten des gehobenen Marktsegments. Neben exklusiver Gastronomie und Beherbergung rücken vermehrt immaterielle Faktoren wie Zeit, Erholung und individuelle Freiräume in den Mittelpunkt der touristischen Kommunikation. Die offizielle Veröffentlichung des vollständigen Videomaterials ist für den 10. Oktober 2026 vorgesehen. Die Neupositionierung erfolgt vor dem Hintergrund eines intensiven Wettbewerbs unter den führenden alpinen Destinationen in Österreich, der Schweiz und Italien. Während traditionelle Luxuselemente weiterhin ein Kernelement der örtlichen Infrastruktur bilden, versuchen Destinationen vermehrt, breitere Zielgruppen im gehobenen Preissegment anzusprechen. Die breite Streuung von Imagekampagnen in städtischen Kernmärkten wie Wien soll dabei die Ganzjahresauslastung der regionalen Beherbergungsbetriebe unterstützen. Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die Abkehr von klassischen Luxusmotiven in der touristischen Vermarktung auch Risiken birgt. Die Neuinterpretation des Begriffes muss sich an den tatsächlichen Leistungsangeboten vor Ort messen lassen, um Stammgäste aus dem Hochpreissegment nicht zu irritieren. Zudem bleibt der wirtschaftliche Erfolg solcher Imagekampagnen stark von der tatsächlichen Kaufkraft und Buchungsbereitschaft

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Neuregelung im österreichischen Straßenverkehr: E-Mopeds verlieren Fahrradstatus ab Oktober 2026

In Österreich treten am 1. Oktober 2026 grundlegende rechtliche Änderungen für die Nutzung von E-Mopeds in Kraft. Fahrzeuge der EU-Klasse L1e-B, die aufgrund bisheriger Ausnahmeregelungen verkehrsrechtlich wie Fahrräder behandelt wurden, werden künftig einheitlich als Kraftfahrzeuge eingestuft. Damit endet die Erlaubnis, diese Fahrzeuge auf Radwegen oder gemischten Radfahranlagen zu nutzen. Ab dem Stichtag müssen E-Mopeds ausschließlich auf der allgemeinen Fahrbahn geführt werden. Die Regelung stellt den abschließenden Teil einer umfassenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Kraftfahrgesetzes (KFG) dar, deren erste Maßnahmen für E-Scooter und verkehrsberuhigte Zonen bereits im Mai 2026 in Kraft getreten sind. Mit der Einstufung als Kraftfahrzeug gehen für die Halter und Fahrer verbindliche Pflichten einher. Dazu zählen eine behördliche Zulassung mit Kennzeichenpflicht, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung sowie das Vorhandensein einer entsprechenden Lenkberechtigung. Zudem gelten die allgemeine Helm- und Begutachtungspflicht nach Paragraf 57a („Pickerl“). Von der Rechtsänderung ist insbesondere die Logistikbranche betroffen, da E-Mopeds bisher häufig von Kurier- und Essenszustelldiensten im städtischen Raum eingesetzt wurden. Betreiberplattformen wie Lieferando, foodora und Wolt stellen ihre Flotten im Zuge der Umstellung verstärkt auf klassische Fahrräder und E-Bikes um und gewähren ihren Fahrern finanzielle Zuschüsse für entsprechende Neuanschaffungen. Zur Begleitung des Umstiegs bietet das Mobilitätsministerium in Kooperation mit Radfahrschulen von 2026 bis 2029 bundesweit Verkehrssicherheitstrainings für gewerbliche Zusteller an. Verkehrspsychologen und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) verweisen auf verbliebene Informationslücken bei den Betroffenen hinsichtlich der künftigen Rechte und Pflichten im Straßenverkehr. Durch den Entfall der Radwegnutzung verlagert sich der Fahrbetrieb dieser leichten Zweiräder vollständig in den Fließverkehr, was insbesondere in ballungsraumtypischen Mischverkehrszonen

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Virgin Atlantic dünnt das Streckennetz aus

Die britische Fluggesellschaft Virgin Atlantic führt seit ihrer Gründung vor 42 Jahren ausschließlich Langstreckenflüge durch und konzentriert ihren Betrieb im Vereinigten Königreich primär auf die Luftfahrtdrehkreuze London Heathrow und Manchester. Im Rahmen fortlaufender Netzkanalanalysen und operativer Bewertungen hat das Unternehmen seit dem Jahr 2025 insgesamt fünf Streckenverbindungen aus seinem Flugplan gestrichen. Die Streichungen betreffen zwei geografische Schwerpunkte: Während im Jahr 2025 drei Destinationen im karibischen Raum aufgegeben wurden, folgten im März 2026 zwei Einstellungen von Verbindungen in den Nahen Osten. Parallel zu diesen Reduktionen baut die Fluggesellschaft ihr Netz an anderer Stelle aus und nahm unter anderem eine neue Langstreckenverbindung nach Ostasien auf. Einstellungen im Nahen Osten im Zuge regionaler Sicherheitslagen Die Anpassungen im Streckennetz von Virgin Atlantic im Nahen Osten stehen im Zusammenhang mit den militärischen Auseinandersetzungen in der Region seit Ende Februar 2026. Geopolitische Spannungen und Sicherheitsrisiken im Luftraum veranlassten mehrere internationale Fluggesellschaften dazu, Flugrouten vorübergehend auszusetzen oder Strecken komplett einzustellen. Virgin Atlantic stellte im März 2026 die Bedienung der Zielorte Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Riad in Saudi-Arabien ein. Vor der Einstellung der Flüge bediente die Fluggesellschaft die Strecke zwischen London Heathrow und Dubai täglich mit Flugzeugen des Typs Airbus A350-1000. Die Verbindung nach Riad war erst ein Jahr zuvor aufgenommen worden und wurde mit Maschinen des Typs Airbus A330-900 durchgeführt. Nach der Entscheidung zur Streichung verwies das Unternehmen auf die bestehende Partnerschaft mit der saudi-arabischen Fluggesellschaft Saudia, über die Passagiere weiterhin Verbindungen nach Saudi-Arabien buchen können. Netzwerkoptimierung und Einstellungen auf Karibik-Routen Bereits im Jahr

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Korean Air beginnt mit der Integration des Buchungssystems von Asiana Airlines

Die südkoreanische Fluggesellschaft Korean Air startet im Rahmen der bevorstehenden Fusion mit der Konkurrentin Asiana Airlines den operativen Umstellungsprozess der Buchungsdaten und Flugnummern. Die Maßnahme dient der Vorbereitung auf den offiziellen Start des zusammengeschlossenen Flugbetriebs am 17. Dezember 2026. In der Phase vom 2. November bis zum 3. Dezember 2026 werden bestehende Reservierungen schrittweise angepasst, indem der bisherige Asiana-Airline-Code (OZ) systematisch durch den Code von Korean Air (KE) ersetzt wird. Betroffen von der Systemumstellung sind Fluggäste mit Ausstellungen von Asiana-Tickets für Abflüge ab dem Stichtag 17. Dezember. Die gestaffelte Übertragung der Datensätze soll Systemüberlastungen verhindern und einen geordneten Übergang im Passagierdienst gewährleisten. Zur Vermeidung von Missverständnissen werden betroffene Ticketinhaber vor dem Reisedatum per SMS, Messanger-Diensten und E-Mail über die geänderten Buchungscodes und Flugzeiten informiert. Zusätzlich richtet die Fluggesellschaft auf ihren digitalen Portalen Informationskanäle für spezifische Kundenanfragen ein. Nach Angaben der Unternehmensleitung steht bei der technischen Konsolidierung die Vermeidung von Unterbrechungen im laufenden Reservierungs- und Passagierbetrieb im Vordergrund. Die Zusammenführung der IT-Systeme bildet eine der komplexesten Phasen im Rahmen der Fusionsabwicklung der beiden größten Fluggesellschaften Südkoreas. Neben der Umschlüsselung der Flugnummern erfordert der Zusammenschluss die Abstimmung der Passagierdatenbanken, die Zusammenlegung der Vielfliegerprogramme sowie die Anpassung der Tarifstrukturen im gesamten Streckennetz. Die behördlichen Genehmigungen nationaler und internationaler Wettbewerbsbehörden machten dabei in den vergangenen Monaten umfangreiche Zugeständnisse bezüglich der Vergabe von Slot-Kapazitäten an Großflughäfen erforderlich. Luftfahrtanalysten betonen, dass bei der Umstellung von weltweiten Buchungssystemen trotz schrittweiser Migration das Risiko technischer Störungen an den Flughafen-Check-in-Schaltern besteht. Insbesondere auf Interkontinentalstrecken mit Beteiligung von Partnergesellschaften kann

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Flughafen Linz: Übernahme der Anteile der Stadt Linz durch das Land Oberösterreich

Das Land Oberösterreich übernimmt sämtliche Geschäftsanteile der Stadt Linz am Flughafen Linz-Hörsching und stellt damit die Eigentümerstruktur des regionalen Verkehrsflughafens neu auf. Für einen vorläufigen Kaufpreis von 1,325 Millionen Euro erwirbt das Land den bisher von der Stadt gehaltenen 50-Prozent-Anteil. Die Vereinbarung, der der oberösterreichische Landtag, der Linzer Gemeinderat sowie die zuständigen Kartellbehörden noch formal zustimmen müssen, markiert das Ende der bisherigen paritätischen Trägerschaft. Ziel der Neuordnung ist es, die Konsolidierung des in Schieflage geratenen Flughafens in eigener Regie voranzutreiben und im Anschluss bis zu 49 Prozent der Anteile an private Investoren zu veräußern. Der Eigentümerwechsel fällt zeitlich mit strukturellen Problemen beim Passagieraufkommen, hohen öffentlichen Subventionen für Linienverbindungen und einem bevorstehenden Wechsel in der Geschäftsführung zusammen. Vom historischen Höchststand in die Verlustzone Die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens Hörsching war über Jahrzehnte hinweg von kontinuierlichem Wachstum geprägt. Im Jahr 2008 verzeichnete der Standort mit mehr als 800.000 Fluggästen seinen bisherigen Passagierrekord. In den Folgejahren und insbesondere mit dem Ausbruch der globalen Pandemie im Jahr 2020 erlebte der zivile Luftverkehr am Standort Linz jedoch einen deutlichen Einbruch. Die rückläufigen Fluggastzahlen führten zu operativen Verlusten, die die finanziellen Reserven der Betreibergesellschaft im Laufe der Zeit aufzehrten. Im Juni 2025 sahen sich die beiden bisherigen Eigentümer, das Land Oberösterreich und die Stadt Linz, erstmals gezwungen, eine finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt acht Millionen Euro bereitzustellen. Trotz dieser Kapitalspritze blieb die wirtschaftliche Situation angespannt, da wesentliche Einnahmequellen aus dem Linienflugverkehr weiter wegbrachen. Im Vorjahr lag das Passagieraufkommen bei lediglich rund 260.000 Fluggästen, was einem

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Kostenfolgen bei unbotmäßigem Verhalten

Der Ausschluss von Fluggästen nach dem Boarding sowie unplanmäßige Zwischenlandungen (Diversions) zur Entfernung randalierender Passagiere (Unruly Passengers) gehören zu den schwerwiegendsten operativen Eingriffen im zivilen Luftverkehr. In Deutschland, Österreich und der Schweiz obliegt die primäre Entscheidungsgewalt an Bord dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer (Kapitän). Auf Grundlage des Bordgewaltrechts kann der Kommandant Passagiere, die die Sicherheit des Fluges, die Besatzung oder andere Mitreisende gefährden, von der weiteren Beförderung ausnehmen. Befindet sich das Flugzeug noch am Boden, erfolgt das Abführen des Fluggasts in der Regel unter Zuziehung der zuständigen Exekutivorgane wie der Bundespolizei in Deutschland, der Bundespolizei in Österreich oder der Kantonalpolizeien an den Schweizer Flughäfen. In der Luft veranlasst der Kapitän bei anhaltend aggressivem Verhalten, physischen Übergriffen auf das Kabinenpersonal, Missachtung von Sicherheitsanweisungen, Rauschmittelkonsum oder Sabotageversuchen an Sicherheitseinrichtungen eine unplanmäßige Sicherheitslandung am nächstgelegenen geeigneten Flughafen. Die Rechtsgrundlage für die Ausübung der Bordgewalt ergibt sich international aus dem Abkommen von Tokio (1963) sowie dessen Ergänzung durch das Protokoll von Montreal (2014). In Deutschland ist die Befugnis im Paragrafen 29 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) verankert, in Österreich im Paragrafen 125 des Luftfahrtgesetzes (LFG) und in der Schweiz im Bundesgesetz über die Luftfahrt (LFG; SR 748.0). Die Besatzung ist rechtlich befugt, zur Gefahrenabwehr verhältnismäßige Zwangsmaßnahmen wie das Fesseln von Personen anzuwenden, bis die Übergabe an die örtlichen Sicherheitsbehörden erfolgt. Die finanziellen Konsequenzen für verursachende Passagiere sind erheblich. Wird ein Flug aufgrund eines unbotmäßigen Fluggasts zu einer Ausweichlandung gezwungen, entstehen der Fluggesellschaft Kosten für zusätzlichen Treibstoff, Lande- und Abstellgebühren, Flugsicherungsabgaben, Crew-Ersatz sowie Verpflegungs- und Unterbringungsleistungen für die übrigen

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