Flagge der Europäischen Union (Foto: Jan Gruber).
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DRV und Ectaa fordern Nachbesserungen beim EU-Passagierpaket

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Der Deutscher Reiseverband (DRV) sowie der europäische Dachverband Ectaa haben grundlegende Nachbesserungen an den geplanten Gesetzesentwürfen des EU-Passagierpakets gefordert.

Die Richtlinienentwürfe der Europäischen Union umfassen drei Verordnungen zu multimodalen Buchungen, Ticketstrukturen im Schienenverkehr und Fahrgastrechten bei verknüpften Verbindungen. Obwohl die Branchenverbände die Absicht zur Erleichterung von Buchungen über verschiedene Verkehrsträger hinweg im Grundsatz begrüßen, warnen sie vor finanziellen Risiken und Haftungsfallen für Reisebüros, Reiseveranstalter und Online-Flugportale.

Ein zentraler Kritikpunkt von DRV und Ectaa betrifft die Haftungsverteilung zwischen Vermittlern und ausführenden Transportunternehmen. Nach Vorstellung der Verbände dürfen Reisevermittler nicht für Zugausfälle, Flugverspätungen oder fehlerhafte Datenverbindungen der ausführenden Bahngesellschaften, Airlines oder Fernbusanbieter haftbar gemacht werden. DRV-Präsident Albin Loidl betonte in diesem Zusammenhang, dass die rechtliche Verantwortung strikt an die tatsächliche Leistungserbringung gekoppelt sein müsse. Eine Übertragung der Betriebsrisiken von Beförderungsunternehmen auf unabhängige Vertriebskanäle würde den Wettbewerb im Reisemarkt verzögern und Pauschalreiseanbieter benachteiligen.

Darüber hinaus fordert der europäische Verband Ectaa einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tarif- und Buchungsdaten sämtlicher Verkehrsträger. Bisher verweigern viele staatliche Eisenbahnunternehmen und Luftfahrtgesellschaften unabhängigen Plattformen den vollständigen Zugriff auf Echtzeitdaten, Zusatzleistungen und Teilstreckenpreise. Ectaa-Präsidentin Heli Mäki-Fränti fordert daher gesetzliche Vorgaben, die Beförderungsbetriebe zur Freigabe ihrer Systemdaten an Intermediäre verpflichten. Bezüglich geplanter Vorgaben für Suchergebnisse lehnen die Verbände starre Vorgaben für die Sortierung von Reiseangeboten ab, um unterschiedlichen Kundenanforderungen Rechnung zu tragen.

Branchenexperten weisen darauf hin, dass die Durchsetzung von Fahrgastrechten im multimodalen Verkehr ohne klare gesetzliche Haftungsgrenzen an logistische Grenzen stößt. Sollte ein Anschlussflug wegen einer Zugverspätung verpasst werden, drohen ohne direkte Durchgriffsrechte komplexe Regressansprüche zwischen Vermittlern und Beförderern. Die politischen Verhandlungen auf EU-Ebene müssen daher praxistaugliche Schnittstellen schaffen, um unvollständige Datenketten im Vertrieb zu verhindern und die finanzielle Stabilität kleinerer Reisebüros nicht zu gefährden.

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