Embraer 195-E2 (Foto: Simon Rein/Airport Nürnberg).
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Gericht weist Klagen zu Wechselmöglichkeiten von Cityhopper zu KLM ab

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Das zuständige niederländische Arbeitsgericht hat zwei Klagen der Kabinengewerkschaft Vakbond Nederlands Cabinepersoneel (VNC) gegen die Regionalfluggesellschaft KLM Cityhopper sowie deren Muttergesellschaft KLM Royal Dutch Airlines abgewiesen.

Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung war die Verweigerung des internen Aufstiegs von zwei Flugbegleitern der Tochtergesellschaft KLM Cityhopper zur Muttergesellschaft KLM. Die Gewerkschaft warf dem Management mangelnde Transparenz und Willkür bei den Auswahlentscheidungen vor. Das Gericht folgte den Argumenten der Arbeitnehmervertretung jedoch in beiden Instanzfällen nicht und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Ablehnung.

Trotz der gerichtlichen Niederlagen strebt die Gewerkschaft VNC eine grundlegende Klärung der Wechselmöglichkeiten und Karrierestufe innerhalb des Konzerns an. Die Vertretung fordert standardisierte Richtlinien für den Übergang von der Regionalflotte auf die Großraumflugzeuge der Hauptgesellschaft. Das Management von KLM Cityhopper hat vor diesem Hintergrund einen überarbeiteten Entwurf für ein künftiges Auswahlverfahren vorgelegt. Über diesen Vorschlag wollen die Unternehmensführung und die Gewerkschaftsvertreter am 15. September 2026 die offiziellen Verhandlungen wiederaufnehmen.

Die rechtliche Kontroverse berührt strukturelle Spannungen im Personalkörper der KLM-Gruppe. KLM Cityhopper betreibt als Zubringergesellschaft eine reine Embraer-Flotte, deren Flugpersonal zu abweichenden Manteltarifverträgen und Vergütungsstrukturen als bei der Muttergesellschaft KLM beschäftigt ist. Der Wechsel zur Hauptgesellschaft ist für das Kabinenpersonal aufgrund höherer Grundgehälter und des Zugangs zum Langstreckennetz attraktiv. Gleichzeitig versucht das Management, den Abfluss von qualifiziertem Personal bei der Regionaltochter zu steuern, um die operative Stabilität im Zubringernetz am Drehkreuz Amsterdam-Schiphol nicht zu gefährden.

Branchenbeobachter und Tarifexperten betonen, dass unklare Versetzungskriterien das Betriebsklima belasten und die Personalrekrutierung erschweren. Eine Verfehung tragfähiger Kriterien im Tarifvertrag könnte das Risiko künftiger Arbeitskampfmaßnahmen erhöhen. Für das Konzernmanagement von KLM geht es in den Verhandlungen darum, die Flexibilität bei Personalentscheidungen mit den Interessen der Belegschaft abzuwägen, ohne die Kostenstrukturen der Regionalflotte durch eine vollständige Angleichung der Arbeitsbedingungen an die Muttergesellschaft zu belasten.

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