Die Regierungen Italiens und Spaniens haben die stichprobenartigen Grenzkontrollen im Reiseverkehr zwischen beiden Ländern um weitere 15 Tage verlängert.
Nach Angaben des italienischen Innenministers Matteo Piantedosi sowie des spanischen Innenministeriums gilt die Regelung nun bis zum 8. Oktober. Es handelt sich bereits um die zweite Verlängerung seit der Erstausrufung der Kontrollen im August. Die Überwachungsmaßnahmen betreffen insbesondere den Flug- und Seeverkehr auf den direkten Verbindungsstrecken zwischen italienischen und spanischen Häfen sowie Flughäfen.
Als offiziellen Grund für die Beibehaltung der Kontrollen verweisen die Behörden in Rom auf fortbestehende Risiken für die innere Sicherheit. Auslöser für die verstärkte Grenzüberwachung war die Ankunft zahlreicher Migranten in der spanischen Nordafrika-Exklave Ceuta im Spätsommer, woraufhin Italien mit verstärkten Einreisekontrollen reagierte. Spanien beantwortete diesen Schritt umgehend mit symmetrischen Gegenmaßnahmen an den eigenen Einreisestellen für Passagiere aus Italien und notifizierte die Ausnahmeregelung formal bei der Europäischen Kommission.
Die erneute Verlängerung unterstreicht die anhaltenden Spannungen innerhalb der Europäischen Union bezüglich der Handhabung des Schengen-Besitzstands und der Steuerung der Sekundärmigration. Obwohl das Schengen-Abkommen den schnellen und unkontrollierten Personenverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten vorsieht, greifen immer mehr EU-Länder auf Sonderregelungen zurück, um nationale Sicherheitsinteressen durchzusetzen. Dies führt im operativen Betrieb von Flughäfen und Fährterminals regelmäßig zu Verzögerungen bei der Passagierabwicklung und erhöht den Kontrollaufwand für Fluggesellschaften und Reedereien.
Kritiker der Maßnahme betonen, dass wiederholte temporäre Grenzkontrollen das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes und das Prinzip der Freizügigkeit schrittweise untergraben. Die Notwendigkeit lückenloser Passkontrollen im Flug- und Seeverkehr stellt zudem die Logistik im europäischen Personenverkehr vor strukturelle Probleme. Der Ausgang der aktuellen Kontrollphase bleibt offen, da weitere Verlängerungen rechtlich möglich sind, sofern die beteiligten Staaten eine anhaltende Gefährdungslage gegenüber der EU-Kommission geltend machen.