Die US-amerikanische Fluggesellschaft Alaska Airlines hat sich mit einer Gruppe von 163 derzeitigen und ehemaligen Piloten auf einen Vergleich in Höhe von 500.000 US-Dollar geeinigt. Damit findet eine mehrjährige rechtliche Auseinandersetzung über die Anrechnung von Urlaubsansprüchen während qualifizierter Militäreinsätze ein vorläufiges Ende.
Die Kläger hatten dem Unternehmen vorgeworfen, gegen den Uniformed Services Employment and Reemployment Rights Act (USERRA) verstoßen zu haben, indem während militärischer Abwesenheitszeiten zwischen 31 und 60 zusammenhängenden Tagen keine Urlaubsansprüche aufgebaut werden konnten. Während Alaska Airlines einen Rechtsverstoß weiterhin bestreitet, dient die Vereinbarung der Vermeidung weiterer Prozesskosten und rechtlicher Unwägbarkeiten. Das zuständige US-Bezirksgericht hat dem Vergleichsvorschlag bereits vorläufig zugestimmt, während die finale Anhörung zur Genehmigung für den 10. Dezember 2026 angesetzt ist.
Hintergrund des Rechtsstreits und Auslegung des USERRA-Gesetzes
Der Konflikt zwischen den Piloten und der Fluggesellschaft betraf nicht die grundsätzliche Freistellung für den Militärdienst, sondern die Gleichbehandlung von Dienstzeiten mit anderen Formen der Freistellung. Nach dem US-Bundesgesetz USERRA dürfen Angehörige des Militärs, die wegen ihres Dienstes im zivilen Beruf pausieren, im Vergleich zu Arbeitnehmern in vergleichbaren zivilen Abwesenheiten – wie etwa bei der Ausübung von Schöffenämtern oder medizinisch bedingtem Sonderurlaub – nicht benachteiligt werden.
Die Kläger argumentierten, dass Alaska Airlines bei anderen Freistellungen das Fortbestehen von Urlaubsansprüchen gewährte, während Piloten im Reserve- oder Nationalgardeeinsatz diese Ansprüche für den entsprechenden Zeitraum verloren. Der Fall Synoracki gegen Alaska Airlines wurde im Dezember 2018 von Leo Synoracki, einem pensionierten Oberstleutnant der US-Luftwaffenreserve und ehemaligen Piloten der Fluggesellschaft, initiiert. Im Mai 2020 ließ das Gericht die Klage als Sammelklage zu, die ursprünglich auch Ansprüche bezüglich Krankheitszeiten umfasste.
Gerichtlicher Verlauf und Eingrenzung der Ansprüche
Der juristische Prozess nahm über die Jahre mehrere unterschiedliche Wendungen. Im Jahr 2022 wies ein Bezirksgericht die Klage zunächst im Wege eines Summarischen Verfahrens zugunsten der Fluggesellschaft ab. Diese Entscheidung wurde jedoch im Jahr 2024 von der Berufungsinstanz, dem United States Court of Appeals for the Ninth Circuit, teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Im März 2026 grenzte das Gericht den verbleibenden Streitpunkt auf Urlaubsansprüche bei Militäreinsätzen ab, die eine Dauer von 31 bis 60 aufeinanderfolgenden Tagen aufwiesen. Auf dieser Grundlage traten die Parteien in Vergleichsverhandlungen ein, um eine langwierige Hauptverhandlung zu vermeiden. Die Einigung deckt den Zeitraum vom 10. Oktober 2004 bis zum 31. März 2026 ab.
Verteilung des Vergleichsfonds und administrative Abwicklung
Der Betrag von 500.000 US-Dollar soll nach Abzug der gerichtlich genehmigten Anwaltskosten, Verwaltungsausgaben, Steuern sowie einer Entschädigung für den Hauptkläger unter den berechtigten Klassenmitgliedern aufgeteilt werden. Die Höhe der individuellen Zahlungen richtet sich nach der Anzahl der Monatsmonate, in denen den Piloten aufgrund ihres Militärdienstes keine Urlaubsansprüche gutgeschrieben wurden. Die Unterlagen der Fluggesellschaft weisen insgesamt 666 solcher Nicht-Anrechnungsmonate für die 163 Betroffenen aus.
Die Verteilung erfolgt gestaffelt, sodass Piloten mit längeren Fehlzeiten einen proportional größeren Anteil aus der Nettosumme erhalten. Ein gesonderter Antrag ist für die Betroffenen nicht erforderlich, da die Berechnung auf Basis der internen Personalakten von Alaska Airlines erfolgt. Der Vergleich sieht vor, dass für den Hauptkläger Leo Synoracki eine Entschädigung von bis zu 5.000 US-Dollar sowie Anwaltskosten von bis zu 247.500 US-Dollar aus dem Fonds beglichen werden können. Verbleibende Mittel fließen nicht an das Unternehmen zurück.
Einordnung in die US-Luftfahrtbranche und Fristen
Der Vergleich bei Alaska Airlines steht in einer Reihe von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen in der US-Luftfahrtbranche, bei denen die Einhaltung der USERRA-Bestimmungen durch große Fluggesellschaften thematisiert wurde. Vergleichbare Klagen führten bei anderen Fluggesellschaften, wie etwa Southwest Airlines, in der Vergangenheit ebenfalls zu millionenschweren Vergleichsvereinbarungen oder Anpassungen der betrieblichen Bestimmungen für Reservisten.
Für die betroffenen Piloten von Alaska Airlines ist der 31. Oktober 2026 die Frist, um sich gegebenenfalls aus der Sammelklage abzumelden. Nach der finalen Anhörung am 10. Dezember 2026 und dem Ablauf etwaiger Einspruchsfristen soll die Auszahlung der Gelder erfolgen. Damit wird ein langjähriger Streitfall über die arbeitsrechtliche Behandlung von Militärreservisten in der zivilen Luftfahrt abgeschlossen.