Die deutsche Ferienfluggesellschaft Eurowings hat unter dem Titel „Name a Plane“ ein Gewinnspiel gestartet, bei dem Vornamen von Einzelpersonen auf vier Flugzeugen des Typs Airbus A320 angebracht werden sollen.
Vom 21. September bis zum 11. Oktober 2026 können Interessierte Vorschläge und Begründungen auf der digitalen Plattform der Airline einreichen. Nach Angaben der Lufthansa-Tochter richtet sich der Wettbewerb an Personen, die sich im Alltag, in Vereinen oder im ehrenamtlichen Bereich engagieren. Eine von der Fluggesellschaft eingesetzte Jury wählt aus den Einsendungen vier Namen aus, die Bekanntgabe der Ergebnisse ist für Dezember 2026 vorgesehen.
Die temporäre oder dauerhafte Beschriftung von Passagierflugzeugen mit Namen zählt in der Luftfahrtbranche zu den etablierten Instrumenten der Markenkommunikation. Während Traditionscarrier wie die Muttergesellschaft Lufthansa ihre Flottenmitglieder gewöhnlich nach Städten, Bundesländern oder Partnerregionen benennen, nutzen Direkt- und Ferienfluggesellschaften Namenswettbewerbe vorrangig zur Stärkung der Kundenbindung und zur Steigerung der Reichweite in den sozialen Medien. Die Platzierung persönlicher Vornamen auf dem Flugzeugrumpf soll eine emotionalere Ansprache der Zielgruppen ermöglichen.
Branchenbeobachter verweisen darauf, dass solche Kundenbindungskampagnen bei Billig- und Ferienfliegern mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand verbunden sind, da Folienbeschriftungen an der Außenhaut während regulärer Wartungsintervalle angebracht werden können. Der betriebliche Nutzen liegt für das Unternehmen vor allem in der Generierung von Kundendaten und der medialen Aufmerksamkeit im Vorfeld der Buchungssaison für das Folgejahr. Eine direkte Auswirkung auf Auslastungszahlen oder Ticketerträge lässt sich bei solchen Marketingaktivitäten jedoch schwer isolieren.
Gleichzeitig geben Experten zu bedenken, dass personalisierte Sonderlackierungen und Namensgebungen organisatorische Anpassungen erfordern, wenn betroffene Flugzeuge im täglichen Rotationsplan kurzfristig getauscht werden müssen. Für die gewählten Personen bedeutet die Namensanbringung eine reine Symbolhandlung ohne materielle Gegenleistung oder Ansprüche an den Umläufen der jeweiligen Maschinen im Streckennetz der Fluggesellschaft.