Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) hat bei der Europäischen Kommission offiziell Beschwerde gegen das Online-Buchungsportal Booking.com eingereicht. Dem US-amerikanischen Plattformkonzern wird vorgeworfen, mit seinen vertraglichen Geschäftsbedingungen und operativen Praktiken gegen Auflagen des europäischen Digital Markets Act (DMA) zu verstoßen.
Die Europäische Kommission hatte Booking.com im Mai 2024 als sogenannten „Gatekeeper“ eingestuft, woraus strengere Verpflichtungen zur Gewährleistung fairer, transparenter und nichtdiskriminierender Bedingungen gegenüber gewerblichen Nutzern erwachsen. Die ÖHV fordert von der Brüsseler Behörde einen förmlichen Nichteinhaltungsbeschluss sowie die Anordnung verbindlicher Vertragsanpassungen.
Anlass für den rechtlichen Schritt sind Ergebnisse der aktuellen Marktstudie des europäischen Hotelverbands HOTREC für das Jahr 2025. In Österreich entfallen demnach 73,9 Prozent aller über Online-Vermittler generierten Hotelbuchungen auf die Angebote von Booking Holdings. Die ÖHV beanstandet insbesondere fünf Kernbereiche der Vertragsgestaltung: eigenmächtige Preisunterbietungen auf Kosten der Vermittlungsplattform ohne Rücksprache mit den Betrieben, die Beeinflussung der Sichtbarkeit in Suchergebnissen gegen zusätzliche Provisionszahlungen, ungedeckelte Weiterverrechnungen von Zahlungsabwicklungskosten, eigenmächtige Stornierungen und Rabattgewährungen sowie einseitige Kündigungs- und Sperrklauseln ohne Vorwarnung.
Branchenbeobachter verweisen darauf, dass die Marktmacht digitaler Buchungsplattformen die Handlungsspielräume mittelständischer Beherbergungsbetriebe im europäischen Alpenraum spürbar einengt. Bereits im September 2024 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass eng gefasste Bestpreisklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Booking.com nicht mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Dennoch berichten viele Hoteliers weiterhin von faktischen Preisanpassungen durch das Portal, wodurch die vereinbarte Preishoheit der Hotels auf ihren eigenen Buchungskanälen untergraben wird.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des DMA das Recht, bei nachgewiesenen Verstößen empfindliche Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes zu verhängen. Die ÖHV fordert auch von der österreichischen Bundesregierung politische Unterstützung in Brüssel, um transparente Kriterien bei Rankingfaktoren, feste Regelungen bei Stornierungen und objektiv nachprüfbare Kündigungsgründe durchzusetzen. Wie rasch die Kartellbehörden der Europäischen Union auf die Eingabe reagieren, bleibt abzuwarten.