September 24, 2026

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September 24, 2026

FACC baut Fertigungskapazitäten im Kroatien-Geschäft aus

Der österreichische Luftfahrtzulieferer FACC hat die Erweiterung seines Produktionsstandorts im kroatischen Jakovlje offiziell in Betrieb genommen. Für den Ausbau des Werks investierte das Unternehmen mit Sitz in Ried im Innkreis insgesamt 36 Millionen Euro, wodurch sich die vorhandene Fertigungsfläche an dem Standort verdreifachte. Mit dem Ausbau reagiert das oberösterreichische Unternehmen auf die angekündigten Ratensteigerungen bei den großen Flugzeugherstellern Airbus und Boeing, deren Auftragsbücher weltweite Nachfragezuwächse im Verkehrsflugzeugbau widerspiegeln. Der Standort nahe Zagreb hat sich mit einer Belegschaft von mehr als 500 Beschäftigten zum größten Auslandswerk des Konzerns entwickelt. Die Werksausweitung in Kroatien umfasst unter anderem den Einstieg in die Pressenfertigung von Faserverbundbauteilen (Composites) sowie die Erweiterung automatisierten Lackieranlagen. In Jakovlje fertigt FACC in erster Linie Leichtbaukomponenten für die Innenausstattung von Passagierkabinen gewerblicher Verkehrsflugzeuge. Der Standort ist Teil des weltweiten Fertigungsverbunds und arbeitet bei der Qualitäts- und Prozesssteuerung eng mit den österreichischen Stammwerken zusammen. Parallel plant FACC weitere Kapazitätserhöhungen im oberösterreichischen St. Martin, um die Auslieferungsraten bei Flugzeugstrukturbauteilen zu verdoppeln. Die Investitionsentscheidungen im europäischen Zuliefersektor erfolgen vor dem Hintergrund ansteigender Lieferanforderungen seitens der Flugzeugbauer, die nach zurückliegenden Unterbrechungen in den Wertschöpfungsketten ihre Ausstoßraten drastisch steigern wollen. FACC kündigte an, bis zum Jahr 2030 insgesamt rund 350 Millionen Euro in Fertigungstechnologien und den Ausbau internationaler Standorte zu investieren. Mit dem Werksausbau in Kroatien verlagert der Zulieferer arbeitsintensive Montageschritte in eine Region mit günstigeren Lohnkosten, um den Kostendruck in der Luftfahrtindustrie abzufedern. Branchenexperten verweisen jedoch darauf, dass der Ausbau globaler Kapazitäten mit Risiken bezüglich der Stabilität der Vorlieferketten und des Fachkräftemangels verbunden bleibt.

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Barrierefreiheit: Kanada straft Fluggesellschaften ab

Die kanadische Luftfahrtbranche steht vor betrieblichen und rechtlichen Anpassungen hinsichtlich der Barrierefreiheit im Passagierverkehr. Trotz aufsichtsbehördlicher Bußgelder und Anordnungen durch die Canadian Transportation Agency suchen betroffene Passagiere verstärkt den Weg über die Zivilgerichte. Eine zugelassene Sammelklage gegen die Fluggesellschaft Air Canada zeigt, dass verwaltungsrechtliche Strafen aus Sicht von Passagiervertretungen nicht immer ausreichen, um organisatorische Mängel in den Abläufen der Fluggesellschaften zu beheben. Im Zentrum der Kontroversen stehen technische Einschränkungen der Flugzeugflotten, Belastungsgrenzen von Frachträumen sowie die Zuverlässigkeit von Hilfestellungen beim Ein- und Aussteigen. Grenzen der behördlichen Sanktionen und zivilrechtliche Aufarbeitung Die Aufsichtsbehörde Canadian Transportation Agency besitzt die Befugnis, Beschwerden von Passagieren zu untersuchen, Verstöße gegen Barrierefreiheitsstandards festzustellen und Verwaltungsstrafen zu verhängen. Zudem kann die Behörde Fluggesellschaften dazu verpflichten, ihre Betriebsabläufe anzupassen. So wurde gegen Air Canada im Dezember 2023 eine Pönale in Höhe von 97.500 kanadischen Dollar verhängt, nachdem ein Passagier mit cerebraler Kinderlähmung in Las Vegas unsachgemäß behandelt worden war. Bereits wenige Wochen zuvor war eine Strafe von 52.500 kanadischen Dollar wegen Mängeln beim Einsteigen und der verzögerten Rückgabe von Mobilitätshilfen ausgesprochen worden. Diese behördlichen Maßnahmen beendeten den rechtlichen Auseinandersetzungsprozess jedoch nicht. Die initiierte Sammelklage zielt auf zivilrechtliche Schadensersatzansprüche für eine Gruppe von Reisenden ab, die von systemischen Versäumnissen in den Prozessen der Fluggesellschaft betroffen waren. Die rechtliche Debatte berührt dabei die Frage, ab wann organisatorische Defizite bei der Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen die Schwelle von Einzelfallfehlern hin zu strukturellen Mängeln im Flugbetrieb überschreiten. Einfluss der Flugzeugauswahl auf die Barrierefreiheit Die Verpflichtungen der Fluggesellschaften reichen über die reine Assistenz am

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Jubiläum und Kunstpräsentation: Flughafen Wien feiert 20 Jahre VIP-Terminal

Die Betreibergesellschaft des Flughafens Wien hat das 20-jährige Bestehen des eigenständigen VIP-Terminals mit einem Festakt und einer neuen Kunstausstellung gefeiert. Das für die Abwicklung von Staatsgästen, Diplomaten und Privatreisenden genutzte Gebäude ging im Jahr 2006 im Rahmen des damaligen österreichischen EU-Ratsvorsitzes in Betrieb. Unter dem Titel „20 Years of Transit – So Close to Heaven“ präsentiert die integrierte VIP Terminal Art Lounge Werke von zehn österreichischen Gegenwartskünstlern. Die von Esther Attar kuratierte Schau wurde vor rund 170 Gästen aus Diplomatie, Kunst und Wirtschaft eröffnet und widmet sich den Themen Bewegung und Zwischenaufenthalt im Flugverkehr. Das VIP-Terminal wird von der Tochtergesellschaft Vienna Airport FBO betrieben und liegt abseits der regulären Passagierterminals. Der Gebäudekomplex verfügt über eigene Sicherheits- und Passkontrollstellen, abgegrenzte Salons sowie Fuhrparkkapazitäten zur direkten Betreuung am Flugzeug. Das Areal dient zugleich als operative Basis für die General Aviation und das Bedarfsfluggewerbe am Standort Schwechat. In den Jahren 2019 und 2024 wurden die Innenbereiche sowie die Loungezonen schrittweise umgebaut und kapazitativ erweitert. Das Flughafenmanagement um die Vorstände Julian Jäger und Günther Ofner betont die Funktion der Einrichtung für die Anbindung der Region an den internationalen Luftverkehr. Neben diplomatischen Delegationen nutzen gewerbliche Charteranbieter sowie Einzelreisende die gebührenpflichtigen Services unabhängig von der gebuchten Fluggesellschaft. Die Auslastung des Terminals korreliert eng mit internationalen Konferenzen, Großveranstaltungen und dem Aufkommen von Geschäftsreiseflügen im Wiener Luftraum. Für den Flughafenbetreiber bedeutet die Vorhaltung spezialisierter Abfertigungsinfrastruktur einen permanenten Betriebsaufwand im Bereich des Bodendienstes. Während exklusive Terminals höhere Entgelte pro Passagier generieren als der reguläre Linienbetrieb, hängen Auslastung und Ertragskraft

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Bombardier CRJ-700 (Foto: ERIC SALARD).

Wegen Belästigung an Bord: United-Flug muss umkehren

Ein Zwischenfall auf einem Inlandsflug der Fluggesellschaft United Express hat Fragen bezüglich der Sicherheits- und Abfertigungsprotokolle bei Vorfällen von sexueller Belästigung an Bord von Verkehrsflugzeugen aufgeworfen. Am 3. September 2026 berichtete eine Passagierin auf dem Flug von Rochester nach Newark, dass ein Sitznachbar vor ihren Augen anzügliche Handlungen vorgenommen habe. Nach ihrer Schilderung meldete sie das Verhalten umgehend der Kabinenbesatzung. Da der Flug jedoch voll besetzt war, wurde die Frau für den Landeanflug angewiesen, auf ihren ursprünglichen Sitzplatz neben dem Beschuldigten zurückzukehren. Der Vorfall und der spätere Umgang der Fluggesellschaft mit der Betroffenen führen zu Diskussionen über die Durchsetzung von Richtlinien und die Einbindung von Strafverfolgungsbehörden im Luftverkehr. Verlauf des Fluges und Reaktionen der Besatzung Der Vorfall ereignete sich an Bord von Flug UA3626, der von Republic Airways im Auftrag von United Express mit einem Regionaljet des Typs Embraer E175 durchgeführt wurde. Die Maschine startete am Morgen des 3. September 2026 um 06:13 Uhr Ortszeit am Greater Rochester International Airport und landete nach einer Flugzeit von 44 Minuten um 06:57 Uhr am Newark Liberty International Airport. Die Betroffene, eine 25-jährige Therapeutin, verließ ihren Sitzplatz kurz nach dem Start, um das Personal über das Fehlverhalten ihres Sitznachbarn zu informieren. Da keine freien Sitzplätze in der Kabine zur Verfügung standen, durfte die Passagierin für einen Teil des kurzen Fluges im Gang stehen bleiben. Bei der Vorbereitung auf den Landeanflug forderte die Besatzung die Passagierin jedoch auf, aus Sicherheitsgründen für die Landung auf ihren zugewiesenen Platz zurückzukehren. Trotz geäußerter Bedenken musste die Frau

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Beschwerde in Brüssel: Österreichische Hotelvereinigung geht rechtlich gegen Booking.com vor

Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) hat bei der Europäischen Kommission offiziell Beschwerde gegen das Online-Buchungsportal Booking.com eingereicht. Dem US-amerikanischen Plattformkonzern wird vorgeworfen, mit seinen vertraglichen Geschäftsbedingungen und operativen Praktiken gegen Auflagen des europäischen Digital Markets Act (DMA) zu verstoßen. Die Europäische Kommission hatte Booking.com im Mai 2024 als sogenannten „Gatekeeper“ eingestuft, woraus strengere Verpflichtungen zur Gewährleistung fairer, transparenter und nichtdiskriminierender Bedingungen gegenüber gewerblichen Nutzern erwachsen. Die ÖHV fordert von der Brüsseler Behörde einen förmlichen Nichteinhaltungsbeschluss sowie die Anordnung verbindlicher Vertragsanpassungen. Anlass für den rechtlichen Schritt sind Ergebnisse der aktuellen Marktstudie des europäischen Hotelverbands HOTREC für das Jahr 2025. In Österreich entfallen demnach 73,9 Prozent aller über Online-Vermittler generierten Hotelbuchungen auf die Angebote von Booking Holdings. Die ÖHV beanstandet insbesondere fünf Kernbereiche der Vertragsgestaltung: eigenmächtige Preisunterbietungen auf Kosten der Vermittlungsplattform ohne Rücksprache mit den Betrieben, die Beeinflussung der Sichtbarkeit in Suchergebnissen gegen zusätzliche Provisionszahlungen, ungedeckelte Weiterverrechnungen von Zahlungsabwicklungskosten, eigenmächtige Stornierungen und Rabattgewährungen sowie einseitige Kündigungs- und Sperrklauseln ohne Vorwarnung. Branchenbeobachter verweisen darauf, dass die Marktmacht digitaler Buchungsplattformen die Handlungsspielräume mittelständischer Beherbergungsbetriebe im europäischen Alpenraum spürbar einengt. Bereits im September 2024 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass eng gefasste Bestpreisklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Booking.com nicht mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Dennoch berichten viele Hoteliers weiterhin von faktischen Preisanpassungen durch das Portal, wodurch die vereinbarte Preishoheit der Hotels auf ihren eigenen Buchungskanälen untergraben wird. Die Europäische Kommission hat im Rahmen des DMA das Recht, bei nachgewiesenen Verstößen empfindliche Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes zu verhängen. Die ÖHV

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Linz: Nesma Airlines kündigt Hurghada-Flüge an

Die ägyptische Fluggesellschaft Nesma Airlines nimmt für die Sommersaison 2027 eine neue Direktverbindung zwischen dem Flughafen Linz und dem ägyptischen Urlaubsort Hurghada in ihren Flugplan auf. Ab März 2027 wird die Strecke zweimal wöchentlich bedient, womit das Angebot an Charter- und Touristikflügen ab Oberösterreich erweitert wird. Die Flüge sind über verschiedene Reiseveranstalter buchbar und ergänzen die Kapazitäten, die die Fluggesellschaft im deutschsprachigen Raum bereitstellt. Vermarktet wird der Carrier in Deutschland, Österreich und der Schweiz über die Vertriebsagentur International Carrier Consult. Mit dem Schritt baut die Fluggesellschaft ihre Präsenz auf den mitteleuropäischen Märkten weiter aus, auf denen im selben Zeitraum auch die Abflugkontingente ab Deutschland und der Schweiz aufgestockt werden. Flugplanstruktur und Kapazitäten auf der Strecke Linz-Hurghada Die Verbindung zwischen dem Flughafen Linz und dem Zielort am Roten Meer wird im Frühjahr 2027 aufgenommen. Der Erstflug ist für den 20. März 2027 terminiert. Diese erste wöchentliche Frequenz wird jeweils samstags geflogen und läuft bis zum 6. November 2027. Ein zweiter wöchentlicher Flug kommt ab dem 24. März 2027 hinzu und wird jeweils mittwochs bis zum 3. November 2027 durchgeführt. Durch diese zeitliche Staffelung deckt die Fluggesellschaft die gesamte Sommer- und Herbstsaison im touristischen Reiseverkehr ab. Die Durchführung der Flüge erfolgt mit Flugzeugen der Airbus-A320-Familie. Durch die Einbindung von Linz in das Streckennetz reagiert der Carrier auf die Nachfrage nach Direktflügen aus dem Einzugsgebiet Oberösterreich und den angrenzenden Regionen. Für den regionalen Flughafen bedeutet die Zusage der Fluggesellschaft eine Stabilisierung des Passagieraufkommens im Segment der Urlaubsreisen, nachdem das Streckennetz regionaler Airports in

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Wechsel im Präsidium der Vereinigung Cockpit: Oliver Löwe folgt auf Katharina Dieseldorff

Bei der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) kommt es zu einer personellen Veränderung im gewerkschaftlichen Führungszirkel. Die bisherige Vizepräsidentin Katharina Dieseldorff hat ihr Vorstandsamt mit Wirkung zum 23. September 2026 aus familiären Gründen niedergelegt. Auf der am selben Tag abgehaltenen Vorstandssitzung wählten die Mitglieder des Gremiums das bisherige Vorstandsmitglied Oliver Löwe zum neuen Vizepräsidenten der Berufsvereinigung. Dieseldorff, die im regulären Flugbetrieb als Pilotin für die Deutsche Lufthansa tätig ist, gehörte der Gewerkschaftsführung mehrere Jahre lang an. Der neue Vizepräsident Oliver Löwe fliegt als Kapitän für die Frachtfluggesellschaft Lufthansa Cargo und gehört dem Vorstand der Vereinigung Cockpit bereits seit längerer Zeit an. In seiner bisherigen Funktion verantwortete er vor allem das Ressort der internen Mitgliederbetreuung. Nach der Amtsübernahme kündigte Löwe an, den Fokus der Verbandsarbeit stärker auf die politische Interessenvertretung in Berlin und Brüssel sowie auf die Kooperation mit nationalen und internationalen Luftfahrtverbänden und Partnergewerkschaften zu legen. Die Neubesetzung des Präsidiums führt zu einer internen Umverteilung der Vorstandsressorts innerhalb der Gewerkschaft. Die Aufgaben der Mitgliederbetreuung übernimmt künftig das Vorstandsmitglied Felix Kuhlmay. Kuhlmay, der als Pilot für den Ferienflieger Condor fliegt, war erst im Juli 2026 in das Führungsgremium des Verbandes berufen worden. Das Amt des Gewerkschaftspräsidenten verbleibt weiterhin bei Andreas Pinheiro, womit die tarif- und sozialpolitische Ausrichtung der Arbeitnehmervertretung personell abgesichert ist. Der Wechsel an der Verbandsspitze fällt in eine Phase fortlaufender Tarifauseinandersetzungen und veränderter Rahmenbedingungen in der europäischen Luftfahrtbranche. Die Vereinigung Cockpit vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von mehreren Tausend Cockpitbeschäftigten bei deutschen Verkehrs- und Frachtfluggesellschaften. Neben klassischen Tarifverhandlungen über

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Sanierungsprogramm und PSO-Wünsche bei Lufthansa

Der Konzern Deutsche Lufthansa AG setzt die Umgestaltung seines Kernbereichs Lufthansa Airlines im Rahmen des im Jahr 2024 gestarteten Turnaround-Programms fort. Das Management verfolgt das Ziel, über insgesamt rund 700 Einzelprojekte eine Brutto-Ergebnisverbesserung von 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 sowie 2,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2028 zu erzielen. Trotz dieser Zielsetzungen geriet das operative Ergebnis der Kernmarke im ersten Halbjahr 2026 unter Druck; bedingt durch geopolitische Einflüsse wie den Konflikt im Nahen Osten schlug ein Betriebsverlust von 480 Millionen Euro zu Buche. Vor diesem Hintergrund prüft der Konzern tiefgreifendere organisatorische Maßnahmen zur Kostensenkung, darunter das intern diskutierte Teilprojekt Nexus zur Zentralisierung betrieblicher Prozesse. Zeitgleich führt die schrittweise Verlagerung von Flugkapazitäten auf kostengünstigere Tochtergesellschaften sowie die Ausdünnung des innerdeutschen Zubringernetzes zu Diskussionen über die künftige Anbindung regionaler Wirtschaftsstandorte und die finanzielle Rahmenordnung des Luftverkehrs in Deutschland. Zentralisierung von Betriebsprozessen unter dem Projektnamen Nexus Ein zentraler Baustein der laufenden Überlegungen zur Kostenoptimierung innerhalb des Teilkonzerns Lufthansa Airlines ist das Vorhaben mit dem internen Arbeitsnamen Nexus. Ziel dieses Projekts ist es, bislang dezentral geführte Funktionsbereiche der einzelnen Flugbetriebe zusammenzuführen. Betroffen von einer möglichen Bündelung sind die Kernmarke Lufthansa Classic sowie die Tochtergesellschaften City Airlines und Discover Airlines. Insbesondere in der Ressourcenverwaltung und bei der komplexen Einsatzplanung des fliegenden Personals sollen durch eine übergreifende Synchronisierung doppelte Strukturen abgebaut und die Personalkosten gesenkt werden. Das Vorhaben ist innerhalb der Unternehmensgruppe jedoch nicht unumstritten. In den vergangenen Jahren hatte die Konzernführung bewusst auf einen gewissen internen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Flugbetrieben gesetzt, um Flexibilität

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Einstieg in das Firmenkundensegment: Flix lanciert digitales Buchungsportal für Geschäftsreisen

Der Mobilitätsdienstleister Flix hat mit der Plattform „Flix for Business“ ein zentrales Portal für die Buchung, Verwaltung und Abrechnung von Fernbus- und Zugreisen auf dem deutschsprachigen Markt gestartet. Das Angebot richtet sich schrankenlos an Unternehmen in Deutschland, Österreich sowie der Schweiz und erfordert weder Vertragsbindungen noch Lizenzgebühren. Das Münchner Unternehmen zielt dabei vorrangig auf kleine und mittlere Betriebe (KMU) ab, die gewöhnlich über keine aufwendigen internen Reisemanagementsysteme verfügen. Mit der Einführung bündelt Flix Funktionen wie Gruppenbuchungen, automatisierte Steuerrechnungen und die Zuordnung von Kostenstellen in einer eigenständigen Anwendung. Mit dem Schritt versucht das Unternehmen, den Anteil von Geschäftsreisenden im Fernbus- und Schienenverkehr zu erhöhen und die Auslastung auf den Hauptstrecken zu stabilisieren. Nach Auswertungen des Verbands Deutsches Reisemanagement (VDR) entfiel zuletzt der überwiegende Teil des deutschen Geschäftsreiseaufkommens auf den Mittelstand. Durch hohe Fahrfrequenzen auf Strecken wie München–Zürich oder Berlin–Hamburg sowie City-to-City-Verbindungen positioniert sich der Anbieter als preisgünstigere Alternative zu Dienstwagen und Kurzstreckenflügen. Zur Festigung dieses B2B-Segments hat Flix zudem eine Erweiterung des Schienenfuhrparks angekündigt, der bis 2028 um modernisierte Züge und spätere Neuzugänge ergänzt werden soll. Branchenbeobachter werten die Bereitstellung des Tools als konsequente Verschiebung in margenstärkere Kundensegmente, verweisen jedoch auf bestehende funktionale Hürden. Während die einfache Abrechnung für kleine Betriebe attraktiv ist, hängen Akzeptanz und Erfolg auf den Schienen- und Straßenverbindungen maßgeblich von Pünktlichkeitswerten und dem Reisekomfort ab. Auf stark frequentierten Autobahnen und im dicht belegten deutschen Schienennetz führen Verkehrsengpässe sowie Baustellen regelmäßig zu Verspätungen, was für terminrelevante Geschäftsreisen einen wesentlichen Risikofaktor darstellt. Darüber hinaus steht Flix im Schienenbereich in

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