Eine Drohnensichtung im Nahbereich des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) hat am Mittwochabend, den 23. September 2026, zu einer mehr als einstündigen Sperrung des Flugbetriebs geführt. Zwischen 20:00 Uhr und 21:05 Uhr mussten sämtliche Start- und Landevorgänge aus Sicherheitsgründen ausgesetzt werden. Mehrere ankommende Flugzeuge wurden während des Vorfalls an umliegende Ausweichflughäfen wie Dresden umgeleitet, ehe der Betrieb nach einer Überprüfung des Luftraums wieder freigegeben werden konnte.
Der Vorfall reiht sich ein in eine Serie ähnlicher Sicherheitsstörungen an deutschen Verkehrsflughäfen. Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung verzeichnete der BER im ersten Halbjahr 2026 bereits 28 Fälle von Drohnensichtungen im kontrollierten Luftraum, verglichen mit insgesamt acht Registrierungen im gesamten Jahr 2025. Die Ermittlungsbehörden prüfen in solchen Fällen Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz, die schwerwiegende Eingriffe in den Bahn- und Luftverkehr darstellen und strafrechtlich verfolgt werden.
Hinsichtlich der Ansprüche betroffener Fluggäste verweisen Rechtsexperten des Passagierrechteportals AirHelp darauf, dass Drohnensichtungen im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 rechtlich als außergewöhnliche Umstände eingestuft werden. Da das Auftauchen unbefugter Flugobjekte außerhalb der Kontrolle der Luftfahrtunternehmen liegt, entfällt die Pflicht der Fluggesellschaften zur Zahlung pauschaler Ausgleichsleistungen von bis zu 600 Euro pro Person für verspätete oder gestrichene Flüge.
Dennoch bleiben die Beförderungs- und Betreuungspflichten der Fluggesellschaften bestehen. Bei Verspätungen ab zwei Stunden sind die Airlines verpflichtet, Erfrischungen und Verpflegung bereitzustellen sowie gegebenenfalls Hotelübernachtungen und Ersatzbeförderungen per Bahn oder Ausweichflug zu organisieren. Verbraucherschützer raten Betroffenen, bei eigenständigen Ersatzbuchungen stets Rücksprache mit der ausführenden Fluggesellschaft zu halten und Belege für verpflegungs- oder unterkunftsbedingte Zusatzausgaben aufzubewahren.