Eine aktuelle Datenanalyse des Dienstleisters Air Help zeigt, dass Fluggesellschaften berechtigte Entschädigungsansprüche von Passagieren bei Flugverspätungen und Flugausfällen im Erstkontakt in der Mehrheit der Fälle ablehnen.
Nach den Erhebungen des Unternehmens hatten im vergangenen Jahr weltweit rund 21,6 Millionen Fluggäste rechtlichen Anspruch auf Ausgleichsleistungen, davon etwa elf Millionen im europäischen Luftraum. Dennoch akzeptierten die Fluggesellschaften bei Erstanträgen im Jahr 2025 lediglich 42 Prozent der berechtigten Forderungen. In 58 Prozent der Fälle erfolgte in erster Instanz eine Absage oder gar keine Reaktion, was einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Das Verhalten der Fluggesellschaften führt dazu, dass viele Reisende ihre Ansprüche nicht weiterverfolgen, obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen Ausgleichszahlungen vorsehen.
Statistische Auswertung des Antwortverhaltens von Fluggesellschaften
Die Auswertung von AirHelp basiert auf Anträgen aus dem Jahr 2025, die unter Anwendung der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004, britischen Rechtsvorschriften sowie Regelungen aus weiteren Staaten wie Brasilien, der Türkei und Saudi-Arabien ausgewertet wurden. Im Vorjahr 2024 lag die Ablehnungsquote bei der ersten Kontaktaufnahme noch bei 52 Prozent und stieg somit im Folgejahr um sechs Prozentpunkte an.
Bei der Betrachtung der Ablehnungsgründe stellt das vollständige Ausbleiben einer Rückmeldung die häufigste Reaktionsform dar. In 31 Prozent aller untersuchten Fälle reagierten die Airlines nicht auf die Kontaktaufnahme der Passagiere. In einem Viertel der Fälle (25 Prozent) führten die Unternehmen ungünstige Wetterbedingungen wie Gewitter, Sturmlagen oder Vereisungen als Grund an, häufig ohne dass entsprechende Belege für die konkret betroffene Flugroute vorgelegt wurden. Bei elf Prozent der Ablehnungen verwiesen die Fluggesellschaften auf Einschränkungen des Flugverkehrs durch die Flugsicherung. In weiteren zehn Prozent der Fälle erfolgte die Ablehnung ohne Angabe von Gründen.
Seltener berufen sich die Flugbetreiber auf interne Geschäftsbedingungen, technische Defekte am Fluggerät oder Verzögerungen im Flughafenbetrieb, die jeweils rund drei Prozent der Ablehnungen ausmachen. Nach geltender Rechtsprechung reichen technische Mängel oder betriebliche Engpässe jedoch in den meisten Fällen nicht aus, um sich der Entschädigungspflicht zu entziehen. Die verbleibenden zehn Prozent der Ablehnungen verteilen sich auf sonstige Begründungen wie Folgeverspätungen aus Vormonaten oder abweichende Berechnungen der Verspätungsdauer.
Rechtliche Rahmenbedingungen und pauschale Ablehnungsmuster
Nach geltendem Recht der Europäischen Union stehen Fluggästen bei einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden oder bei kurzfristigen Flugstreichungen pauschale Entschädigungen zwischen 250 Euro und 600 Euro zu, gestaffelt nach der Flugdistanz. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fälle, in denen die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die von der Fluggesellschaft auch durch zumutbare Maßnahmen nicht hätten verhindert werden können.
In der Praxis nutzen Fluggesellschaften diesen Ermessensspielraum häufig durch pauschale Verweise auf Wetterlagen oder externe Dienstleister. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Beweislast für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände bei der Fluggesellschaft liegt. Streiks des eigenen Personals der Airline – etwa des Kabinenpersonals oder der Piloten – gelten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht als außergewöhnlicher Umstand, da sie Teil der normalen Betriebsführung sind.
Empfehlungen für die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen
Rechtsexperten raten Passagieren, Erstabsagen der Fluggesellschaften nicht ungeprüft hinzunehmen. Um Ansprüche erfolgreich geltend zu machen, sollten Reisende sämtliche Reisedokumente wie Buchungsbestätigungen, Bordkarten und schriftliche Mitteilungen der Fluggesellschaft aufbewahren. Auch Belege über Verpflegungs- oder Übernachtungskosten, die durch die Verspätung entstanden sind, sollten gesammelt werden.
Sollte eine Fluggesellschaft innerhalb von zwei Monaten nicht auf eine Forderung antworten oder eine unbegründete Ablehnung erteilen, stehen Passagieren verschiedene Wege offen. Neben der Einschaltung von Schlichtungsstellen oder nationalen Aufsichtsbehörden wie dem Luftfahrt-Bundesamt nutzen viele Kunden spezialisierte Rechtsdienstleister oder Rechtsanwälte, um Forderungen im Notfall auch gerichtlich durchzusetzen. Bei der Verfolgung von Ansprüchen ist zudem auf Fristen zu achten, da rechtliche Anpassungen bei Verbraucherschutzregeln künftig verkürzte Fristen für die Einreichung von Ausgleichsansprüchen vorsehen.