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Klagenfurt: Justiz nimmt Call-Option-Gutachten unter die Lupe

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Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat ihre Ermittlungsverfahren rund um die gescheiterte Privatisierung und die anschließende Rückabwicklung der Eigentümerstruktur am Flughafen Klagenfurt ausgeweitet.

Im Zentrum der behördlichen Prüfungen steht ein Gutachten eines Universitätsprofessors aus dem Jahr 2022, das vor der Ausübung der sogenannten Call-Option durch die öffentlichen Eigentümer – das Land Kärnten und die Stadt Klagenfurt – gewarnt hatte. Das Papier bezeichnete den Schritt als ein Szenario mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für die öffentliche Hand. Die Ermittler gehen nun dem Verdacht nach, ob es sich bei dieser Expertise um ein Gefälligkeitsgutachten zugunsten des damaligen Mehrheitseigentümers, der Immobiliengruppe Lilihill, gehandelt haben könnte. Die Ermittlungen betreffen die Frage, ob Entscheidungsträger im öffentlichen Bereich und Berater im Interesse des privaten Partners agierten oder ob die Warnungen auf objektiv nachvollziehbaren betriebswirtschaftlichen Analysen beruhten.

Hintergründe der Call-Option und der Konflikt um die Flughafen-Mehrheit

Die Vorgeschichte der aktuellen Ermittlungen reicht bis in das Jahr 2018 zurück, als die Klagenfurter Lilihill-Gruppe unter der Führung von Investor Franz Peter Orasch 74,9 Prozent der Anteile an der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft übernahm. Land Kärnten und Stadt Klagenfurt behielten über die Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) eine Sperrminorität von 25,1 Prozent. Im Privatisierungsvertrag wurde eine Call-Option verankert: Sollte der private Investor vertraglich vereinbarte Investitionen, Beschäftigungsziele oder Mindestpassagierzahlen nicht erreichen, stand der öffentlichen Hand das Recht zu, die veräußerten Anteile zum ursprünglichen Kaufpreis zurückzufordern.

In den Folgejahren blieben die Passagierzahlen am Flughafen Klagenfurt deutlich hinter den Erwartungen und den vertraglichen Zielvorgaben zurück. Während der Investor auf externe Rahmenbedingungen und Verzögerungen verwies, forderten Vertreter der Landespolitik zunehmend die Rückabwicklung des Verkaufs. Im Jahr 2022 spitzte sich die Auseinandersetzung zwischen der Landesregierung und der Lilihill-Gruppe zu. Bevor die Vertretungskörper von Land und Stadt die Ziehung der Call-Option beschlossen, tauchte das besagte Gutachten auf, das vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken und einer drohenden Insolvenz der Betriebsgesellschaft im Falle einer Rückabwicklung warnte.

Der Verdacht der Bevorzugung und die juristische Aufarbeitung

Die Ermittlungsbehörden prüfen derzeit, wie das Gutachten zustande kam und welche finanziellen oder persönlichen Verflechtungen zwischen dem Ersteller und der Lilihill-Gruppe bestanden. Es steht der Vorwurf im Raum, dass die Expertise gezielt in Auftrag gegeben wurde, um Druck auf die politischen Entscheidungsträger von Stadt und Land auszuüben und den Beschluss zur Ausübung der Call-Option zu verzögern oder zu verhindern. Die Ermittler werten dazu Korrespondenzen, Honorarnoten sowie interne Protokolle der Beteiligten aus.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass das Gutachten unsachlich oder im gegenseitigen Einvernehmen zur Täuschung der Öffentlichkeit und der Mandatare erstellt wurde, könnte dies strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen nach sich ziehen. Neben dem Verdacht der Untreue stehen verfahrensrechtliche Vergehen im Raum. Vertreter der Lilihill-Gruppe sowie der betroffene Gutachter bestreiten die Vorwürfe und betonen, dass die Analyse auf den damals vorliegenden Daten basiert habe und eine sachliche Risikobewertung darstelle.

Wirtschaftliche Folgen für den Flughafen Klagenfurt und die öffentliche Hand

Ungeachtet des juristischen Streits zogen das Land Kärnten und die Stadt Klagenfurt im Jahr 2023 die Call-Option und übernahmen den Flughafen Klagenfurt wieder vollständig in öffentliches Eigentum. Der Schritt führte zu einer Welle von Rechtsstreitigkeiten, da die Lilihill-Gruppe die Rechtmäßigkeit der Rückabwicklung vor Zivilgerichten anfocht und Schadenersatzforderungen geltend machte.

Die anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen belasteten die betriebliche Entwicklung des Kärntner Regionalflughafens erheblich. Der Standort leidet weiterhin unter einer geringen Auslastung im Linienverkehr, hohen Fixkosten und dem Fehlen langfristig gebundener Fluggesellschaften. Für die öffentliche Hand bedeutet die Rückübernahme zusätzliche finanzielle Verpflichtungen, da Betriebsabgänge und anstehende Infrastrukturinvestitionen nun wieder vollständig aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden müssen. Die Ausweitung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zeigt, dass die politische und rechtliche Aufarbeitung der gescheiterten Teilprivatisierung das Land Kärnten und die Stadt Klagenfurt noch auf längere Zeit beschäftigen wird.

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