Die US-amerikanische Bundesluftfahrtbehörde Federal Aviation Administration beruft ein internes Fachgremium zur Bewertung einer neu bekannt gewordenen Softwarefehlfunktion bei Verkehrsflugzeugen der Baureihe Boeing 737 Max ein.
Das sogenannte Corrective Action Review Board prüft eine Auffälligkeit im Flugmanagementsystem, die unter spezifischen Bedingungen im Anflug zu einem unvorhergesehenen Deaktivieren der automatischen vertikalen Navigationsführung führen kann. Obwohl Fluggesellschaften und Regulierungsbehörden derzeit von keinem unmittelbaren Sicherheitsrisiko ausgehen, hat das Prüfverfahren bereits spürbare Folgen für das Zulassungsverfahren des Typs 737 Max 10. Die Zertifizierung des größten Max-Derivats wird bis zum Abschluss der Untersuchungen ausgesetzt, was das Auslieferungsprogramm von Boeing erneut verzögert.
Funktionsweise der Software und operative Auswirkungen im Cockpit
Die technische Unregelmäßigkeit betrifft die Versionen 14 und 14.1 der Flight Management Computer Software, die vom Zulieferer GE Aerospace entwickelt wurden. Das Problem tritt ausschließlich in einer eng eingegrenzten Flugphase auf: Wenn die Besatzung einen automatisierten Präzisionsanflug abbricht, ein Durchstartmanöver einleitet und im Anschluss die programmierte Flugroute im System manuell abändert, beendet der Bordrechner unter Umständen die automatische Nachführung des vertikalen Flugpfads.
In diesem Fall schaltet die Systemarchitektur von der vertikalen Navigationsfunktion VNAV in einen einfacheren Automatisierungsmodus um. Die grundlegende Steuerung des Flugzeugs bleibt zwar erhalten und der Autopilot einsatzbereit, jedoch müssen die Piloten die Veränderung im Systemumfeld manuell erfassen und die Steuerung der Höhenprofile eigenhändig übernehmen. Da ein Fehlanflug in bodennahen Lufträumen mit einer ohnehin hohen Arbeitsbelastung für die Besatzung verbunden ist, bewerten Experten die zusätzliche Notwendigkeit manueller Systemanpassungen kritisch.
Chronologie der Überprüfung und Stand der Fehlerbehebung
Nach vorliegenden Dokumenten wurde Boeing bereits im November 2024 von einer Fluggesellschaft auf das Verhalten des Bordrechners aufmerksam gemacht. Nach einer internen Auswertung im Februar 2025 stufte der Flugzeugbauer den Vorfall zunächst als nicht sicherheitsrelevant ein. Erst nach dem Eingang weiterer Rückmeldungen von Betreibern leitete der Hersteller eine formelle Überprüfung ein und informierte die Aufsichtsbehörden.
Während der Hersteller im August 2026 den Fluggesellschaften noch einen Zeithorizont bis zum Jahr 2028 für die Bereitstellung eines korrigierten Softwareupdates nannte, arbeiten Ingenieure von Boeing und GE Aerospace nach behördlichem Druck nun an einer beschleunigten Fertigstellung. Der US-Verkehrsminister Sean Duffy sowie FAA-Administrator Bryan Bedford erklärten öffentlich, dass die Luftfahrtbehörde die Zertifizierung der Variante 737 Max 10 erst fortsetzen werde, wenn die Fehlerursache vollständig behoben und das System sicherheitstechnisch abgenommen ist.
Reaktionen der Fluggesellschaften und Auswirkungen auf die Flottenplanung
Die Auswirkungen der Softwareanomalie betreffen die Betreiber der Flugzeugfamilie unterschiedlich. Große US-amerikanische Fluggesellschaften wie Alaska Airlines, American Airlines, Southwest Airlines und United Airlines gaben bekannt, dass die in ihren aktiven Flotten befindlichen Maschinen der Typen Max 8 und Max 9 nicht mit den betroffenen Softwareversionen 14 oder 14.1 ausgestattet sind. Southwest und United haben gegenüber dem Hersteller jedoch klargestellt, bis zur endgültigen Behebung des Fehlers keine Neuauslieferungen entgegenzunehmen, auf denen die besagte Software installiert ist.
Demgegenüber setzt die kanadische Fluggesellschaft WestJet Flugzeuge mit den betroffenen Softwareständen im Regulärbetrieb ein, meldete bislang jedoch keine Vorfälle im Zusammenhang mit der vertikalen Navigationsführung. Für Fluggesellschaften mit umfangreichen Vorbestellungen für die Variante Max 10 bedeutet die vorübergehende Aussetzung des Zertifizierungsverfahrens eine erneute Anpassung ihrer Kapazitätsplanungen. Das Urteil des Corrective Action Review Board stellt somit eine maßgebliche Weichenstellung für den Zeitplan der künftigen Auslieferungen dar.