KLM-Winglet (Foto: Pixabay).
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Niederländische Regierung belässt Regierungsjet PH-GOV weiterhin bei KLM

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Die niederländische Regierung verzichtet auf eine Vergabe des Flugbetriebs ihres Regierungsflugzeugs an alternative Anbieter und belässt die Betreuung der Maschine für mindestens drei weitere Jahre bei der nationalen Fluggesellschaft KLM.

Wie der Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, Vincent Karremans, in einer Stellungnahme an das Parlament bekräftigte, werden Vorstöße der privaten Konkurrenten Corendon Dutch Airlines und Tuifly Netherlands zur Übernahme des Betriebs der Boeing 737-700 BBJ mit dem Luftfahrzeugkennzeichen PH-GOV nicht weiter verfolgt.

Die Ablehnung begründet die Regierungsseite mit gestiegenen Anforderungen an die operative Sicherheit sowie den Schutz der VIP-Flüge vor externen und gezielten Eingriffen. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage seien die operativen Vorgaben für Flüge des Kabinetts und des Königshauses nochmals verschärft worden. Da diese spezifischen Kriterien über die standardisierten europäischen Flugsicherheitsbestimmungen hinausgehen, sieht das Ministerium keinen Anlass für Sondierungsgespräche mit anderen Anbietern über eine Anpassung von deren Flugbetrieb.

Nach Ablauf des dreijährigen Verlängerungsvertrags plant der Staat den Verkauf der im Jahr 2019 in Dienst gestellten Boeing 737-700 BBJ. Ein Grund für den mittelfristigen Wechsel ist die Flottenumstellung bei KLM, die ihre bestehende Boeing-737-Flotte sukzessive durch Flugzeuge der Airbus-A320neo-Familie ersetzt, was die Bereitstellung von 737-qualifiziertem Cockpitpersonal und die Instandhaltung erschwert. Konkrete Finanzdaten zum künftigen Nachfolgemodell und den anstehenden Beschaffungsverhandlungen hält das Ministerium unter Verweis auf die laufenden Vertraulichkeitsvereinbarungen unter Verschluss.

Die Entscheidung sichert zwar den unterbrechungsfreien Flugbetrieb für die niederländische Staatsführung, verdeutlicht jedoch die zunehmenden Spannungen zwischen staatlichen Sicherheitsansprüchen und wirtschaftlichen Effizienzkriterien im Regierungsflugdienst. Die Beibehaltung des KLM-Monopols im staatlichen Flugbetrieb stößt bei privaten Marktbegleitern weiterhin auf Kritik.

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