EASA-Direktion in Köln (Foto: Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)).
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Europäische Flugsicherheitsbehörde EASA lockert Flugempfehlungen für jordanischen Luftraum

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Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat ihre Risikoeinschätzung für den jordanischen Luftraum mit der Überarbeitung des Informationsbulletins für Konfliktzonen (CZIB-2026-08-R3) am 14. Oktober 2026 angepasst.

Die Behörde nahm ihre bisherige Empfehlung an Fluggesellschaften zurück, den Luftraum der Fluginformationsregion Amman (FIR OJAC) auf allen Flughöhen vollständig zu meiden. Stattdessen werden europäische Luftfahrtunternehmen nun angewiesen, bei der Flugplanung und Durchführung von Routen durch den jordanischen Luftraum individuelle Risikobewertungen vorzunehmen und operative Notfallpläne bereitzuhalten.

Die Gültigkeit des aktualisierten Bulletins wurde gleichzeitig bis zum 16. November 2026 verlängert. Die EASA begründete die Entscheidung mit dem Ausbleiben militärischer Auseinandersetzungen im jordanischen Luftraum seit Anfang September 2026. Zuvor hatten wiederholte Raketen- und Drohnenangriffe im Kontext des regionalen Konflikts sowie die Aktivierung von Luftabwehrsystemen zu erheblichen Risiken für den zivilen Luftverkehr durch Fehlinformationen, Abfangeinsätze und herabstürzende Trümmerteile geführt.

Trotz der Lockerung weist die EASA darauf hin, dass die grundlegenden Sicherheitsrisiken in der Region bestehen bleiben und sich die Lage bei erneuten militärischen Eskalationen kurzfristig verschlechtern kann. Fluggesellschaften bleiben dazu angehalten, das Geschehen kontinuierlich zu beobachten, um flexibel auf Anweisungen nationaler Behörden und zeitnahe Routenanpassungen reagieren zu können.

Die Anpassung gibt europäischen Fluggesellschaften zusätzliche Flexibilität bei der Gestaltung von Langstreckenrouten zwischen Europa und Asien sowie dem Nahen Osten, die durch Umfliegungen des jordanischen Luftraums in den vorangegangenen Wochen verlängert worden waren. Dennoch verbleibt die Verantwortung für die tatsächliche Befliegung nach wie vor bei den Sicherheitsabteilungen der jeweiligen Fluggesellschaften.

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