Das britische Handelsgericht (UK Commercial Court) hat am 15. Oktober 2026 eine weltweite Vermögenssperre (Worldwide Freezing Order) gegen die vietnamesische Low-Cost-Fluggesellschaft VietJet Aviation verhängt.
Der Gerichtsbeschluss erging auf Antrag der Flugzeugfinanzierungsgesellschaft FW Aviation Holdings1 Limited (FWA), die ausstehende Gerichtsurteile mit einer Gesamtforderung von mehr als 250 Millionen US-Dollar vollstrecken lassen möchte. Nach Auffassung des zuständigen Gerichts besteht ein konkretes Risiko, dass die Fluggesellschaft Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger entziehen könnte. Die juristische Kontroverse geht auf beendete Leasingverträge für vier Passagierflugzeuge der Baureihe Airbus A321 zurück. Neben der Vermögenssperre beleuchtete das Gericht auch konzerninterne Transaktionen bezüglich der künftigen Flugzeugbestellungen der Airline, was die rechtliche Komplexität des Sanierungs- und Vollstreckungsverfahrens weiter erhöht.
Ursprung des Rechtsstreits und Entwicklung der Finanzforderung
Die Ursachen der Auseinandersetzung liegen in komplexen Finanzierungsstrukturen aus den Jahren 2018 und 2019. Seinerzeit übernahm VietJet vier Flugzeuge vom Typ Airbus A321 im Rahmen von sogenannten Japanese Operating Leases with Call Options (JOLCO). Diese Struktur kombiniert Eigenkapital japanischer Investoren mit Fremdkapital von Banken und räumt der Fluggesellschaft Kaufoptionen ein. Im Zuge von Zahlungsrückständen im Umfeld der weltweiten Krise im Luftverkehr kündigte die Leasinggesellschaft FWA die Verträge im Oktober 2021 vorzeitig auf.
Obwohl FWA die vier betroffenen Flugzeuge bis Dezember 2022 wieder in Besitz nehmen und aus Vietnam ausführen konnte, blieben erhebliche Zahlungsverpflichtungen der Fluggesellschaft bestehen. Im April 2025 verurteilte der UK High Court VietJet zur Zahlung von rund 181,5 Millionen US-Dollar an Kündigungsentschädigungen und ausstehenden Leasingraten. Durch aufgelaufene Zinsen, Mahngebühren und Gerichtskosten wuchs die Gesamtforderung bis Herbst 2026 auf über 250 Millionen US-Dollar an. Da VietJet den gerichtlich angeordneten Zahlungsaufforderungen bislang nicht nachkam, leitete FWA Vollstreckungsmaßnahmen ein.
Konzerninterne Transaktionen und Bewertung durch das Handelsgericht
Ein zentraler Aspekt der jüngsten Gerichtsentscheidung vom 15. Oktober 2026 betrifft Transaktionen zwischen VietJet und der nahestehenden Gesellschaft Angelica Holding Limited (AHL). Nach den Feststellungen des Gerichts hatte VietJet im Verlauf des Jahres 2025 Vereinbarungen getroffen, durch die nahezu der gesamte wirtschaftliche Wert des zukünftigen Orderbuchs für Flugzeugneubestellungen – basierend auf dem Wertstand von Dezember 2024 – auf AHL übertragen wurde.
Das britische Handelsgericht hinterfragte die Gegenleistungen für diese Übertragung kritisch. Die von VietJet in Aussicht gestellten Kompensationszahlungen bezeichnete die zuständige Richterbank als rein bildlich beziehungsweise rechnerisch nicht belastbar. Zudem äußerte das Gericht Zweifel an der Aussagekraft von Unterlagen, die die Fluggesellschaft in vorherigen Anhörungen vorgelegt hatte. Diese Ungereimtheiten trugen maßgeblich zur richterlichen Überzeugung bei, dass ohne eine weltweite Vermögenssperre die Gefahr einer Verschiebung von Vermögenswerten zum Nachteil der Gläubiger besteht. Die Anordnung führt jedoch nicht automatisch zur Stornierung der bestehenden Lieferverträge bei den Flugzeugherstellern.
Ergänzende Zwangsverwaltung und Ausblick auf das Vollstreckungsverfahren
Der Beschluss zur Vermögenssperre folgt auf eine weitere Gerichtsentscheidung vom 30. September 2026. In dieser hatte das Gericht dem Antrag von FWA auf Einsetzung von Zwangsverwaltern (Receivers) über bestimmte Vermögenswerte von VietJet außerhalb Vietnams grundsätzlich zugestimmt. Die genauen Rahmenbedingungen, Kostenstrukturen und Befugnisse der Zwangsverwaltung sind Gegenstand weiterer Anhörungen.
Zwangsverwaltung und weltweites Einfrieren von Vermögenswerten stellen voneinander getrennte rechtliche Instrumente dar, die FWA die Betreibung der geforderten Beträge erleichtern sollen. Für VietJet bedeutet der Gerichtsbeschluss eine Einschränkung der finanziellen Handlungsfreiheit bei internationalen Transaktionen, Leasinggeschäften und Treibstoffkäufen außerhalb des Heimatmarktes. Die Fluggesellschaft hat angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Anordnungen zu prüfen, während internationale Flugzeugleasinggeber die Entwicklung mit Blick auf Rechts- und Vertragssicherheiten bei Finanzierungen im südostasiatischen Raum aufmerksam verfolgen.